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Mit Cannabis von der Kripo erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Mit Cannabis von der Kripo erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 16:16
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Mit Cannabis von der Kripo erwischt

Hallo,

mal angenommen Person A wird von der Kripo durchsucht und dabei werden geringe Mengen Cannabis gefunden. Mit Verpackung (Tüte) sind es 7,5g . Die Person wird mit auf das Polizeipräsidium genommen um dort eine Aussage abzugeben. Die Person wird u.a. damit befragt, woher diese Menge Cannabis stammt. Die Fragen werden alle Wahrheitsgemäß beantwortet und am ende druckt der Polizist den Zettel mit der Aussage aus.

Nun kommen wir zum Hauptteil des Anliegens: nehmen wir an, die Beschuldigte Person liest sich den Zettel nochmal durch und stellt dabei fest, dass einiges so nicht passt. Die Beschuldigte Person weigert sich darauf hin, den Zettel zu unterschreiben und verweigert jegliche weitere Aussage. Der Polizist hat daraufhin auf den Zettel folgendes geschrieben: "die Beschuldigte Person weigert sich eine Unterschrift abzugeben".

kommen wir nun zu den Fragen:

1) In wie weit darf der von der Polizei ausgedruckte Zettel mit der Aussage von der Beschuldigten Person gegen die Beschuldigte Person verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat?

2) Darf dieser Zettel überhaupt als Aussage oder als irgendwas verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat?

3) Darf die Beschuldigte Person, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und bei dieser Gerichtsverhandlung die Aussage von der Beschuldigten Person vorgelesen wird, sagen, dass so eine Aussage nie stattgefunden hat und darauf hinweisen das auf dem Zettel keine Unterschrift vorhanden ist?

4) Nehmen wir mal an die Beschuldigte Person hat keine Vorstrafen und ist minderjährig. Womit kann diese Person rechnen, wenn man den oben beschriebenen Verlauf berücksichtigt? Wie hoch ist die Chance, das bei einer Menge von 7,5g mit Verpackung die Anklage fallen gelassen wird?

5) Nehmen wir mal an die Person macht gerade ihren Führerschein. In wie weit kann sich das auf die Prüfung und die Fahrerlaubnis auswirken?

Das wars erstmal,

Pure Juice
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 20:21
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AW: Mit Cannabis von der Kripo erwischt

Zitat:
Zitat von Purejuice
kommen wir nun zu den Fragen:

1) In wie weit darf der von der Polizei ausgedruckte Zettel mit der Aussage von der Beschuldigten Person gegen die Beschuldigte Person verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat?
Völlig egal. Die Aussage wurde doch gegenüber dem Polizisten getätigt. Gut, sie wurde jetzt nicht dokumentiert, d.h. schon, aber eben nicht unterschrieben. Warum eigentlich nicht? Was stimmt nicht?

Zitat:
2) Darf dieser Zettel überhaupt als Aussage oder als irgendwas verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat?
Siehe oben. Sicher kann man eine Aussage jederzeit widerrufen. Ob das einen besonders glaubwürdig dastehen lässt, ist eine andere Frage.

Zitat:
3) Darf die Beschuldigte Person, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und bei dieser Gerichtsverhandlung die Aussage von der Beschuldigten Person vorgelesen wird, sagen, dass so eine Aussage nie stattgefunden hat und darauf hinweisen das auf dem Zettel keine Unterschrift vorhanden ist?
Sicher. Es empfielt sich aber selbst eine Aussage schriftlich zu verfassen und diese der Polizei - oder noch besser der Staatsanwaltschaft direkt - zukommen zu lassen. Da kann man direkt schildern, warum man "seine" Aussage nicht unterschrieben hat.

Zitat:
4) Nehmen wir mal an die Beschuldigte Person hat keine Vorstrafen und ist minderjährig. Womit kann diese Person rechnen, wenn man den oben beschriebenen Verlauf berücksichtigt? Wie hoch ist die Chance, das bei einer Menge von 7,5g mit Verpackung die Anklage fallen gelassen wird?
Minderjährig heißt vermutlich zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 17 Jahre alt? Wichtig ist zudem die genaue Nettomenge, denn bis 6 g gelten als "geringe Menge" (siehe auch Wikipedia). Ist bereits Anklage erhoben worden? Was steht denn auf der Anklageschrift? Falls nicht: was stand denn auf der Einladung zur Vernehmung durch die Polizei?

