Dies ist eine Diskussion zu Mit geringer Menge erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mit geringer Menge erwischt angenommen die Brüder A (20 Jahre) und B (28 Jahre) sind mit dem Zug zu einem Festival unterwegs. An einem Bahnhof machen sie einen Zwischenstopp. Nachdem sie in einem Restaurant gegessen haben, stehen plötzlich Zivilfahnder vor ihnen und verlangen die Ausweise des A und B. Die Polizisten fragen, ob die beiden Drogen dabei haben und/oder konsumiert haben. Die beiden verneinen dies, woraufhin die Beamten sie auf die nahegelegene Polizeidienststelle mitnehmen. Dort werden der A und der B durchsucht und bei ihnen werden drei (bei A) bzw. zwei (bei B) Joints mit Marihuana gefunden werden. Bei der anschließenden Vernehmung verweigern beide die Aussage und machen keine Angaben. Lediglich das Vernehmungsprotokoll wird von beiden unterschrieben. Nach der Vernehmung werden beide wieder entlassen. Der A ist bisher noch nie bei der Polizei auffällig geworden, während B vor etwas mehr als zwei Jahren seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer (ca. 2 Promille) verloren hatte und ihn vor ca. einem Jahr nach erfolgreicher MPU wieder bekam. (Der Vorfall ereignete sich in Rheinland-Pfalz, wo der A und der B auch wohnen). 1. Womit haben der A und der B zu rechnen? 2. Hat der frühere Führerscheinverlust des B Auswirkungen auf diese Sache? 3.Sind auch mit Folgen seitens der Führerscheinstelle zu rechnen (evtl. MPU oder Drogenscreenings)? 4. Wie lange bleibt diese Anzeige bei der Polizei gespeichert? Vielen Dank für die Antworten! |
| |||
| AW: Mit geringer Menge erwischt Zitat:
Hi... 1. Geldstrafe (nicht sehr hoch) 2. Nein könnte nicht erkennen warum 3. Nicht wahrscheinlich aber dennoch möglich 4. Versteh ich nicht was sie damit meinen..im polizeilichen Auskunftssystem kann dies JAHRZEHNT gespeichert bleiben Chris Den BTM Eintrag haben sie also somit mal sicher..das heisst ..."Bei jeder Polizeikontrolle" wird sehr gern das Auto durchsucht und ein Drogenschnelltest droht immer mal gern !! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mit geringer Menge Cannabis erwischt...Grund zur Panik? | Betäubungsmittelrecht | 30.11.2008 18:52 |
| Als Beifahrer mit geringer Menge erwischt | Betäubungsmittelrecht | 02.11.2008 14:16 |
| Cannabisanbau in sehr geringer Menge | Betäubungsmittelrecht | 11.07.2008 17:25 |
| Zum ersten mal mit geringer Menge Cannabis erwischt | Betäubungsmittelrecht | 28.03.2008 21:22 |
| BTM in nicht geringer Menge und Schusswaffe | Betäubungsmittelrecht | 23.01.2008 18:32 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios