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Mit geringer Menge erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Mit geringer Menge erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 22:54
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Mit geringer Menge erwischt

Hallo,
angenommen die Brüder A (20 Jahre) und B (28 Jahre) sind mit dem Zug zu einem Festival unterwegs. An einem Bahnhof machen sie einen Zwischenstopp. Nachdem sie in einem Restaurant gegessen haben, stehen plötzlich Zivilfahnder vor ihnen und verlangen die Ausweise des A und B. Die Polizisten fragen, ob die beiden Drogen dabei haben und/oder konsumiert haben. Die beiden verneinen dies, woraufhin die Beamten sie auf die nahegelegene Polizeidienststelle mitnehmen. Dort werden der A und der B durchsucht und bei ihnen werden drei (bei A) bzw. zwei (bei B) Joints mit Marihuana gefunden werden. Bei der anschließenden Vernehmung verweigern beide die Aussage und machen keine Angaben. Lediglich das Vernehmungsprotokoll wird von beiden unterschrieben. Nach der Vernehmung werden beide wieder entlassen.
Der A ist bisher noch nie bei der Polizei auffällig geworden, während B vor etwas mehr als zwei Jahren seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer (ca. 2 Promille) verloren hatte und ihn vor ca. einem Jahr nach erfolgreicher MPU wieder bekam.
(Der Vorfall ereignete sich in Rheinland-Pfalz, wo der A und der B auch wohnen).


1. Womit haben der A und der B zu rechnen?
2. Hat der frühere Führerscheinverlust des B Auswirkungen auf diese Sache?
3.Sind auch mit Folgen seitens der Führerscheinstelle zu rechnen (evtl. MPU oder Drogenscreenings)?
4. Wie lange bleibt diese Anzeige bei der Polizei gespeichert?


Vielen Dank für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2010, 00:51
V.I.P.
 
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AW: Mit geringer Menge erwischt

Zitat:
Zitat von Babba Beitrag anzeigen
Hallo,
angenommen die Brüder A (20 Jahre) und B (28 Jahre) sind mit dem Zug zu einem Festival unterwegs. An einem Bahnhof machen sie einen Zwischenstopp. Nachdem sie in einem Restaurant gegessen haben, stehen plötzlich Zivilfahnder vor ihnen und verlangen die Ausweise des A und B. Die Polizisten fragen, ob die beiden Drogen dabei haben und/oder konsumiert haben. Die beiden verneinen dies, woraufhin die Beamten sie auf die nahegelegene Polizeidienststelle mitnehmen. Dort werden der A und der B durchsucht und bei ihnen werden drei (bei A) bzw. zwei (bei B) Joints mit Marihuana gefunden werden. Bei der anschließenden Vernehmung verweigern beide die Aussage und machen keine Angaben. Lediglich das Vernehmungsprotokoll wird von beiden unterschrieben. Nach der Vernehmung werden beide wieder entlassen.
Der A ist bisher noch nie bei der Polizei auffällig geworden, während B vor etwas mehr als zwei Jahren seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer (ca. 2 Promille) verloren hatte und ihn vor ca. einem Jahr nach erfolgreicher MPU wieder bekam.
(Der Vorfall ereignete sich in Rheinland-Pfalz, wo der A und der B auch wohnen).


1. Womit haben der A und der B zu rechnen?
2. Hat der frühere Führerscheinverlust des B Auswirkungen auf diese Sache?
3.Sind auch mit Folgen seitens der Führerscheinstelle zu rechnen (evtl. MPU oder Drogenscreenings)?
4. Wie lange bleibt diese Anzeige bei der Polizei gespeichert?


Vielen Dank für die Antworten!

Hi...

1. Geldstrafe (nicht sehr hoch)
2. Nein könnte nicht erkennen warum
3. Nicht wahrscheinlich aber dennoch möglich
4. Versteh ich nicht was sie damit meinen..im polizeilichen Auskunftssystem kann dies JAHRZEHNT gespeichert bleiben


Chris

Den BTM Eintrag haben sie also somit mal sicher..das heisst ..."Bei jeder Polizeikontrolle" wird sehr gern das Auto durchsucht und ein Drogenschnelltest droht immer mal gern !!
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