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Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Dies ist eine Diskussion zu Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 11:51
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Question Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Hi, Ich hoffe Ihr könnt da ein wenig Licht ins Dunkle bringen...

Wie würde es aussehen, wenn man in einer Ermittlungssache wegen Illegalem Handel in nicht geringer Menge von Amphetamin/Metamphetamin u. Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form vom (na sagen wir mal....) 01.12.2002 bis 01.01.2005 z.B. , JETZT erst ... also 5 - 8 Jahre später um genau zu sein , wegen einer erforderlichen Vernehmung als Beschuldigter in so einem Fall , eine Vorladung zu einer Aussage bei der Örtlichen Polizei bekommen würde???

Was könnte nach einer so langen Zeit noch Großartig passieren??? Doch eigentlich nichts mehr oder?!

Man würde verhört werden & evtl. Aussagen das man zwar kräftig mitgefeiert habe , es das aber auch schon wäre und gut is denk ich ... liege ich da mit der Vermutung eher Richtig, oder eher auf dem Holzweg???

Würde mich über eine Rasche Antwor wirklich SEHR!!! freuen...

gr33t'z ~ ``gh0stSurf3r´´
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 17:46
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Vergehen nach § 29 BtMG in fünf Jahren, § 78 III Nr. 4 StGB, auch für besonders schwere Fälle, § 78 IV StGB. Verbrechen der §§ 29a, 30, 30a BtMG nach § 78 III Nr. 2 StGB in zwanzig Jahren.
Quelle: http://www.jurawiki.de/Bet%C3%A4ubungsMittelStrafRecht

Sieht also ganz übel aus. Je frühzeitiger man einen guten Fachanwalt hinzuzieht, desto besser.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 02:42
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von gh0stSurf3r
Was könnte nach einer so langen Zeit noch Großartig passieren??? Doch eigentlich nichts mehr oder?!
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Wenn das für dich nichts ist. Das ganze verjährt auch erst 2022-2025.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 23:32
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Der ganze Palaber bei den Bullen hat ganze 10 - 15 min. gedauert....

Erste Frage war, Ob denn da was dran ist!?
War ja zu erwarten... NATÜRLICH NICHT!!! ..... Tipp tippel ... Tipp!

Zweite Frage war dann, ob heute noch Konsumiert wird!?
-> Gaaaaanz selten mal auf Party - aber auch nur wenn's sich zufällig irgendwie ergibt!

Fragte der allen Ernstes mit trockenster Miene drauf ''
Aha, wo kaufen Sie heute & was zahlen Sie pro Gramm???'' worauf ich erwiedert habe , das ich nicht gezielt oder bewußt kaufen gehe & das auch noch Nie gemacht habe!!!

Er dann : Ach Soooo - Sie bekommen das also immer geschenkt, oder es fällt vom Himmel, dort wo Sie Party'S feiern oder was??? (ICH DACHT IN DEM MOMENT NUR -> Alter , Du kannst ja mal mitkommen )

Ich hab nur gesagt : -> KEINE AHNUNG, OB DAS DA VOM HIMMEL FÄLLT , ODER AUS DER STECKDOSE RIESELT , man dreht sich nur mal kurz um und dann ist es plötzlich da

Hat er so notiert und meinte nur ich soll komplett alles erzählen und JEDEN einfach mal eben ans messer liefern, da laut § Irgendwas mit 30, sich das nach so langer Zeit um mehr als die Hälfte der Strafe , Strafmildernt auswirken würde -> Ja NEE -> IS KLAAR!!!

Ich hab nix weiter gesagt..... Ermeinte nur er gibt das jetzt an die Staats anwaltschaft!!! ....HAAAALOOOOO.....