Zitat:
5) Nehmen wir mal an die Person macht gerade ihren Führerschein. In wie weit kann sich das auf die Prüfung und die Fahrerlaubnis auswirken?
Wenn die Führerscheinstelle davon Wind bekommt, kann es unangenehm werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 12:08
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AW: Mit Cannabis von der Kripo erwischt

Zitat:
Völlig egal. Die Aussage wurde doch gegenüber dem Polizisten getätigt. Gut, sie wurde jetzt nicht dokumentiert, d.h. schon, aber eben nicht unterschrieben. Warum eigentlich nicht? Was stimmt nicht?
Die letzten zwei Fragen, die der Polizist gestellt hat, haben der Beschuldigten Person überhaupt nicht gepasst. Es waren diese Fragen: "Wann haben sie zum letzten mal Drogen konsumiert" und "sind sie bereit ein drogenscreening durchzuführen?" Die Beschuldigte Person hat diese Fragen jedoch zunächst wahrheitsgemäß beantwortet, (Konsum: 1 Woche her, Drogenscreening: Nein) doch später, wenn der Zettel ausgedruckt wurde, gemerkt, dass das einen evtl später belasten kann. Daraufhin wollte die Beschuldigte Person das diese zwei Fragen gestrichen werden, der Polizist weigerte sich aber, und somit kam es dazu, das die Beschuldigte Person überhaupt nichts mehr sagte und den Zettel nicht unterschrieb.


Zitat:
Sicher. Es empfielt sich aber selbst eine Aussage schriftlich zu verfassen und diese der Polizei - oder noch besser der Staatsanwaltschaft direkt - zukommen zu lassen. Da kann man direkt schildern, warum man "seine" Aussage nicht unterschrieben hat.
Wäre es nicht besser, erstmal gar nichts zu sagen und sich einfach penetrant darauf zu beziehen, dass so eine Aussage nie statt gefunden hat?

Zitat:
Minderjährig heißt vermutlich zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 17 Jahre alt?
Die Beschuldigte Person ist 17 Jahre alt.
Zitat:
Wichtig ist zudem die genaue Nettomenge, denn bis 6 g gelten als "geringe Menge" (siehe auch Wikipedia).
Die genaue Nettomenge wird so um die 6 gramm sein, wenn nicht weniger.

Zitat:
Ist bereits Anklage erhoben worden? Was steht denn auf der Anklageschrift? Falls nicht: was stand denn auf der Einladung zur Vernehmung durch die Polizei?
Das ging alles ganz schnell. Die Beschuldigte Person weiß nicht mal, ob Anklage erhoben wurde oder was überhaupt gerade los ist. Der Ablauf war so: Die Beschuldigte Person war Mittags in der Stadt unterwegs und hat irgendwann am Bahnhof die Lust bekommen, sich eine Zigarette zu drehen. Mitten im Vorgang erschienen Plötzlich 3 Männer hinter und vor einem, die sich als Kriminal Polizei ausgaben und dann erstmal die Taschen durchsucht haben. Dabei wurde die oben gesagte Menge Cannabis gefunden. Die Beschuldigte Person wurde dann mitgenommen und vernommen usw. Dann wurde die Person wieder freigelassen. Mehr ist bis jetzt nicht passiert, noch ist kein Brief da oder sonstiges.

Zitat:
Wenn die Führerscheinstelle davon Wind bekommt, kann es unangenehm werden.
Die Polizei hat der Beschuldigten Person auch damit gedroht, dass sie es der Führerscheinstelle mitteilen wollen. Aber kann denn was passieren, wenn die Beschuldigte Person während dem Vorfall an öffentlichen Verkehrsmitteln nicht teilgenommen hat, sondern eben mitten auf der Straße kontrolliert wurde?


Und recht herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Beitrag, dieser hat der Beschuldigten Person gut geholfen.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 12:48
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AW: Mit Cannabis von der Kripo erwischt

Zitat:
Zitat von Purejuice
Wäre es nicht besser, erstmal gar nichts zu sagen und sich einfach penetrant darauf zu beziehen, dass so eine Aussage nie statt gefunden hat?
Nutzt doch nichts. Der Beschuldigte hätte von vornherein nichts sagen müssen (Aussageverweigerung).

Zitat:
Die Beschuldigte Person ist 17 Jahre alt.
Also auf jeden Fall Jugendstrafrecht. Möglicherweise Einstellung, vielleicht auch Arbeitsstunden, schätze ich. Eventuell Auflagen (z.B. einmal die Woche zur Drogenberatungsstelle).

Zitat:
Die Polizei hat der Beschuldigten Person auch damit gedroht, dass sie es der Führerscheinstelle mitteilen wollen. Aber kann denn was passieren, wenn die Beschuldigte Person während dem Vorfall an öffentlichen Verkehrsmitteln nicht teilgenommen hat, sondern eben mitten auf der Straße kontrolliert wurde?
Naja, Dauerkonsumenten spricht man die Fähigkeit ab, ein Kfz zu führen. Wenn der Beschuldigte nur selten konsumiert, muss er sich wohl keine großen Gedanken machen. Allerdings: mit Wiederholungstätern springt man nicht mehr so milde um. Deshalb besser die Finger von den Drogen lassen.

Zitat:
Und recht herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Beitrag, dieser hat der Beschuldigten Person gut geholfen.
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