Dies ist eine Diskussion zu mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!! Die BTM wurden bei Person X beschlagnahmt. Die Beamten gaben an, das Verfahren würde in der Regel sehr wahrscheinlich eingestellt, da Person X noch nie aufgefallen sei. Allerdings: Person X wurde vor ca. 4 Jahren schon einmal beim Konsum von Cannbis erwischt. Damals wurde das Verfahren eingestellt. Warum wurde dieses Vergehen damals nicht im Polizeiverzeichnis aufgenommen? Befindet es sich noch im Archiv der Staatsanwaltschaft, oder werden solche in der Regel nach 2 Jahren wieder gelöscht, weshalb das damalige Delikt nirgends wo mehr registriert ist? Wie ist es mit dem Führerschein...angenommen Person X befindet sich nicht mehr in der Probezeit (Führerschein, ohne jegliche Auffälligkeiten seit ca. 8 Jahren). Während der Kontrolle (weder bei dem letzten Delikt, noch vor 4 Jahren) hatte die Person den Führerschein nicht dabei!! die Beamten haben auch nichts zum Konsumverhalten gefragt, noch nach einem eventuell vorhandenen Führerschein. Würde das Vergehen eventuell trotzdem an eine Führerscheinstelle weitergeleitet, obwohl keine Kenntnis über einen vorhandenen FS besteht? Vor 4 Jahren kam nichts bezüglich des Deliktes, außer das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens. Damals wurde auch nicht nach dem FS gefragt. Bitte um Hilfe!! |
| |||
| AW: mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!! Zitat:
https://www.ldi.nrw.de/index.php Wie ist es mit dem Führerschein...angenommen Person X befindet sich nicht mehr in der Probezeit (Führerschein, ohne jegliche Auffälligkeiten seit ca. 8 Jahren). Während der Kontrolle (weder bei dem letzten Delikt, noch vor 4 Jahren) hatte die Person den Führerschein nicht dabei!! die Beamten haben auch nichts zum Konsumverhalten gefragt, noch nach einem eventuell vorhandenen Führerschein. Würde das Vergehen eventuell trotzdem an eine Führerscheinstelle weitergeleitet, obwohl keine Kenntnis über einen vorhandenen FS besteht? Vor 4 Jahren kam nichts bezüglich des Deliktes, außer das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens. Damals wurde auch nicht nach dem FS gefragt. Bitte um Hilfe!![/QUOTE]
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| mit Cannabis erwischt.... | Betäubungsmittelrecht | 09.09.2010 18:03 |
| Mit Cannabis erwischt worden. | Betäubungsmittelrecht | 03.06.2010 21:13 |
| Mit Cannabis von der Kripo erwischt | Betäubungsmittelrecht | 13.03.2010 12:48 |
| 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit | Betäubungsmittelrecht | 03.09.2007 13:48 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios