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Konsum und Besitz Marihuana's Minderjähriger

Dies ist eine Diskussion zu Konsum und Besitz Marihuana's Minderjähriger innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 15:32
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Question Konsum und Besitz Marihuana's Minderjähriger

Nehmen wir an das zwei Jugendliche (X+Y), beide 14 Jahre alt, vom Ordnungsamt beim Konsum von Marihuana erwischt werden. Es steht fest das sowohl X als auch Y im letzten Monat mindestens 8-mal Marihuana konsumiert haben. Außerdem trägt Y noch ca. 1 Gramm bei sich. Was für Folgen würden eintreten? Was wäre den beiden zu empfehlen? (Außer sofort damit aufzuhören)
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 21:50
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AW: Konsum und Besitz Marihuana's Minderjähriger

Zitat:
Was für Folgen würden eintreten?
Schwer zu sagen. Das Jugendrecht bietet da so einiges an Möglichkeiten. Außerdem steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass auch hinsichtlich X strafbarer Besitz vorgelegen hat, in einem der Fälle, auch wenn im aktuen Fall der SV-Schilderung nach Y der Besitzer war.

Bei Konsum mindestens(!) 8mal im Monat liegt natürl. eine Gewöhnung/Abhängigkeit nicht allzu fern, was bei 14jährigen höchst bedenklich ist.

Es käme z.B. die Einstellung des Verfahrens zugunsten einer (ggf. ambulanten) Drogentherapie nach §§ 37, 38(2) BtmG in Frage.

Oder eine Verurteilung zu einer "Weisung" aus dem Katalog der Weisungen des § 10 JGG... z.B. Abs. 1, Nr. 5 und/oder 6 --> Betreuungshelfer,... sozialer Trainingskurs (mit BTM-Schwerpunkt),... oder -mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten- eine heilerzieherische Behandlung nach Abs. 2.

Soziale Arbeitsstunden nach § 10, Abs. 1, Nr. 4 JGG sind auch immer eine Option.

Kommt halt drauf an, wie Gericht und vor allem Jugendgerichtshilfe die Sache in der Gesamtschau beurteilen.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 16:00
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AW: Konsum und Besitz Marihuana's Minderjähriger

Vielen Dank für die Antwort. Wie würde es aussehen wenn es für alle drei das 3. oder 4. mal überhaupt war und daher keine Abhängigkeit vorhanden ist. Würde dies das Strafmaß mindern?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 23:27
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AW: Konsum und Besitz Marihuana's Minderjähriger

Naja, zunächst mal "stand fest, dass mindestens(!) 8mal im Monat konsumiert wurde" und jetzt ist es "das 3. oder 4. Mal überhaupt"


Wie gesagt: Es geht hier/beim JGG nicht um "Strafe". Eine Therapie und dergleichen ist keine "Strafe", sondern eine Hilfestellung. Überdies können soziale Trainingskurse usw. auch zu dem Zweck eingesetzt werden, um einer erst beginnenden Abhängigkeit entgegenzuwirken, bzw. der Entstehung einer solchen entgegenzuwirken. Von daher ändert sich grundlegend nichts.

Wie auch schon gesagt, werden Jugendgerichtshilfe und Jugendgericht eine "Gesamtschau" anhand der konkreten Personen anstellen und die zu ergreifenden Maßregeln/Zuchtmittel darauf abgestimmt veranlassen. Ohne die Personen zu kennen, kann man daher nicht vorhersagen, was hier veranlasst werden wird.
__________________
cheers, JHS
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marihuana, minderjährig, minderjähriger

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