Dies ist eine Diskussion zu mit Amphetamine erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| mit Amphetamine erwischt Person A und B werden auch hinzugezogen. Person A hatte etwa 1,0g Amphetamine dabei und Person B etwa 0,5g. Beide sonst noch nicht vorbelastet. Nun zu meinen Fragen: 1. Im der schriftlichen Äußerung hat die Polzei folgendes als Bemerkung angegeben: Ich möchte von Ihnen wissen wo, wann, wieviel und bei wem sie das Amphetamin erworben haben. Muss man sich dazu dann äußern und ist es dann auch sinnvoll und eventuell strafmildernd? 2. Welche weiteren Punkte müssen angekreuzt werden, um nicht noch mehr Gefahr zu kommen?: A) Ich gebe die Straftat zu. B) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstaden C) Auf Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden. 3. Wird es noch Konsequenzen wegen des Führerscheins geben? (Die Tat hat ja nicht während einer Autofahrt stattgefunden) Person A braucht Führerschein wegen seiner Ausbildung ansonsten wird er fristlos gekündigt. LG |
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| AW: mit Amphetamine erwischt Zitat:
Zitat:
Zitat:
Vermutlich flattert dem Delinquenten einige Zeit später ein Strafbefehl ins Haus, mit x Tagessätzen a x Euro. Diesen Strafbefehl sollte er am besten mit einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Rechtsberatung unter die Lupe nehmen (oder sich noch einmal in einem juristischen Forum schlau machen). Häufig lohnt sich ein Widerspruch gegen die Tagessatzhöhe.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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