Dies ist eine Diskussion zu Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? heisst es u.a. im Cannabisurteil des BVerfG von 1994 und es wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse gerade zu Cannabis doch auch eine erneute Prüfung gefordert. Nach Aussage von Minister Rösler in der ARD liegen solche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse jetzt vor. -Zitat- "Die Wissenschaft sei inzwischen deutlich weiter als noch vor einigen Jahren, sagte Rösler in Berlin" zu finden unter http://www.tagesschau.de/inland/cannabis100.html Somit müsste der Gesetzgeber doch nun erneut prüfen, ob die strafrechtliche Regelung von Cannabis, die ja schon 1994 teilweise in verfassungsrechtlich Frage gestellt wurde, überhaupt noch aufrecht zu erhalten ist. Gründe dafür, die damals schon sehr konstruiert klangen und mit abstrakten Gefährdungen argumentierten, dürften durch die heutige wissenschaftliche Erkenntnis weitgehend widerlegt sein. Somit besteht der Auftrag an den Gesetzgeber hier in Bezug auf Cannabis zu einer neuen Regelung, ggf. zum Verzicht auf strafrechtliche Regelungen eine Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Muss der Gesetzgeber dazu nochmals darauf hingewiesen werden oder ergibt sich eine automatische Verpflichtung durch das Urteil des BVerfG von 1994? klartext |
| |||
| AW: Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? Rössler hat Pfifferling-Profil. Seine Aussage ist verfassungsrechtlich bedeutungslos. Er ist ja kaum als Fachexperte zu bezeichnen, und wenn er einer wäre, kann er wissenschaftlich Grundstürzendes nicht alleine autorieren. Du brauchst eine Handvoll Autoritäten, die nicht nur Autoritäten sind, sondern auch was Wichtiges, Neues herausgefunden haben... Du vermischst hier Politik mit Justiz. Das BVerfG hat seit 1994 mehrere Male erneut entscheiden müssen, hat stets gesagt, dass das Vorgetragene nicht ausreicht, um den seinerzeitigen Beschluss in Frage zu stellen. ZB gab es da eine Vorlage eines Richters. Oder? Die war zu Recht unzulässig. Uwe, lass den Rössler sein, das irritiert (dich) nur. Du brauchst Wissenschaft, die, auf die sich Rössler wohl beziehen wird. Nehm ich an. Wobei ich nicht weiß, worauf er sich genau bezieht. Der Gesetzgeber hat grds Pflicht, zu beobachten, nachzuprüfen, ggf nachzubessern. Aber ich glaube nicht, dass heute der Tag ist, an dem er gezwungen werden könnte. Auch eine neuerliche Beschwerde ans BVerfG würde scheitern. Das meine Einschätzung. Zurzeit läuft was, ein Rechtsanwalt Teuter (oder so ähnlich). Geht um Anbau usw. Ist eine Verfassungsbeschwerde. Ist absurd. Die wird nicht mal zur Entscheidung angenommen werden. Ist da eigl schon irgendwas geschehen mit dieser Beschwerde? Gruß Franz |
| |||
| AW: Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? Tragt mal die Fakten hier zusammen, die ihr für "neu" haltet, für "gewichtig", jeweils mit Quelle, und ich schreibe euch eine Verfassungsbeschwerde, eine gute, mit Erfolgsaussicht. Das Problem ist nur, dass ich mir vorher ein Problem schaffen müsste, denn ich müsste Subsidiarität und Rechtswegerschöpfung einhalten (idR). ^^ |
| |||
| AW: Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? Hallo Franz Hubert, obwohl klartext erstaunt ist, mit einem Namen angesprochen zu werden freut es mich doch, Ihren (Deinen) Beitrag zu lesen. Natürlich hat Rösler ein Pfifferlings-Profil, aber er ist auch Minister einer deutschen Bundesregierung und dazu hin noch der Gesundheitsminister. Nun gut, jetzt kannst Du natürlich sagen, in der Position sind sowieso nur noch Marionetten aufgestellt, aber wenn wir es mal nicht ganz so fatalistisch betrachten wollen, dann hat hier der zuständige Repräsentant der Bundesregierung gerade eingeräumt, dass wesentliche neue wissensschaftliche Erkenntnisse zu Cannabis vorliegen. Nur unter dem Argument, dass bisher noch nicht ausreichende Erkenntnisse zu Cannabis vorliegen hat das BVerfG die Beibehaltung dieser grundsätzlich fragwürdigen strafrechtlichen Prohibition in vorsorglicher Abwendung eines eventuell doch zu erwartenden Schadens an der Volksgesundheit verfassungsrechtlich legitimiert. