Dies ist eine Diskussion zu Mit 2 Gramm Speed erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mit 2 Gramm Speed erwischt Mich würde interessieren, welche strafrechtlichen Konsequenzen folgende (fiktive) Geschichte nach sich ziehen könnte: Angenommen eine Person von 17 Jahren aus dem Bundesland Nordrhein Westfalen, die bisher noch in keinster Weise polizeilich bekannt ist oder Vorstrafen hat, wird mit 2 Gramm Speed erwischt. Diese Person gibt an, dass die 2 Gramm Speed lediglich zum Eigenbedarf gedacht waren. Wie wird in einem solchen Fall verfahren und mit welcher Strafe müsste/könnte diese Person rechnen? Ich bin dankbar für jede Antwort. |
| |||
| AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt Hi.. das kann man nun wirklich nur sehr schwer vorhersagen.. Ich denke mal, es wird KEINE Einstellung geben...die Bandbreite ist m.e. irgendwas zwischen Verwarnung und Sozialstunden !!! Chris PS : Gilt natürlich nur, wenn der Eigenbedarf ""bewiesen"" werden bzw glaubhaft gemacht werden kann !! Geändert von radiomann1 (15.07.2010 um 14:04 Uhr). |
| |||
| AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt Ich gehe eher von einer Einstellung des Verfahrens aus, da geringe Menge.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt Hi.. bei Cannabis würde ich dir beipflichten...bei SPEED glaub ich das nie und nimmer !!! Chris PS :Vielleicht erfahren wir es ja mal...abgesehen davon wäre es ein fatales Zeichen wenn man gerade einen jugendlichen "straffrei" davonkommen lassen würde...nö..nichtmal in NRW mag ich das glauben !!! |
| |||
| AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt Zitat:
|
| |||
| AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt Zitat:
Sorry, habe ich wohl falsch in Erinnerung gehabt! Was ich im Kopf hatte, war aber leider die Grenze zur nicht-geringen Menge. Eine Strafe nach Jugendstrafrecht wird beim Erstverstoß trotzdem eher gering ausfallen (vermutlich Sozialstunden). Allerdings kann ich nur dazu raten, die Finger davon zu lassen. Sonst beißt man eines Tages in ein Brötchen und die Zähne bleiben drin stecken. Es soll auch nicht selten sein, dass Konsumenten in die Klappse eingeliefert werden. Zudem weiß man nie, was wirklich drin ist. Alles was auch nur entfernt danach aussieht, dürfte darin landen: Waschmittel, Borax, Mehl, Glasstaub und weiß der Henker was noch. Außerdem sind Polizeibeamten bei polizeibekannten Btm-Konsumenten besonders gewissenhaft. Da kann eine Verkehrskontrolle auch schon mal etwas länger dauern. Ich würde darauf keinen Wert legen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| drogen, eigenbedarf, eigenkonsum, speed |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mit 2 Gramm Speed überführt | Betäubungsmittelrecht | 14.08.2009 13:16 |
| 2 Gramm Speed in Hessen!!!! | Betäubungsmittelrecht | 18.06.2009 11:45 |
| 2 Gramm Speed und beim konsum erwischt | Betäubungsmittelrecht | 15.02.2009 20:18 |
| Mit Speed erwischt. | Betäubungsmittelrecht | 08.09.2008 11:19 |
| Erwischt An Grenze Mit 3 Gramm Gras Und 1 Gramm Pep!!!!! | Betäubungsmittelrecht | 06.01.2008 21:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios