Dies ist eine Diskussion zu Mitwisser? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Mitwisser? folgende angenommene Situation, wie sie in den besten Familien vorkommen kann: Kind K. (19 J., Schüler) konsumiert und dealt mit Drogen (Cannabis). Der Stoff wird im eigenen Zimmer des elterlichen Hauses deponiert. Die Eltern wissen mittlerweile darüber bescheid und trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu Unterlassen, macht K. weiter, als wäre nichts gewesen. Inwieweit machen sich die Eltern der Mitwisserschaft (gibt's das Wort überhaupt? ) strafbar?Kann doch keiner von den Eltern verlangen, sein Kind anzuzeigen, oder?! Danke für Eure Antwort. |
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| AW: Mitwisser? Zitat:
Die Eltern sollten allerdings damit rechnen, dass bei einer Hausdurchsuchung auch die mütterlichen Wäscheschränke gefilzt werden und sie der Mittäterschaft verdächtigt werden, wenn es dafür Hinweise gibt. |
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| AW: Mitwisser? Da der Sohn volljährig ist, sind die Eltern nicht mehr Überwachungsgaranten ihres Kindes. Eine Strafbarkeit wäre insoweit nur denkbar, als dass sie ihm Beihilfe leisten. Das kann im bloßen Behergen allerdings noch nicht gesehen werden. |
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| AW: Mitwisser? Mitwisser in dem Sinne seit Ihr definitiv nicht. |
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| AW: Mitwisser? Zitat:
Noch eine Frage: Gibt es in Niedersachsen eine Art "Toleranzgrenze", wenn es um die im Besitz befindliche Cannabis-Menge geht? Nehmen wir an, der Sohn behauptet bis 50g wird der Besitz nur als "Delikt" geahndet? Hat da jemand Erfahrungswerte? Thx |
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| AW: Mitwisser? Zitat:
es muss überall dort durchsucht werden, wo die Sachen gelagert sein könnten. |
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| AW: Mitwisser? Zitat:
Es gibt Grenzwerte, bei denen eine Diversion des Verfahrens wahrscheinlich ist. Das gilt aber nie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. |
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| AW: Mitwisser? Zitat:
... oder sehe ich das zu eng ? im übrigen besteht ein deutlich größeres handlungspotential der eltern gegenüber dem sohn, als zur polizei zu gehen. ich denke, dass ich ein solches verhalten meines sohnes unterbinden würde, ohne ihn ans messer zu liefern. die ausrede zählt m. e. für die eltern nicht! |
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| AW: Mitwisser? hallo, stimme manuelxxx zu. ist bei mehreren bekannten von mir früher auch so gewesen. ich fänds auch total unverschämt, wenn man wegen soner pipi-sache wie "besitz von x gramm gras" nicht nur den kiffer wie einen verbrecher behandelt (wie es ja in der realität leider nun mal so ist), sondern auch noch die armen eltern belästigt und das grundrecht mit der wohnung außer kraft setzt. lg fistator |
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