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse, und die hat Rösler jetzt ja eindeutig behauptet, ist somit der Gesetzgeber m.E. verpflichtet, von sich aus eine Gesetzesüberprüfung hinsichtlich der weiteren Zulässigkeit der strafrechtlichen Prohibition auf den Weg zu bringen. So wie er die Hartz4 sätze neu berechnen muss, weil ein Fehler in der bisherigen Praxis erkannt wurde, muss er konsequenter Weise bei neuer Erkenntnis erneut überprüfen und ggf. darlegen, warum eine solche strafrechtliche Sanktion trotz der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnis kein Fehler auch weiterhin ist. Das geht aus meiner Bewertung des Urteils so als zwangsläufig und verpflichtend hervor. Natürlich weiss ich, dass ich aus meiner Theorie, selbst wenn sie unangreifbar richtig wäre noch lange kein Handeln für die Praxis verbindlich ableiten lassen kann, dazu bin ich eine viel zu kleine Nummer und das System wohl schon zu sehr in sich selbst gefangen, um kritische Reflexionen von einfachen Bürgern auch nur in den Dunstkreis ihrer Überlegungen aufzunehmen. Und was das Angebot des Engagementes für eine Verfassungsbeschwerde angeht, so wurde es vernommen. Der passende Fall kann manchmal schneller dasein, als man glaubt. Meine Verfassungsbeschwerde 1BvR 1667/98 war ein Jahr anhängig und wurde dann ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Zulässig war sie auf jeden Fall. Aber wer weiss, vielleicht bist Du der rechte Mann zur rechten Zeit, um den rechten und gerechten Verhältnissen in diesem Land bei diesem Thema zum Durchbruch zu verhelfen. Sobald die Zeit dafür reif ist. Grüße klartext |
| |||
| AW: Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? Entschuldige, wenn Ihnen das unangenehm war? Wir hatten Namen mal in PN oder sonst, ka. Wirkt sonst immer bissl unpersönlich. Wenn ich jmd normalerweise anspreche, dann spreche ich ihn normalerweise an. Die Verfassungsbeschwerde führt ja nicht in einen Erkenntnisprozess, bei dem festgestellt werden würde, dass jmd zum Handeln verpflichtet ist oder dass Veränderungen eingetreten sind. Das BVerfG will nicht von irgendwem hören, DASS neue Erkenntnisse vorliegen, sondern WELCHE. Die wird es dann kritisch untersuchen und mit den gegenläufigen Ansichten erörtern. Sie, klartext, können persönlich herleiten, dass sie nun handeln müsse, die Bundesregierung, aber niemals kann das BVerfG das tun. Es spricht ab und an "Befehle" an den Gesetzgeber, in irgendeiner Form zu handeln (zB ein Gesetz so und so zu gestalten, Schwangerschaftsabbruch mit Strafrecht zu ahnden usw.), aber ein Befehl, ein Gesetz zu überprüfen, wird es nicht geben. Das muss der Gesetzgeber theoretisch ohnehin ständig tun. Abgesehen davon: Die Wissenschaft sei weiter als noch vor vielen Jahren? Sicher, dass er nicht über Gen-Food sprach? Wenn ja, was soll das überhaupt heißen, das heißt doch punkto Gefährlichkeit von Cannabis gar nichts. Gibt es nicht ein besseres Zitat, oder hat er mehr nicht gesagt? Aber wie gesagt, Aussagen von Rössler und das BVerfG überschneiden sich gar nicht. Es ist dem BVerfG bei seinen Entscheidungen vollkommen egal, was der sagt. Gesundheitsminister hin oder her. Was mich interessieren würde: womit haben Sie, klartext, Ihre Verfassungsbeschwerde begründen wollen? Hochachtungsvoll gez. FranzHubert08 Geändert von FranzHubert08 (23.08.2010 um 23:39 Uhr). Grund: Verschreiber |
| |||
| AW: Ist es jetzt nicht an der Zeit, neu zu prüfen? Hallo Franz Hubert, es war mir nicht unangenehm, zumal ich im persönlichen Austausch auch mit anderen natürlich gerne auch selber die persönliche Anrede bevorzuge, was über PN kein Problem ist. Allerdings haben mich gerade meine Erfahrungen hier mit einem gewissen Goldbart und dessen aufdringlichem Streben, sich ins Persönliche zu begeben, wenn er mit Sachargumenten nicht weiter kam zu äußerster Vorsicht ermahnt. Gerade die Provokationen gegenüber aXXl, bei denen er dessen Offenheit schamlos ausgenützt hat. Mir ist natürlich vollkommen klar, schon nach dem Prinzip der Gewaltenteilung und der dem Gesetzgeber zugesprochenen Einschätzungsprärogative, dass das