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Kokain an der holländischen Grenze

Dies ist eine Diskussion zu Kokain an der holländischen Grenze innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 14:27
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Kokain an der holländischen Grenze

Hallo!
Mal Angenommen :

x,y und z sind Gelegenheitzieher. x,y,z sind nicht an Handel interessiert sondern wollen nur Genuß. Leider kommt man hier nur sehr schwer dran und man muss sich in extrem kriminelle und "abge****te" Kreise begeben um an Kokain zu kommen. Dazu kommt, dass es teilweise extrem schlechte Qualität ist. Soweit so gut

Mal angenommen x und y beschließen zu 2. nach Holland zu fahren um dort einen "kleinen" Vorrat zu holen, den x,y,z,w,s,a,s,d..... in Deutschland dann konsumieren. Der Plan ist das ganze Zeug bei einer Polizeikontrolle aus dem Fenster zu schütten. Soweit so gut.


Wenn "Bitte Folgen" kommt, x sofort die Scheibe runter und alles raus... mal angenommen es waren 150Gramm Schnee und das schneit leider ziemlich ordentlich. Vielleicht kommt es sogar auf die Windschutzscheibe des Polizeiautos

Das ganze Auto wird durchsucht und der Fahrer wird auf alles getestet was es gibt - mit keinem Ergebnis

Nunja die Polizisten sind ein weniger verärgert und sagen das sie x und y noch drankriegen werden. Bin mir nicht sicher ob sie noch etwas davon sicherstellen können...

Und nun zu meiner Frage.

Was würde passieren?

Viele Grüße

Geändert von MisterX187 (23.07.2010 um 15:02 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 14:41
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Habe es direkt bearbeitet, danke für die Antwort!
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Alt 23.07.2010, 15:03
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Warum sind wir im *****? Können die jedes kleinste Korn auflesen und nachwiegen? oder schätzen die es per Auge? Was ist wenn sie einfach 500Gramm schätzen?Bei 100 KM/H könnte sowas doch ziemlich weit weg fliegen
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  #4 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 15:10
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Ich habe keine Ahnung. Vielleicht reicht eine Zeugenaussage und Schätzung eines Beamten, vielleicht saugen die auch die Umgebung mit nem Staubsauger ab?!

150 g und Gelegenheitskonsumenten. Das können x,y und z ihren Omas erzählen. Aber w,s,a,d,s und wie sie alles heißen ... das ist Weitergabe und quasi gleichgesetzt mit Handel. Wenn davon noch einer unter 18 ist (und einer von x,y,z mind 21), wird es ganz duster.
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Alt 23.07.2010, 15:33
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ich habe keine Ahnung. Vielleicht reicht eine Zeugenaussage und Schätzung eines Beamten, vielleicht saugen die auch die Umgebung mit nem Staubsauger ab?!

150 g und Gelegenheitskonsumenten. Das können x,y und z ihren Omas erzählen. Aber w,s,a,d,s und wie sie alles heißen ... das ist Weitergabe und quasi gleichgesetzt mit Handel. Wenn davon noch einer unter 18 ist (und einer von x,y,z mind 21), wird es ganz duster.

Staubsauger ja? Wie hoch ist die Chance das siedafür die Autobahn sperren würden?
Wir gehen hier von Wohlhabenden Menschen aus die so etwas wie Handel nicht nötig haben. Nein, in dieser Geschichte ist niemand Minderjährig
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Alt 23.07.2010, 15:43
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Wenn das Beweismittel weg ist, kann ja auch nichts bewiesen werden. Könnte ja auch Puderzucker gewesen sein.

Sollte die Kripo oder die Staatsanwaltschaft anderer Meinung sein, so müssen die das eben nachweisen. Wie die das machen ist deren Problem. Eins dürfte jedenfalls feststehen: es handelte sich ganz bestimmt um eine s.g. "nicht geringe Menge"! Und das würde bedeuten: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr! BtmG § 29 Abs. 1 Nr. 2

Sollte sich bei einer Hausdurchsuchung oder durch andere Ermittlungen allerdings herausstellen, dass Handel getrieben wurde, so steigt das mögliche Strafmaß.

Ein guter Anwalt wäre sicherlich sehr sinnvoll. Und bis dahin sollte sich keiner gegenüber der Polizei äußern, denn in aller Regel reiten sich die Konsumenten damit in den Dreck.
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Alt 23.07.2010, 16:05
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Würde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn es sich um eine 1. Verurteilung handelt?

Ab wann wäre die Menge nicht mehr gering?

Bekommt der Fahrer oder der Beifahrer die Konsequenzen? (Hausdurchsuchung etc) und würden diese Konsequenzen 100% auftreten?

Reicht es wenn sie einen Krümel finden würden und den Rest Pi mal Daumen einfach schätzen?
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Alt 23.07.2010, 16:12
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Bewährung ist möglich. Anwalt oder Lotto.

Ab 5 g reinem Kokain eine nicht geringe Menge: http://www.rafranke.de/btmg2.htm

Bei den unter dem Link angegebenen durchschnittlich 40 % Wirkstoff bleiben von 150 g noch 60 g reinstes Koks! Anders gesagt: schon mit einem Bruchteil der Menge gibt es ordentlich Ärger!
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  #9 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 16:20
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AW: Kokain an der holländischen Grenze

Könnte man jemandem theoretisch was beweisen wenn 150Gramm Koks aus dem Fenster auf die Autobahn fliegen bei 100 KM/H? Weil du hast ja geschrieben das man ohne Beweise eigentlich nichts beweisen kann und davor hast du mir etwas von Zahnbürste erzählt.. verstehe das irgendwie nicht so ganz
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  #10 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 17:07
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