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Muss die Polizei geringe Mengen an Drogen in Privaträumen beschlagnahmen?

Dies ist eine Diskussion zu Muss die Polizei geringe Mengen an Drogen in Privaträumen beschlagnahmen? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  • 2 Post By Klaus0155

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Alt 05.08.2011, 15:02
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Question Muss die Polizei geringe Mengen an Drogen in Privaträumen beschlagnahmen?

Mal angenommen jemand macht bei sich zuhause nachts eine Techno Party und verschließt die Haustür nicht. Mit sagen wir 6 Leuten alle über 21 Jahre alte, alle konsumieren BTM und Cannabis. Die Party verläuft soweit ohne Zwischenfälle bis auf einmal 3 Polizisten im Raum stehen. Zu dem Zeitpunkt sitzen 5 am Wohnzimmertisch, 2 bauen Joints und der Rest unterhält sich. Auf dem Tisch vor ihnen ist 1g Speed ,4 Ecstasy Pillen und 2g Cannabis. Der Dj macht die Musik aus und sagt: " die Bullen!". Ein Polizist macht das Licht an und sagt: " Leute das geht so aber nicht, die Nachbarn haben uns gerufen wegen der Musik." Die Partyleute endschuldigen sich und sagen, dass sie die Musik nicht mehr so laut machen werden. In der zwischen Zeit läuft ein Polizist durchs Zimmer und schaut sich genau um. Der andere nimmt die Personalien von dem Mieter, der Wohnung auf und fragt noch nach einer Handynummer. Damit falls die Musik wieder zu laut wird, sie sich melden können. Dann verlassen die Polizisten die Wohnung wieder und fahren.

So mal angenommen die Polizei hat die Drogen gesehen.
Muss sie was machen oder nicht?
Darf die Polizei Privaträume ohne vorherige Zustimmung betreten?
Wie ist hier die Rechtsgrundlage?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 15:10
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AW: Muss die Polizei geringe Mengen an Drogen in Privaträumen beschlagnahmen?

Zitat:
Zitat von GiJo888 Beitrag anzeigen
Mal angenommen jemand macht bei sich zuhause nachts eine Techno Party und verschließt die Haustür nicht. Mit sagen wir 6 Leuten alle über 21 Jahre alte, alle konsumieren BTM und Cannabis. Die Party verläuft soweit ohne Zwischenfälle bis auf einmal 3 Polizisten im Raum stehen. Zu dem Zeitpunkt sitzen 5 am Wohnzimmertisch, 2 bauen Joints und der Rest unterhält sich. Auf dem Tisch vor ihnen ist 1g Speed ,4 Extacy Pillen und Cannabis. Der Dj macht die Musik aus und sagt: " die Bullen!". Ein Polizist macht das Licht an und sagt: " Leute das geht so aber nicht, die Nachbarn haben uns gerufen wegen der Musik." Die Partyleute endschuldigen sich und sagen, dass sie die Musik nicht mehr so laut machen werden. In der zwischen Zeit läuft ein Polizist durchs Zimmer und schaut sich genau um. Der andere nimmt die Personalien auf von der Person die dort gemeldet ist und fragt noch nach einer Handynummer, damit falls die Musik wieder zu laut wird, sie sich melden können. Dann verlassen die Polizisten die Wohnung wieder und fahren.

So mal angenommen die Polizei hat die Drogen gesehen.
Muss sie was machen oder nicht?
Ist es nicht Hausfriedensbruch einfach die Privaträume zu betreten?
Wie ist hier die Rechtsgrundlage?
Um mal mit der letzten Frage anzufangen: "Hausfriedensbruch"? Wo soll der herkommen? Vermutlich haben die Feiernden bei der vorgelegten Musiklautstärke die Türklingel nicht gehört. Wenn dann von drinnen die Musik rausbrüllt, auf Klingeln niemand aufmacht, wird die Polizei in Erwägung ziehen, es könnte etwas passiert sein. Ergo: Gefahr im Verzug.

Zu den BTM: Vermutlich wollte sich die Polizei das nicht antun... (oder sie hat tatsächlich nichts gesehen). Wenn sie was unternehmen wollte, hätte sie reagieren müssen: Sicherstellung, Personalienfeststellung von allen Anwesenden etc.. Da sie sich aber so verabschiedet hat, gehe ich mal davon aus: Glück gehabt, das war's.
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Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 23:08
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AW: Muss die Polizei geringe Mengen an Drogen in Privaträumen beschlagnahmen?

Zitat:
Muss die Polizei geringe Mengen an Drogen in Privaträumen beschlagnahmen?
Ja, muß sie. Und sie muß auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das gebietet schon eindeutig die Generalklausel des § 163 StPO. Denn Drogenbesitz ist (auch wenn so mancher das immer noch nicht glauben will) nach wie vor eine Straftat in Deutschland und ist es "schon immer" gewesen und wird es auf absehbare Zeit auch bleiben.

Zitat:
Ist es nicht Hausfriedensbruch einfach die Privaträume zu betreten?
Nein, ist es nicht. Das Betreten ist in solch einem Fall per bundeslandspezifischem Polizeirecht (Gefahrenabwehrrecht / Sicherheits- und Ordnungsrecht) erlaubt. In NRW z.B. durch § 41, Abs. 1, Nr. 3 PolG-NRW. Bei uns hier in Niedersachsen nach § 24, Abs. 2, Nr. 4 N(ds)SOG.

Bevor man über Hausfriedensbruch nachdenkt, sollte man im Übrigen meeeega-froh sein, dass die Beamten offenbar die BTM "nicht sehen wollten", denn das hätte durchaus das eine oder andere "Problemchen" geben können, und sei es nur bezügl. des Führerscheins.
__________________
cheers, JHS
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Stichworte
btm, cannabis, drogen, polizeirecht, ruhestörung

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