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Mitwisser?

Dies ist eine Diskussion zu Mitwisser? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 18:48
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Mitwisser?

Hallo zusammen,

folgende angenommene Situation, wie sie in den besten Familien vorkommen kann:

Kind K. (19 J., Schüler) konsumiert und dealt mit Drogen (Cannabis). Der Stoff wird im eigenen Zimmer des elterlichen Hauses deponiert.

Die Eltern wissen mittlerweile darüber bescheid und trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu Unterlassen, macht K. weiter, als wäre nichts gewesen.

Inwieweit machen sich die Eltern der Mitwisserschaft (gibt's das Wort überhaupt? ) strafbar?

Kann doch keiner von den Eltern verlangen, sein Kind anzuzeigen, oder?!

Danke für Eure Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 21:17
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AW: Mitwisser?

Zitat:
Zitat von torkap1970
Kann doch keiner von den Eltern verlangen, sein Kind anzuzeigen, oder?!
Nein.

Die Eltern sollten allerdings damit rechnen, dass bei einer Hausdurchsuchung auch die mütterlichen Wäscheschränke gefilzt werden und sie der Mittäterschaft verdächtigt werden, wenn es dafür Hinweise gibt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 21:46
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AW: Mitwisser?

Da der Sohn volljährig ist, sind die Eltern nicht mehr Überwachungsgaranten ihres Kindes. Eine Strafbarkeit wäre insoweit nur denkbar, als dass sie ihm Beihilfe leisten. Das kann im bloßen Behergen allerdings noch nicht gesehen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 17:15
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AW: Mitwisser?

Mitwisser in dem Sinne seit Ihr definitiv nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 09:47
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AW: Mitwisser?

Zitat:
Zitat von Humungus
Nein.

Die Eltern sollten allerdings damit rechnen, dass bei einer Hausdurchsuchung auch die mütterlichen Wäscheschränke gefilzt werden und sie der Mittäterschaft verdächtigt werden, wenn es dafür Hinweise gibt.
Ist das denn wirklich so, oder gibt es ein Gesetz/eine Regelung, dass nur die Räume des Sohnes, ggf. gemeinschaftlich genutze Räume durchsucht werden dürfen?

Noch eine Frage:

Gibt es in Niedersachsen eine Art "Toleranzgrenze", wenn es um die im Besitz befindliche Cannabis-Menge geht? Nehmen wir an, der Sohn behauptet bis 50g wird der Besitz nur als "Delikt" geahndet? Hat da jemand Erfahrungswerte?

Thx
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  #6 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 09:57
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AW: Mitwisser?

Zitat:
Zitat von torkap1970
Ist das denn wirklich so, oder gibt es ein Gesetz/eine Regelung, dass nur die Räume des Sohnes, ggf. gemeinschaftlich genutze Räume durchsucht werden dürfen?
Klar, und ein Dealer hält sich auch an solche Gesetze und bunkert nur in seinen Räumen... es muss überall dort durchsucht werden, wo die Sachen gelagert sein könnten.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 15:37
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AW: Mitwisser?

Zitat:
Zitat von torkap1970
Gibt es in Niedersachsen eine Art "Toleranzgrenze", wenn es um die im Besitz befindliche Cannabis-Menge geht? Nehmen wir an, der Sohn behauptet bis 50g wird der Besitz nur als "Delikt" geahndet? Hat da jemand Erfahrungswerte?

Es gibt Grenzwerte, bei denen eine Diversion des Verfahrens wahrscheinlich ist. Das gilt aber nie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
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Alt 12.05.2009, 17:06
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AW: Mitwisser?

Zitat:
Zitat von Clown
Da der Sohn volljährig ist, sind die Eltern nicht mehr Überwachungsgaranten ihres Kindes. Eine Strafbarkeit wäre insoweit nur denkbar, als dass sie ihm Beihilfe leisten. Das kann im bloßen Behergen allerdings noch nicht gesehen werden.
im beherbergen nicht, jedoch im dulden der lagerung auf eigenem grund und boden. wer handelt, muss lagern und wer ein lager zu verfügung stellt, leistet beihilfe.

... oder sehe ich das zu eng ?

im übrigen besteht ein deutlich größeres handlungspotential der eltern gegenüber dem sohn, als zur polizei zu gehen. ich denke, dass ich ein solches verhalten meines sohnes unterbinden würde, ohne ihn ans messer zu liefern. die ausrede zählt m. e. für die eltern nicht!
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Alt 14.05.2009, 10:53
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AW: Mitwisser?

hallo,

stimme manuelxxx zu. ist bei mehreren bekannten von mir früher auch so gewesen.

ich fänds auch total unverschämt, wenn man wegen soner pipi-sache wie "besitz von x gramm gras" nicht nur den kiffer wie einen verbrecher behandelt (wie es ja in der realität leider nun mal so ist), sondern auch noch die armen eltern belästigt und das grundrecht mit der wohnung außer kraft setzt.

lg
fistator
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