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Lerher & Cannabis

Dies ist eine Diskussion zu Lerher & Cannabis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 20:47
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Lerher & Cannabis

Hallo,

ich habe mal folgende zwei theoretische Umstände:

1:
Eine Person ist Lehrkraft in NRW. Diese Person ist verbeamtet.
Diese Person konsumiert gelegentlich Cannabis und baut dieses selber an (1-3 kleine Pflanzen geheim im Schrank / insgesamt immer im Rahmen von etwa <7.5g reines Thc - also geringe Menge).
Was würde passieren, wenn diese Person erwischt würde?
Wäre es noch eine Strafe unter 90 Tagessätzen?
Würde die Person aus dem Dienst entlassen werden (Probezeit/nach mehreren Dienstjahren)?
Wäre alles reiner Eigenbedarf. Schädigung oder Beeinflussung Dritter wäre auszuschließen. Darüber hinaus wäre alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit.



2:
Was hätte die Person zu erwarten, wenn nach einem Konsum (keine Einfuhr) in Holland einige Tage später Abbauprodukte bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden?
Hätte dieses "nur" Auswirkungen auf den Führerschein oder auch dienstrechtliche Konsequenzen?

Danke für die Auskunft.

lg
Hein
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:08
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AW: Lerher & Cannabis

Ich verweise mal auf den von mir verlinkten Thread (hier klicken)! Da steht drin, was eine solche Lehrkraft m.E. nach zu erwarten hätte. Kann allerdings sein, dass das andere User wie Chrissie das noch detaillierter beantworten können und die Problematik anders beurteilen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:10
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AW: Lerher & Cannabis

Ich hoffe das so eine Lehrkraft aus dem Dienst entfernt wird, ich möchte so jemanden nicht als Lehrer für mein Kind, genau so wenig wie einen Alkoholiker
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:12
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@Angelito: Nach meiner Einschätzung wird das so wohl nicht passieren! Zumindest nicht bei einer einmaligen Verfehlung... Aber siehe oben verlinkter Thread...
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:21
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AW: Lerher & Cannabis

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
@Angelito: Nach meiner Einschätzung wird das so wohl nicht passieren! Zumindest nicht bei einer einmaligen Verfehlung... Aber siehe oben verlinkter Thread...
Klar, aber mal ehrlich, möchtest Du so jemanden täglich in der Nähe Deiner Kinder haben?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:30
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AW: Lerher & Cannabis

Zitat:
Zitat von hein_tom Beitrag anzeigen
1:
Eine Person ist Lehrkraft in NRW. Diese Person ist verbeamtet.
Diese Person konsumiert gelegentlich Cannabis und baut dieses selber an (1-3 kleine Pflanzen geheim im Schrank / insgesamt immer im Rahmen von etwa <7.5g reines Thc - also geringe Menge).
Von wegen. Alles über 7.5 g reines THC sind eine nicht geringe Menge. Eine geringe Menge ist hingegen unabhängig vom Wirkstoffgehalt und entspricht in den meisten Ländern maximal 6 g Cannabis. Die Grenzen zwischen geringer Menge und nicht geringer Menge sind also nicht fließend! Dazwischen liegt die Normalmenge.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%...mittelrecht%29

Zitat:
Was würde passieren, wenn diese Person erwischt würde?
Wäre wohl sehr schlecht für die Person.
Zitat:
Wäre es noch eine Strafe unter 90 Tagessätzen?
Vielleicht. Mit einem guten Anwalt durchaus möglich. Knast wäre auch möglich:

Zitat:
Zitat von § 29 BtMG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

[...]

(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Beim Absatz 5 liegt die Betonung ganz deutlich auf "kann". Da steht nicht "muss"!
Zitat:
Würde die Person aus dem Dienst entlassen werden (Probezeit/nach mehreren Dienstjahren)?
Kann ich nichts zu sagen, aber ich nehme es an.

Zitat:
2:
Was hätte die Person zu erwarten, wenn nach einem Konsum (keine Einfuhr) in Holland einige Tage später Abbauprodukte bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden?
Hätte dieses "nur" Auswirkungen auf den Führerschein oder auch dienstrechtliche Konsequenzen?
Mit dem Führerschein könnte es auf jeden Fall Probleme geben.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:31
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AW: Lerher & Cannabis

@Marquis:
Danke für den Link.
Das passt relativ gut auf meine Fragestellung.

@Angelito:
Ich bin völlig deiner Meinung. Drogenabhängige haben in der Schule nichts zu suchen.
Aber mich interessieren nicht die Konsequenzen, wenn man sich stockbesoffen oder zugedröhnt vor die Klasse stellt, sondern dieses außerhalb der Schule in der eigenen Wohnung tut.

Ein Cannabiskonsument ist per se kein Abhängiger. Bin ich Alkoholiker, weil ich am Wochenende gerne mal ein Bier und ein Schnaps trinke? Oder auf einer Party mal einen über den Durst? Ich glaube nicht, aber darum geht es mir bei meinem Anliegen nicht.

@2much
Danke. Ja stimmt. Ich habe es falsch formuliert. Die Gesetzestexte kenne ich. Leider sind die ja sehr dehnbar...kann eingestellt werden... kann 5 Jahre schwedische Gardinen bedeuten.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:33
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AW: Lerher & Cannabis

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Zitat von hein_tom Beitrag anzeigen
aber darum geht es mir bei meinem Anliegen nicht.
Ich weiß, aber ich schwinge gerne die unjuristische Moralkeule
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #9 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:36
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AW: Lerher & Cannabis

Zitat:
Zitat von hein_tom Beitrag anzeigen
@Marquis:
Danke für den Link.
Das passt relativ gut auf meine Fragestellung.
Ich weiß! Ich hatte die dort gestellte Frage auch gerade erst beantwortet, der ist nämlich auch noch nicht so alt; evtl. kann Chrissie dazu noch etwas sagen, sie kennt sich in beamtenrechtlichen Fragen noch ein bisserl besser aus als ich...
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