Bundesverfassungsgericht von sich aus hier gar nichts unternehmen wird. Es ging mir auch eher darum das Ideal der formalen Korrektheit an den Gesetzgeber zu formulieren, das im Idealfall von einer unabhängigen und freien Medienlandschaft als Forderung an die Regierung artikuliert werden müsste. Aber wo da nichts oder kaum was ist, kann da wohl auch nichts, höchstenfalls kaum was werden. Dennoch wollte ich diesen Aspekt zum Ausdruck gebracht haben, damit es nicht nachher heisst, das sei keinem aufgefallen, weshalb man auch nicht gehandelt hat. Sie haben natürlich vollkommen Recht, die Regierung wäre von sich aus dazu angehalten, jetzt, wo sie weiss, dass die Wissenschaft bezüglich Cannabis doch erheblich weiter ist in der Erkenntnis als sie das noch vor einigen Jahren war und sich deshalb zur medizinischen Freigabe dieser vormals so hochgefährlichen Substanz durchringen kann, jetzt natürlich auch zu prüfen und darzulegen, ob der Bürger für den Gebrauch dieser Substanz dennoch weiterhin mit der Repression des Strafrechtes bedroht werden muss, was eine Aufrechterhaltung dieser Maßnahme trotz der Erkenntnis einer offensichtlich geringeren Gefährdung als bisher angenommen, weiterhin rechtfertigt. Natürlich haben die kein Interesse dran und wie aXXL auch hingewiesen hat, dürfte das eine Mogelpackung sein, bei der die FDP ihrem Klientel aus der Pharmaindustrie nur eine Zulassung genehmigen möchte, nicht aber den Bürger von willkürlicher staatlicher Repression befreien. Denn das dem so ist, wissen auch die Herren Politiker schon lange, genauso wie sie wissen, dass der Afghanistankrieg eigentlich verfassungswidrig ist und entgegen den Regeln der Demokratie gegen die Mehrheitswillen des Souveräns fortgeführt wird. Somit dürfen Sie mir glauben, dass ich die tatsächlichen Gegebenheiten in diesem Staat schon realistisch einzuschätzen weiss. In diesem Sinn kann ich Ihnen auch soviel zu meiner Verfassungsbeschwerde verraten: Nachdem auf Grund eines Vorkommnisses 1996 die Führerscheinbehörde eine Entscheidung traf, die unverhältnismäßig war und ich dies in erster Instanz auch bestätigt bekam, wurde in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim deren Entscheidung bestätigt mit der Begründung, dass mittlerweile (1998) das Gesetz ja geändert wurde und die Behörde somit damals schon in weiser Voraussicht richtig gehandelt hätte, was einer rückwirkenden Anwendung eines neu erlassenen Gesetzes entspricht. Meine darauf hin erfolgte Verfassungsbeschwerde wurde zunächst erst auch einmal als zulässig angenommen, offensichtlich hat die Erkenntnis aus dem Sachverhalt dann wohl aber doch dazu geführt, die nach meinem Dafürhalten mir gegenüber begangene Rechtsbeugung der Richter am Verwaltungsgerichtshof zugunsten der Behörde besser nicht zu behandeln, sondern dem kleinen Würstchen zu zeigen, wo für ihn in diesem Rechtsstaat das Ende der Fahnenstange ist. Das führte dann zu einer Nichtannahme zur Entscheidung ohne Angabe von Gründen. Auch das wurde mir aber erst auf Nachfrage nach über einem Jahr mitgeteilt. So gesehen habe ich dadurch gelernt, was in diesem Land der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist. Aber es ist mir halt hin und wieder doch noch ein Bedürfnis, diesen Anspruch an der Wirklichkeit zu messen, was mir sehr viel Aufschluss über Zustand und Entwicklung unseres Staates und der Entwicklung in unserem Land gegeben hat. GRüße klartext |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rätsel um die Domestikation des Pferdes ist gelöst - Ort und Zeit jetzt bekannt | Nachrichten: Wissenschaft | 23.04.2009 20:00 |
| Prüfung von Beihilfe, wenn Haupttäter tod und nicht zu prüfen ist | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 04.10.2007 20:18 |
| Ergebnisse des aktuellen CHE-Hochschulrankings jetzt im neuen ZEIT Studienführer 2007/08 | Nachrichten: Wissenschaft | 08.05.2007 11:00 |
| diebstahl prüfen oder nicht | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 07.09.2006 10:21 |
| Normenkontrolle prüfen oder nicht ??? | Staats- und Verfassungsrecht | 24.02.2006 23:57 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios