Dies ist eine Diskussion zu Mit 2 Gramm Kokain erwischt. Was nun??? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Ich hab da mal ne Frage: Mister X war gester in der Disco feiern und wurde vom Personal beim konsumieren von Kokain erwischt. Mister X wurde dann an die Polzei übergeben, die haben dann Mister X das BTM abgenommen. Wie soll es auch anders sein. Dann wurde am Polizeiwagen ein Alkoholtest durgeführt. Dieser ergab einen Pegel von 0,57%. Mister X hat zugegeben, dass es sein Kokain war und hat den Verkäufer jedoch nicht preis gegeben. Mister X hat noch keine anderen BTM´s konsomiert und war auch noch nie mit dem Gesetzt in konflikt geraten. Die Disco liegt in Schleswig-Holstein. Mister X würde gerne wissen, was für eine Strafe ihn erwartet und wann er ca. mit Post rechnen kann. Mit Glück gibt es ja hier ein Mister Y oder Misses Z, die aus Erfahrung sprechen können. Die Polizei sagte noch, das der Führerscheinstelle auch ne Mitteilung gemacht wird. Und das die selber entscheiden können, ob der Lappen weg ist oder nicht. Das währe nicht sehr gut für Mister X. Lasst die Tasterturen bitte glühen und helft Mister X bitte. Vielen vielen Dank im vorraus. |
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| AW: Mit 2 Gramm Kokain erwischt. Was nun??? Zitat:
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| AW: Mit 2 Gramm Kokain erwischt. Was nun??? Sofern der positiv getestete Drogenkonsument im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob von dem Betroffenen wegen des Verdachts der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ein Drogenscreening gefordert werden kann.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Mit 2 Gramm Kokain erwischt. Was nun??? Es wurde ja kein Drogentest gemacht. Es wurde einfach nur das Kokain eingezogen und die Anschrifft aufgenommen. Und es wurde auch nicht gefragt, ob schon konsumiert wurde. Und ich hatte nur 0,57 promille. Was mich mal interresieren würde. Es steht so zumindest im Netz. Und zwar das Schleswig-Holstein bei Kokain unter 3Gramm als geringe Menge einstuft und meist keine Anklage erhebt, wenn der Beschuldigte nicht vorbestraft ist. Und da gehen die Meinungen ja auseinander. Und jedes Bundesland hat andere Werte. Alles eigenartig. |
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| AW: Mit 2 Gramm Kokain erwischt. Was nun??? Ein Strafverfahren könnte in der Tat nach § 31a BtMG einzustellen sein, es bleibt aber bei der von charles genannten Problematik.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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