Dies ist eine Diskussion zu Mit 1,2g Haschisch erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Mit 1,2g Haschisch erwischt Herr A. ist 19 Jahre alt. Mal angenommen Herr A. wurde eines Nachtes in den Straßen von Hessen beim rauchen eines Joints (was evtl. nicht bemerkt wurde)und anschließender Flucht aus Panik (Flucht nach kurzer Besinnung und Aufforderung eingestellt) mit ca. 1,2g Haschisch erwischt und mit auf die Wache genommen. Herr A. war zu Fuß mit seinen Freunden die geflüchtet sind unterwegs. Herr A. kifft regelmäßig (1-2Joints am Tag) aber nie vor oder während autofahrten(Herr A. ist in der Probezeit). Herr A. hatte schon einmal einen Autounfall bei dem er vollkommen nüchtern war(was nicht bewießen wurde). Herr A. ist schon 1 Mal im Alter von 13 wegen Besitz von ca. 0,5g Haschisch bei der Polizei aufgefallen. Herr A. wurde mit ca. 0.9Promille (was auf der Wache durch einen Alkoholtest festgestellt wurde) vernommen (ihm wurde vorher gesagt dass das was er sage nicht gegen ihn verwenbar sei). Herr A. glaubt sich nicht selbst zusätzlich belastet zu haben. Herr A. bekam eine Vorladung von der Polizei. Der Termin sei genau 2 Wochen nach dem Vorfall. Herr A. hat seit dem Vorfall jeglichen Konsum eingestellt. Soo, jetzt hätte Herr A. ein paar Fragen: Herr A. würde gerne wissen wie er sich in dem Gespräch verhalten solle. Herr A. würde gerne wissen ob er überhaupt zu dem Gespräch gehen solle. Herr A. würde gerne wissen welche Konsequenzen Führerscheintechnisch auf ihn zukommen könnten. Herr A. würde gerne wissen welche Konsequenzen sonst noch auf ihn zukommen könnten. Über Hilfe würde sich Herr A. sehr freuen, da es wirklich sehr wichtig wäre. Vielen Dank im Voraus |
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Zitat:
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Als regelmäßiger Cannabiskonsument ist A nicht geeignet ein Kfz zu führen. Voraussichtlich wird die Führerscheinstelle ihm also den Führerschein entziehen. A kann dann mittels jahrelanger Abstinenznachweise etc dann irgendwann mal die ein oder andere MPU machen um den Führerschein vielleicht irgendwann einmal wieder zu kriegen. A sei dringend geraten sich an einen guten Fachanwalt zu wenden. Am besten Verkehrsrecht und BtmG.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Zitat:
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Was denn? Sehr erfreulich für A. Gut, dass hier kein Zusammenhang zum Straßenverkehr bestand und A offenbar noch Trennungsvermögen hat. Nichtsdestotrotz sollte A seinen Konsum erheblich einschränken oder besser ganz aufhören. Denn wenn A als Dauerkonsument zufällig mal in eine Routinekontrolle gerät, dann ist der Führerschein weg. Gerade bei Cannabis ist es sehr leicht feststellbar, ob jemand regelmäßig konsumiert.
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Herr A. hat erzählt das er da er ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung ist, sowieso mit dem "Mist" aufhören wollte. Die Polizei hat dennoch den Führerschein von Herrn A. in der Hand gehabt und auf der Vorladung steht auch dass er ihn dorthin mitbringen solle. Auf der Vorladung stand ganz unten "Sofern sie zu der Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machenwollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird." ist das normal?? Danke für die bisherigen Antworten |
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Zitat:
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt und jetzt ??? was passiert wenn Herr A. da nicht hingeht? |
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Nichts weiter. Er verweigert damit die Aussage und vermutlich wird das Verfahren dann einige Zeit später eingestellt. Möglicherweise könnte es auch zur Anklage kommen, weil A schon einmal aufgefallen ist. Ich weiß leider nicht, wie lange das gespeichert und berücksichtigt wird.
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| AW: Mit 1,2g Haschisch erwischt Es kommt vor allem auch darauf an, wie intensiv und hart die Behörden derartige Vergehen in dem jeweiligen Bundesland bzw. sogar Kreis oder Stadt verfolgen. Da gibt es erhebliche Unterschiede; die Strafe bzw. der Ermittlungsaufwand reicht da von....bis....., wie 2much bereits dargestellt hat. MfG Geändert von Whatup (01.03.2011 um 01:07 Uhr). |
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