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Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Mit 300 Gramm Haschisch erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2010, 22:38
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Exclamation Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Person A: 16 Jahre & wohnhaft in Bayern. Vorgestraft ( Diebstahl,Hausfriedensbruch,Sachbeschädigung,Sexueller Mißbrach einer unwiederstandsfähigen Person [Er war damals 13,d.h. als Zeuge vernommen] )

So nun zum geschehen:
Person A ging zum Dealer und hat sich 300g Haschisch gekauft. Er hatte in dem Moment weder Waage noch sonstiges dabei nur das Geld. Auf dem nach Hauseweg wird er von 2 Polizisten kontrolliert. Er musste mit aufs Revier hat aber Aussage desöfteren verweigert.
Hausdurchsuchung hat noch nicht stattgefunden.

So nun zu meiner Frage:
Was droht ihm nun?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2010, 11:34
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Ich vermute § 29a BtMG
Und bei der Vorgeschichte... hmmm...
Hausdurchsuchung kommt mit Sicherheit auch noch, bei der Menge...

mfg
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Ich lasse mich auch gerne berichtigen

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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 23:48
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Das dürfte entwerder ne Jugendstrafe (ab 6 Monate aufwärts) zur Bewährung mit irgendwelchen Auflagen geben, oder aber nen längeren Arrest (z.B. 4 Wochen, die dann auch real abzusitzen sind) - je nachdem was der Jugendrichter, bzw. das Jugendschöffengericht in der konkreten Situation für effektiver hält...
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cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 07:52
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Zitat:
Zitat von Salit0s Beitrag anzeigen
Person A: 16 Jahre & wohnhaft in Bayern. Vorgestraft ( Diebstahl,Hausfriedensbruch,Sachbeschädigung,Sexueller Mißbrach einer unwiederstandsfähigen Person
Schon mit 16 so eine Karriere?

Zitat:
So nun zum geschehen:
Person A ging zum Dealer und hat sich 300g Haschisch gekauft. Er hatte in dem Moment weder Waage noch sonstiges dabei nur das Geld. Auf dem nach Hauseweg wird er von 2 Polizisten kontrolliert. Er musste mit aufs Revier hat aber Aussage desöfteren verweigert.
Hausdurchsuchung hat noch nicht stattgefunden.
Zitat:
So nun zu meiner Frage:
Was droht ihm nun?
Ermittlungen wegen Handel mit Btm und ein Urteil zumindest wegen Besitz einer nicht geringen Menge Btm. Das ist kein Spaß mehr. Aber das weiß A sicher. A wäre gut beraten, wenn er sich einen fähigen Anwalt sucht.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 22.11.2010, 09:55
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Zitat:
Ermittlungen wegen Handel mit Btm und ein Urteil zumindest wegen Besitz einer nicht geringen Menge Btm.
Da wird auf jeden Fall Handel draus gemacht, da die Menge den Eigenbedarf bei weitem überschreitet... Ich weiß von was ich rede, ich sprech da aus Erfahrung :-(

mfg
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  #6 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 13:56
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Danke für die Antworten
Was wird ca. dabei rauskommen? Kann man da ca was sagen?
Werden die Vorstrafen die entgültige Strafe beeinflussen?
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Alt 22.11.2010, 18:20
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Zitat:
Zitat von Alex_W Beitrag anzeigen
Da wird auf jeden Fall Handel draus gemacht, da die Menge den Eigenbedarf bei weitem überschreitet...
Da kann man nicht so einfach Handel draus machen. Sicher wird bei so einer Menge automatisch in diese Richtung ermittelt, aber wenn der Angeklagte dem Richter glaubhaft darlegen kann, dass er das Zeug frisst wie Salat, dann wäre es zwar immer noch eine nicht geringe Menge, aber Eigenbedarf. Ok, ist sehr unwahrscheinlich...
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Alt 23.11.2010, 16:02
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Da kann man nicht so einfach Handel draus machen. Sicher wird bei so einer Menge automatisch in diese Richtung ermittelt, aber wenn der Angeklagte dem Richter glaubhaft darlegen kann, dass er das Zeug frisst wie Salat, dann wäre es zwar immer noch eine nicht geringe Menge, aber Eigenbedarf. Ok, ist sehr unwahrscheinlich...
@2much
Dennoch ist Deine Aussage völlig richtig.

Die Annahme: "Bei dieser größeren Menge, muß(!) es "Handel" sein" ist in dieser Pauschalität und als Automatismus völliger Unsinn.

Außerdem wird -aus gutem Grund- beim Strafrahmen des § 29a(2) BtmG auch gar nicht zw. Handel und Besitz unterschieden (allenfalls in der Zumessung).
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cheers, JHS
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Alt 23.11.2010, 17:42
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

ne saftige strafe würd dem burschen wohl mal nich schaden
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alle angaben ohne gewähr....

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ich mag punkte.........
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Alt 13.09.2011, 17:44
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AW: Mit 300 Gramm Haschisch erwischt

So Urteil ist gefallen. Schuldig gesprochen wegen Besitz einer nicht geringen Menge Btm. . 3 Monate Bewährung | 2 Wochen Jugendarrest | 7 Termine bei der Drogenberatung .
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300g, haschisch, strafe

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