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mit Amphetamine erwischt

Dies ist eine Diskussion zu mit Amphetamine erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 20.09.2010, 12:26
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mit Amphetamine erwischt

Nehmen wir an Person A (zum Tatzeitpunkt 20, jetzt aber 21) und B (19) kommen von einem Diskobesuch. An einer Ecke stehen Polizisten und kontrollieren sämtliche Leute.

Person A und B werden auch hinzugezogen. Person A hatte etwa 1,0g Amphetamine dabei und Person B etwa 0,5g. Beide sonst noch nicht vorbelastet.

Nun zu meinen Fragen:

1. Im der schriftlichen Äußerung hat die Polzei folgendes als Bemerkung angegeben: Ich möchte von Ihnen wissen wo, wann, wieviel und bei wem sie das Amphetamin erworben haben. Muss man sich dazu dann äußern und ist es dann auch sinnvoll und eventuell strafmildernd?

2. Welche weiteren Punkte müssen angekreuzt werden, um nicht noch mehr Gefahr zu kommen?: A) Ich gebe die Straftat zu. B) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstaden C) Auf Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.

3. Wird es noch Konsequenzen wegen des Führerscheins geben? (Die Tat hat ja nicht während einer Autofahrt stattgefunden) Person A braucht Führerschein wegen seiner Ausbildung ansonsten wird er fristlos gekündigt.

LG
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Alt 20.09.2010, 13:19
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AW: mit Amphetamine erwischt

Zitat:
Zitat von str33ti3 Beitrag anzeigen
1. Im der schriftlichen Äußerung hat die Polzei folgendes als Bemerkung angegeben: Ich möchte von Ihnen wissen wo, wann, wieviel und bei wem sie das Amphetamin erworben haben. Muss man sich dazu dann äußern und ist es dann auch sinnvoll und eventuell strafmildernd?
Nein, man muss sich nicht dazu äußern. Strafmilderung oder gar ein Absehen von Strafe ist zwar möglich (siehe § 31a BtMG).

Zitat:
2. Welche weiteren Punkte müssen angekreuzt werden, um nicht noch mehr Gefahr zu kommen?: A) Ich gebe die Straftat zu. B) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstaden C) Auf Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
Am besten äußert man sich gar nicht dazu. Allenfalls C kann man zustimmen.

Zitat:
3. Wird es noch Konsequenzen wegen des Führerscheins geben? (Die Tat hat ja nicht während einer Autofahrt stattgefunden) Person A braucht Führerschein wegen seiner Ausbildung ansonsten wird er fristlos gekündigt.
Unwahrscheinlich, da kein Zusammenhang zum Straßenverkehr. Allerdings wird regelmäßigen Konsumenten illegaler Btm die Fahreignung abgesprochen. Es wäre also extrem unklug sich zu seinem Konsumverhalten zu äußern.

Vermutlich flattert dem Delinquenten einige Zeit später ein Strafbefehl ins Haus, mit x Tagessätzen a x Euro. Diesen Strafbefehl sollte er am besten mit einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Rechtsberatung unter die Lupe nehmen (oder sich noch einmal in einem juristischen Forum schlau machen). Häufig lohnt sich ein Widerspruch gegen die Tagessatzhöhe.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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