Da hat ein eiziger Kerl ausgesagt ..... Das kann er hingeben wo er will!!!! Ermitteln tut die Polizei!!!
Ermittel mal was , was so lange her ist & wo's keinerlei Spuren mehr von gibt!!!! Also ich sag mal ..... DA KIOMMT GAAAAAAAAAR NIX MEHR!!!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 23:54
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von gh0stSurf3r
Da hat ein eiziger Kerl ausgesagt ..... Das kann er hingeben wo er will!!!! Ermitteln tut die Polizei!!!
Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahren. Gerade in Fällen schwerwiegender Betäubungsmittelkriminalität wird diese Rolle auch nicht nur theoretisch ist. Wobei hier die Beweislage ja recht übersichtlich ist. Es gibt einen Belastungszeugen und von dessen Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit dessen Aussage hängt jetzt alles weitere ab.

Zitat:
Ermittel mal was , was so lange her ist & wo's keinerlei Spuren mehr von gibt!!!! Also ich sag mal ..... DA KIOMMT GAAAAAAAAAR NIX MEHR!!!!!
Dann musst du uns doch nicht unter Bruch der Forenregeln und der Regeln der deutschen Sprache mit deinem Fall belästigen.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 07:28
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von Clown
Dann musst du uns doch nicht unter Bruch der Forenregeln und der Regeln der deutschen Sprache mit deinem Fall belästigen.
dabei wird doch gerade von den Konsumenten immer wieder behauptet jahrelanger Drogenkonsum haben keine Auswirkungen auf die Hirnfunktionen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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Alt 23.03.2010, 15:13
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von gh0stSurf3r
Ich hab nur gesagt : -> KEINE AHNUNG, OB DAS DA VOM HIMMEL FÄLLT , ODER AUS DER STECKDOSE RIESELT , man dreht sich nur mal kurz um und dann ist es plötzlich da
Der Richter mag es, wenn man ihn oder die Polizei verarschen will.

Zitat:
Zitat von gh0stSurf3r
Hat er so notiert und meinte nur ich soll komplett alles erzählen und JEDEN einfach mal eben ans messer liefern, da laut § Irgendwas mit 30, sich das nach so langer Zeit um mehr als die Hälfte der Strafe , Strafmildernt auswirken würde -> Ja NEE -> IS KLAAR!!!
Der andere hat's scheinbar gemacht.

Zitat:
Zitat von gh0stSurf3r
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Ermittel mal was , was so lange her ist & wo's keinerlei Spuren mehr von gibt!!!! Also ich sag mal ..... DA KIOMMT GAAAAAAAAAR NIX MEHR!!!!!
Hat ja auch keiner gesagt. Die Sache ist jedenfalls nicht verjährt und es steht eine Haftstrafe im Raum. Keiner von uns weiß, was der andere gesagt hat und wie die Beweislage da ist.

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt!
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #8 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 02:23
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von charles0308
dabei wird doch gerade von den Konsumenten immer wieder behauptet jahrelanger Drogenkonsum haben keine Auswirkungen auf die Hirnfunktionen
Schwachkopf -> ich beleidige doch hier auch Niemanden, also was soll das?!
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  #9 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 02:31
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von Clown
Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahren. Gerade in Fällen schwerwiegender Betäubungsmittelkriminalität wird diese Rolle auch nicht nur theoretisch ist. Wobei hier die Beweislage ja recht übersichtlich ist. Es gibt einen Belastungszeugen und von dessen Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit dessen Aussage hängt jetzt alles weitere ab.



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ein Vertipper -> Oh mein Gott -> 100 Ave Maria werde ich beten , dafür das ICH mir keine Sekretärin leisten kann , die meine diktierten & meist sogar noch nuschelig unverständlichen Sätze in Form bringt und auch gleichzeitig die Rechtschreibfehler dabei beseitigt!!!!! ACH WAS , 100 .. .. 1000 werde ich beten , vergebe mir nur Herr ...

..... ...... ..... ...... .... ...... .... ......
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  #10 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 07:15
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AW: Illegaler Handel vor 8 Jahren -> Deswegen jetzt ne Vorladung

Zitat:
Zitat von gh0stSurf3r
Schwachkopf -> ich beleidige doch hier auch Niemanden, also was soll das?!
ein fiktiver Fall und ich habe den TE beleidigt?
Naja die Antworten des TE bestätigen ..........
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