Dies ist eine Diskussion zu Mit 300 Gramm Haschisch erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| So nun zum geschehen: Person A ging zum Dealer und hat sich 300g Haschisch gekauft. Er hatte in dem Moment weder Waage noch sonstiges dabei nur das Geld. Auf dem nach Hauseweg wird er von 2 Polizisten kontrolliert. Er musste mit aufs Revier hat aber Aussage desöfteren verweigert. Hausdurchsuchung hat noch nicht stattgefunden. So nun zu meiner Frage: Was droht ihm nun? |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Ich vermute § 29a BtMG Und bei der Vorgeschichte... hmmm... Hausdurchsuchung kommt mit Sicherheit auch noch, bei der Menge... mfg
__________________ Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder. Jeder Mensch macht Fehler. Ich lasse mich auch gerne berichtigen ![]() Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Das dürfte entwerder ne Jugendstrafe (ab 6 Monate aufwärts) zur Bewährung mit irgendwelchen Auflagen geben, oder aber nen längeren Arrest (z.B. 4 Wochen, die dann auch real abzusitzen sind) - je nachdem was der Jugendrichter, bzw. das Jugendschöffengericht in der konkreten Situation für effektiver hält...
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Zitat:
mfg
__________________ Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder. Jeder Mensch macht Fehler. Ich lasse mich auch gerne berichtigen ![]() Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Danke für die Antworten ![]() Was wird ca. dabei rauskommen? Kann man da ca was sagen? Werden die Vorstrafen die entgültige Strafe beeinflussen? |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt Zitat:
Dennoch ist Deine Aussage völlig richtig. Die Annahme: "Bei dieser größeren Menge, muß(!) es "Handel" sein" ist in dieser Pauschalität und als Automatismus völliger Unsinn. Außerdem wird -aus gutem Grund- beim Strafrahmen des § 29a(2) BtmG auch gar nicht zw. Handel und Besitz unterschieden (allenfalls in der Zumessung).
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt ne saftige strafe würd dem burschen wohl mal nich schaden
__________________ alle angaben ohne gewähr.... wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten. ich mag punkte......... |
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| AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt So Urteil ist gefallen. Schuldig gesprochen wegen Besitz einer nicht geringen Menge Btm. . 3 Monate Bewährung | 2 Wochen Jugendarrest | 7 Termine bei der Drogenberatung . |
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| 300g, haschisch, strafe |
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