Dies ist eine Diskussion zu Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Person A:... -17 Jahre alt -männlich -bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten -Gymnasiast -wohnt in BW -gutes soziales Umfeld -wenige Freunde, ebenfalls noch nie in Erscheinung getreten ...wird mit 7 weiblichen Cannabispflanzen am Ende der Blüte erwischt, sie stehen im Wald. Bei der Polizei verweigert A die Aussage und bei dem Termin mit der Jugendgerichtshilfe wird eine positive Prognose gestellt, da Person A ehrlich ist und sagt, er hätte nie vorgehabt Jemand anderem zu Schaden bzw. sein Cannabis zu verkaufen/verschenken. Vor Gericht erzählt er die ganze Geschichte, wie es dazu kam und wie er sich die Zukunft vorgestellt hatte. Dem Richter erzählt er, dass er durch Frust in der Schule und fehlende Freizeitaktivitäten auf das Growen kam. Er wollte lediglich zum gelegentlichen Konsum in den Ferien bzw. am Wochenende ein paar Sorten anbauen, um Abwechslung zu haben und nicht immer die selbe Sorte zu konsumieren. Aufgrund der Sortenvielfalt wurden es so viele Pflanzen...Zudem wollte er zu keinem Zeitpunkt die gesamten Blüten ernten, sondern lediglich die schönsten Buds (Blütenstände) und den rest hätte er einfach umgehauen und untergebuddelt. Während der gesamten Gerichtsverhandlung zeigt A Reue und Einsicht. fiktive Ermittlungsergebnisse seitens der Polizei: gefunden wurde: -"Plantage" - rund 200g Cannabisblüten (nicht geringe Menge) -ein Vaporiser (dieses Gerät verdampft die ätherischen Öle, es findet keine Verbrennung statt, wodurch die Gesundheitsschädigung stark minimiert wird) -leere Samenverpackungen -eine kleine Taschenwaage für das Angeln (Person A ist in Besitz eines Angelscheins, die Waage wurde im Angelkoffer gefunden, sie dient dem Abwiegen des Bleis, um die Pose korrekt bebleien zu können) Außer der Waage wurde nichts gefunden, was auf Handel deuten könnte. Nun meine Fragen zu diesem fiktiven Fall: 1. Muss A mit einer Jugendstrafe von über zwei Jahren rechnen? 2. Wird bei solchen Fällen die Strafe meist zur Bewährung ausgesetzt? 3. Kann sich Person A seinen Pflichtverteidiger frei wählen, beziehungsweise ist es möglich dass Fachanwälte auf Anfrage als Pflichtverteidiger einstehen, wodurch die Konstenübernahme seitens des Staats erfolgt? 4. Was für eine Strafe ist eurer Meinung nach im Bereich des möglichen? Mfg. der Kanada-Fan |
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Zitat:
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Sollte der Richter das alles glauben, wäre eine milde Strafe möglich, vielleicht sogar gar keine Freiheitsstrafe. In der Jugendgerichtsbarkeit sind die Strafen eh wesentlich flexibler. Sollte aus dem Anbau- und sonstigen Verhalten des Jugendlichen gefolgert werden, dass er Handel treiben wollte und lediglich wilde Schutzbehauptungen aufgestellt hat, sieht es anders aus. Immerhin konnte man ihm bisher noch keinen Handel nachweisen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Zitat:
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Langsam: http://www.berlin-pflichtverteidiger...endlicher.html Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Zitat:
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Meint der 74 eigentlich alle Kosten und Auslagen oder nur die notwendigen Kosten und Auslagen? |
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Zuersteinmal zum Thema Angeln, ich meine nicht die beschrifteten Bleie wie z.b. Sarg oder Birnenbleie. Billige Schrotbleie zur Befestigung an der Hauptschnur sind zumindest im Fall von A nicht gekennzeichnet, zudem sind sie nicht sauber gegossen wodurch wieder Gewichtsunterschiede zustande kommen, die Rede ist von diesen ganz kleinen Bleien die es in solchen Plastikbehältern mit verschiedenen Größen zu kaufen gibt...spätestens wenn sie nach einem Angelausflug nach Fisch stinkt dürfte die Sache noch klarer sein xD Und zum Thema ehrlich sein. Ich denke bzw. hoffe, dass Richter, die ja sicherlich schon einiges an Lügen gehört haben, doch zwischen einem bröckeligen Lügengebilde und einer nicht einstudierten Aussage unterscheiden können...hoffentlich ![]() Und bzgl der Kostenübernahme, ich wusste bisher nur grob über die Regelungen bescheid, danke für die Nennung des §. MfG. |
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt 1. kann ein Angler gut zwischen den einzelnen Gewichten unterscheiden 2. möchte ich den Angler sehen, der die Bleie mit der Briefwaage prüft. Es würde auch nichts nutzen, weil dann eine ziemlich komplexe Berechnung mit dem Auftrieb der Pose angestellt werden müsste, der ja unterschiedlich groß ist, abhängig vom Eintauchen der Pose und vom Gewicht von Schnur, Vorfach und (wenn man nicht gerade grundangelt) Haken und Köder. Ein Angler weiß normalerweise, wieviel Blei er braucht, sonst macht er es mittels trial-and-error. (Stelle mir gerade einen Angler mit Briefwaage, Formelsammlung und wissenschaftlichem Taschenrechner im Angelkoffer vor).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Jugendlicher wird Outdoor mit 7 Pflanzen erwischt Ok, ich geb zu, die Begründung von A ist für Außenstehende Quatsch, gebe ich zu Doch A, der sich immer alles etwas aufwendiger macht, benutzt das wirklich xD. Nur so am Rande, viele Posen sind beschriftet, mit wie viel Gramm sie bebleit werden müssen...außer diese kleinen Korkposen, meist mit roter Kappe und einem weißen Schaumstoffstift, da hängt A zwei kleine und ein mittleres Schrot/Klemmblei an. Aber das wird hier zu viel off Topic, sorry. Trotzdem die Waage durch diesen unglaubwürdigen Gebrauchszweck seitens A als Indiz für Handel gewertet werden kann, wird es mMn nie und nimmer auf Handel hinauslaufen...dafür fehlen einfach andere wichtige Indizien oder Kontakte?! |
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