Dies ist eine Diskussion zu Lebensgeständnis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Lebensgeständnis LG |
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| AW: Lebensgeständnis Zitat:
die Sache ist die: der Gesetzgeber verlangt mehr als nur Gebäbbel. Das "Lebensgeständnis" (ugs., auch: "Geständnis") muss also dazu führen, dass jemand dran gekriegt wird. Dh, so viel erzählen, dass du zwar einerseits Strafmilderung bekommst, aber andrerseits der Verpfiffene keine Probleme bekommt, geht nicht. Insofern kann ein Lebensgeständnis auch dazu führen, dass der Geständige mehr Ärger bekommt. Bei 250 g kann's ein paar Jahre geben. Also, Tipp von Onkel Franz: das Geständnis sei wohlüberlegt, weil andernfalls zwei Dinge passieren: die Szene weiß noch bevor du erzählt hast, dass du erzählen wirst - was nicht gern gesehen wird, auch von Leuten, die der Geständige gar nicht kennt, 2. es führt nicht zu Strafmilderung, sondern uU zu Strafschärfung. Fall: Alfred wird mit 3 g erwischt. Er erzählt, dass er vor zwei Wochen vierzig Gramm von irgendeinem Chinesen in Berlin gekauft hat und vor einem Jahr eine Zeitlang Speed verkauft hat an ein paar ihm unbekannte Albaner. Folge: höhere Strafe. Fall: Alfred wird mit 3 g erwischt. Er erzählt, von wem er diese hat. Die Info ist nachprüfbar, derjenige wird aufgegriffen. Folge: Strafmilderung. In der Szene sagt man, dass die Strafmilderung nicht wirklich großzügig sei, sondern idR äußerst gering. iV Hubert |
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| AW: Lebensgeständnis Weiter zu berücksichtigen ist, das der 31er eine Kann-Bestimmung ist, also die gerichte müssen schon mal gar nichts mildern. Desweiteren müssen die angaben auch glaubhaft gemacht werden, also muss schon sehr detailliert beschrieben werden. Es reicht nicht so was wie: an bus-stop getroffen,gegeben,kassiert und fertig. Könnte ja uch die gegenfrage kommen: was hatte er denn am dem tag an? Dem 31er wird sehr viel glauben geschenkt,ein Lebensgeständnis umzuwerfen ist nicht oft möglich. Es ist jedoch oft so das Leute die z.b. nur5g verkaufen, im lebensgeständnis von 50g sprechen,deshalb wird sich der beschuldigte auf jeden fall dagegen wehren... Beim Lebensgeständnis braucht man keine weiteren beweise. An stelle des beschuldigten würde ich so glaubhaft wie möglich, darlegen das der der das Lebensgeständnis gemacht hat, ein besonderes motiv gehabt hat diese aussage gegen diese Person zu machen.Weiter würde ich die Menge abstreiten. Da ja meist ein zusammenhang zwischen den personen vorhanden ist,würde ich nicht alles abstreiten,wenn man wirklich wegen btmg in verbindung gebracht werden kann. aber es hört sich ja schon anders an wenn ich 5g gekauft habe oder 250g. Wenn man nicht weiter in Verbindung mit der Person gebracht werden kann,stehen die chancen sehr gut freigesprochen zu zwerden. ist nur meine meinung, denn ich würd mir ein lg auch nicht einfach so gefallen lassen... |
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| AW: Lebensgeständnis wirklich herrlich! |
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| AW: Lebensgeständnis Zitat:
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| AW: Lebensgeständnis Zitat:
gute Frage. Was meint Er denn? |
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