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"Legale" BTM

Dies ist eine Diskussion zu "Legale" BTM innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 10:36
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"Legale" BTM

Kann mir jemand weiterhelfen im Bereich der Teilnahme am Straßenverkehr mit BTM.
Insbesondere Interessiert mich die Legalisierte Form, als wie es z.B. mit Menschen ist, die BTM aufgrund einer Erkrankung verschrieben bekommen ? Wer richtet dann über das Fahren von Kraftfahrzeugen etc ?


Beste Grüße

Baerlinair
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 12:09
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AW: "Legale" BTM

Dazu muss man die Anlage 4 der FEV lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_4_105.html

Im Abschnitt 9 findet man dann Aussagen zu Arzneimitteln. Eine Fahruntauglichkeit liegt dann vor, wenn eine "Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß" vorliegt.

Im Abschnitt 9.1 steht allerdings, dass bei der Einnahme von Betäubungsmitteln eine Fahruntauglichkeit besteht.

Im Einzelfall entscheiden der behandelnde Arzt, der Patient und die Führerscheinstelle.

Hier ein interessantes Urteil in Hinsicht auf Methadon: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2552.php
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 13:04
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AW: "Legale" BTM

Vielen Dank @Humungus.
Das Urteil ist in der Tat recht interessant zu lesen.
In dem mir vorliegenden fiktiven Fall schließe ich allerdings aus mehreren Punkten der Anlage 4 der FeV auf Fahruntüchtigkeit.
Wie würde ein Betroffener in so einem Fall am gescheitesten Vorgehen ? Sollte er/sie sich ein ärztliches Gutachten über die Fahrtüchtigkeit einholen ?
Oder ist im Vorfeld die Fahrerlaubnisbehörde anzuhören und ggf. durch diese so ein Gutachten in Auftrag zu geben ?

Beste Grüße

Baerlinair
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 13:35
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AW: "Legale" BTM

Zitat:
Zitat von Baerlinair
Wie würde ein Betroffener in so einem Fall am gescheitesten Vorgehen ?
Er sollte auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit dem verordnenden Facharzt führen und sich zusichern lassen, dass Fahrtauglichkeit aus ärztlicher Sicht besteht.

Er kann natürlich die Fahrerlaubnisbehörde informieren, wird damit aber schlafende Hunde wecken. Zumindest eine fachärztliche Bestätigung der Fahrtauglichkeit wird dann notwendig werden.

Vielleicht kennt sich hier jemand besser aus und sagt, ob der Verkehrsteilnehmer von sich aus zur Information der Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet ist.

Und Baerlinair, vielleicht nennst Du mal den einzunehmenden Wirkstoff (nicht den Handelsnamen).
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 17:09
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AW: "Legale" BTM

In dem Fall ist es ein Schmerzmittel, Opiat. Eine genauere Wirkstoffbeschreibung habe ich leider nicht. Es wäre in der Tat interessant zu wissen in wie weit der oder die Betroffene im Zugzwang bzw in welcher Mitwirkungspflicht ist.
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