Dies ist eine Diskussion zu Marihuana gekauft - Strafbefehl innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Marihuana gekauft - Strafbefehl Der Kontakt ist zwischen den Personen aber abgebrochen (am 31.12.09). Am März diesen Jahres hat die Polizei Person A angerufen - es liege eine Anzeige vor... Person A ist zu der Polizei gegangen um sich die Beschuldigungen anzuhören. Person B wurde mit einer größeren Menge Marihuana festgenommen. Das Handy von Person B wurde abgehört. In den Kurzmitteilungen stand aber nie etwas eindeutiges. Person A hat bei der Polizei eine Aussage gemacht... er habe 3-4 mal etwas für 10 Euro gekauft und dafür 0,7g erhalten. EDIT: Eine ED Erfassung wurde bei Person A auch gemacht. Person A hat ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft XXX bekommen. Strafbefehl - Person A wird zur Last gelegt: In der Zeit vom 01.10.-31.12.2009 durch 5 Straftaten unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben. Von der gesondert verfolgten Person B kaufte Person A in mindestens 5 Einzelfällen Marihuana, und zwar drei Mal ca. 0,7g für 10,00 Euro, einmal 1,5g für 20,00 Euro und einmal ca. 3g für 20,00 Euro. Vergehen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafbar nach §§1,3,29 Abs.1 Nr.1 BtMG, 53StGB. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Person A eine Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen, gebildet aus Einzelgeldstrafen für die Straftaten 1-5 je eine Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu 15,00 Euro, verhängt. Das macht insgesamt 300,00 Euro. Person A muß insgesamt 363,50 Euro überweisen. Nun fragt sich Person A, ob er vielleicht noch den Führerschein entzogen bekommt, oder sogar die Lizenz zum Ausbilden entzogen bekommt. EDIT: Wielange werden die Bilder von Person A in der ED Erfassung bleiben? Geändert von Egg (26.05.2010 um 19:45 Uhr). |
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| AW: Marihuana gekauft - Strafbefehl Hi.. ich nenne das jetzt mal ED und nicht ID und den Rest kann man schwerlich vorhersagen, sollte die Führerscheinstelle "Wind" davon bekommen ( ist durchaus nicht unwahrscheinlich zumindest nicht in Bayern) dann ist die Gefahr weiterer "Maßnahmen" durch die Fahrerlaubnisbehörde anzunehmen. Wie selbige genau aussehen bleibt abzuwarten. Chris |
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| AW: Marihuana gekauft - Strafbefehl Bundesland ist Niedersachsen. Die Polizei sagte, sowas geht immer direkt an die Führerscheinstelle weiter. |
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| AW: Marihuana gekauft - Strafbefehl Zitat:
naja dann abwarten und Tee trinken...wenn es der FS Stelle gemeldet wird, werden die dort auch tätig...generell kann sowas (im schlimmsten aller Fälle) bis zum FE Entzug führen. Ich nehm immer gern das schlimmste an und freu mich wenns ned soo dick kommt..also wie gesagt "abwarten" ...die Hunde scheu machen würd ich nicht.. Es kann sein das man "nur" ein Screening will...vielleicht ordnen die auch eine MPU an.... Chris |
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