Dies ist eine Diskussion zu Konsum von Cannabis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Konsum von Cannabis Polzei kommt (laufend) . Person A sitzt in Ruhe auf der Bank. Polizei befragt Person A und Person B. Polizei sagt ich kann Ihnen jetzt nicht nachvollziehen ob sie Cannabis geraucht haben oder nicht, Ich bitte sie an einem aderen Ort zu gehen. Person A fragt ob er muß. Polzei sagt Nein, müssen sie nicht. Polizei: Haben sie Drogen dabei. Person A sagt Nein. Polizei bittet die Taschen zu leeren. Person A leert die Taschen. Person A hat nichts illegales in der Tasche. Polizei sagt: können sie wieder einpacken. Polizei geht wieder zurück zu person B und C und redet mit Ihnen. Polizei kommt zurück sagt: wenn wir wieder kommen müßen machen wir einen Drogentest. Person A sagt: Muß ich. Polizei sagt: Dann machen wir einen. Polizei fragt gehen sie auch oder sitzten sie noch ein bischen? Person A sagt: Ich sitze noch ein bischen.Meine Frage ist: Darf die Polizei einen Drogentest machen? Wenn ja hat das folgen für Person A? Geändert von Matrix01 (27.07.2011 um 19:12 Uhr). |
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| AW: Konsum von Cannabis Der Konsum ist in Deutschland straffrei... Lediglich wenn bestimmte Grenzwerte beim Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr überschritten werden, ist das straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich interessant, genauso wie natürlich der Besitz, der Erwerb, der Handel strafrechtlich relavant sind, aber das weiß Person A ja wohl schon bereits, da es sich hierbei nicht um einen Ersttäter zu handeln scheint... Ansonsten hat das erstmal keine Auswirkungen.
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