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mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!!

Dies ist eine Diskussion zu mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 22:39
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mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!!

Bei Person X wurde bei einer Personenkontrolle Cannabis gefunden (ca. 1 bis 1.5 g). Gegen die Person war nichts im Polizeicomputer gespeichert; die Kontrolle erfolgte da Person X in Begleitung einer Person war, gegen die ein BTM-Eintrag vorlag.

Die BTM wurden bei Person X beschlagnahmt. Die Beamten gaben an, das Verfahren würde in der Regel sehr wahrscheinlich eingestellt, da Person X noch nie aufgefallen sei. Allerdings: Person X wurde vor ca. 4 Jahren schon einmal beim Konsum von Cannbis erwischt. Damals wurde das Verfahren eingestellt. Warum wurde dieses Vergehen damals nicht im Polizeiverzeichnis aufgenommen? Befindet es sich noch im Archiv der Staatsanwaltschaft, oder werden solche in der Regel nach 2 Jahren wieder gelöscht, weshalb das damalige Delikt nirgends wo mehr registriert ist?

Wie ist es mit dem Führerschein...angenommen Person X befindet sich nicht mehr in der Probezeit (Führerschein, ohne jegliche Auffälligkeiten seit ca. 8 Jahren). Während der Kontrolle (weder bei dem letzten Delikt, noch vor 4 Jahren) hatte die Person den Führerschein nicht dabei!! die Beamten haben auch nichts zum Konsumverhalten gefragt, noch nach einem eventuell vorhandenen Führerschein.
Würde das Vergehen eventuell trotzdem an eine Führerscheinstelle weitergeleitet, obwohl keine Kenntnis über einen vorhandenen FS besteht?

Vor 4 Jahren kam nichts bezüglich des Deliktes, außer das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens. Damals wurde auch nicht nach dem FS gefragt.

Bitte um Hilfe!!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 22:52
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AW: mit Cannabis erwischt: nicht nach dem Führerschein gefragt!!

Zitat:
Zitat von schmitz187;886360Allerdings: [AUTOLINK
Person[/AUTOLINK] X wurde vor ca. 4 Jahren schon einmal beim Konsum von Cannbis erwischt. Damals wurde das Verfahren eingestellt. Warum wurde dieses Vergehen damals nicht im Polizeiverzeichnis aufgenommen? Befindet es sich noch im Archiv der Staatsanwaltschaft, oder werden solche in der Regel nach 2 Jahren wieder gelöscht, weshalb das damalige Delikt nirgends wo mehr registriert ist?
Wenn ich mich nicht irre, werden nur Verurteilungen ins Bundeszentralregister aufgenommen. Über das staatsanwaltliche Verfahrensregister oder polizeiliche Datenbanken kann ich ad hoc nichts sagen.

https://www.ldi.nrw.de/index.php

Wie ist es mit dem Führerschein...angenommen Person X befindet sich nicht mehr in der Probezeit (Führerschein, ohne jegliche Auffälligkeiten seit ca. 8 Jahren). Während der Kontrolle (weder bei dem letzten Delikt, noch vor 4 Jahren) hatte die Person den Führerschein nicht dabei!! die Beamten haben auch nichts zum Konsumverhalten gefragt, noch nach einem eventuell vorhandenen Führerschein.
Würde das Vergehen eventuell trotzdem an eine Führerscheinstelle weitergeleitet, obwohl keine Kenntnis über einen vorhandenen FS besteht?

Vor 4 Jahren kam nichts bezüglich des Deliktes, außer das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens. Damals wurde auch nicht nach dem FS gefragt.

Bitte um Hilfe!![/QUOTE]
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