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Kampfhund - Besitzer will/kann nicht zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Kampfhund - Besitzer will/kann nicht zahlen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 29.11.2007, 15:37
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Kampfhund - Besitzer will/kann nicht zahlen

Angenommen A wohnt in einer Großstadt in normalen Verhältnissen. A ist Hobbyjäger, hat einen Jagdschein und einen reinrassigen Jagdhund mit Gebrauchsprüfung.
Das Grundstück von A ist durch eien Zaun und Tor abgereigelt.

Nun kommt B mit seinem Kampfhund. B ist Sozialhilfeempfänger, hat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für seinen Hund und führt diesen ohne Maulkorb und ohne Leine.

Bei A ist das Tor offen. A arbeitet an seinem Auto. Der Hund von A hört und folgt durch seine Gebrauchshundeprüfung auf's Wort und verlässt auch nicht einfach so das Grundstück.

Kampfhund von B rennt auf das Grundstück von A und fügt dem Jagdhund von A nicht unerhebliche Verletzungen zu, die aber glücklicherweise durch Tierarztbehandlung etc. wieder verheilen.

A zeigt B an.

B sagt, dass der Hund von A seinen Hund ausserhalb von Grundstück A angefallen hat und diesen erheblich verletzt hätte.

Verhandlung, Richter sieht Ausführung von B als lächerlich an, verdonnert B zum Schadensersatz und zur Ablegung von Unbedenklichkeitsprüfung und Tragen von Maulkorb für Hund von B.

B kann wegen Sozialhilfe nicht zahlen.

Halbes Jahr später fällt Hund von B wieder einen Hund (auch Jagdhund) an, den eine Frau mit 2 kleinen Kindern ausführt.

Hund B hat keinen Maulkorb an, an der Leine sowieso nicht. Besitzer B sagt, der andere Jagdhund hätte seinen Hund angefallen und ihm den Maulkorb runtergerissen.

Schadensersatzforderungen von seitens der Frau etc., Gefahr für die Öffentlichkeite usw.

B kann und will wieder / immer noch nicht zahlen.

FRAGE: Kann man B seinen Hund wegnehmen lassen, einschläfern lassen und kann B wenn er nicht zahlen will/kann in den Knast geschickt werden?
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