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Mit 2 Gramm Speed erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Mit 2 Gramm Speed erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 04:42
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Mit 2 Gramm Speed erwischt

Hallo zusammen.
Mich würde interessieren, welche strafrechtlichen Konsequenzen folgende (fiktive) Geschichte nach sich ziehen könnte:

Angenommen eine Person von 17 Jahren aus dem Bundesland Nordrhein Westfalen, die bisher noch in keinster Weise polizeilich bekannt ist oder Vorstrafen hat, wird mit 2 Gramm Speed erwischt. Diese Person gibt an, dass die 2 Gramm Speed lediglich zum Eigenbedarf gedacht waren.

Wie wird in einem solchen Fall verfahren und mit welcher Strafe müsste/könnte diese Person rechnen?

Ich bin dankbar für jede Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 12:11
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AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt

Hi..

das kann man nun wirklich nur sehr schwer vorhersagen..
Ich denke mal, es wird KEINE Einstellung geben...die Bandbreite ist m.e. irgendwas zwischen Verwarnung und Sozialstunden !!!

Chris

PS : Gilt natürlich nur, wenn der Eigenbedarf ""bewiesen"" werden bzw glaubhaft gemacht werden kann !!

Geändert von radiomann1 (15.07.2010 um 14:04 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 02:01
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AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt

Ich gehe eher von einer Einstellung des Verfahrens aus, da geringe Menge.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 02:05
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AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ich gehe eher von einer Einstellung des Verfahrens aus, da geringe Menge.
Hi..

bei Cannabis würde ich dir beipflichten...bei SPEED glaub ich das nie und nimmer !!!


Chris


PS :Vielleicht erfahren wir es ja mal...abgesehen davon wäre es ein fatales Zeichen wenn man gerade einen jugendlichen "straffrei" davonkommen lassen würde...nö..nichtmal in NRW mag ich das glauben !!!
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  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 06:55
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AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt

Zitat:
Wie wird in einem solchen Fall verfahren und mit welcher Strafe müsste/könnte diese Person rechnen?
Schauen sie sich bitte mal den § 31a BtMG "Absehen von der Verfolgung" genau an.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 10:42
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AW: Mit 2 Gramm Speed erwischt

Zitat:
Zitat von radiomann1 Beitrag anzeigen
Hi..

bei Cannabis würde ich dir beipflichten...bei SPEED glaub ich das nie und nimmer !!!
Habe noch mal gegoogelt, aber nicht viel gefunden. Eine Quelle sprach von 0,5 g bei 25% Wirkstoffgehalt. Demnach hast du Recht. Die Angabe gilt aber nur als Richtwert und nicht als feste Grenze.

Sorry, habe ich wohl falsch in Erinnerung gehabt! Was ich im Kopf hatte, war aber leider die Grenze zur nicht-geringen Menge.

Eine Strafe nach Jugendstrafrecht wird beim Erstverstoß trotzdem eher gering ausfallen (vermutlich Sozialstunden).

Allerdings kann ich nur dazu raten, die Finger davon zu lassen. Sonst beißt man eines Tages in ein Brötchen und die Zähne bleiben drin stecken. Es soll auch nicht selten sein, dass Konsumenten in die Klappse eingeliefert werden. Zudem weiß man nie, was wirklich drin ist. Alles was auch nur entfernt danach aussieht, dürfte darin landen: Waschmittel, Borax, Mehl, Glasstaub und weiß der Henker was noch.

Außerdem sind Polizeibeamten bei polizeibekannten Btm-Konsumenten besonders gewissenhaft. Da kann eine Verkehrskontrolle auch schon mal etwas länger dauern. Ich würde darauf keinen Wert legen.
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drogen, eigenbedarf, eigenkonsum, speed

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