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Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Dies ist eine Diskussion zu Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 15:17
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Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

In diesem Fall sind drei Personen beteilig:

Und zwar Person A(13), B(16) und C(14)

-Person A :
wurde bei einer Durchsuchung erwischt. Dieser hat zunächst alles zugegeben ( dass es ihm gehört etc... Was auch wahr ist !).
Bei der Durchsuchung wurden 3 GRAMM Cannabis, eine Wasserpfeife und andere/nicht wichtige Sachen gefunden. Doch sobald die Bullen Druck machten versuchte er sich rUszureden und versuchte es auf Person B und C zu schieben die nichts damit zu tun haben außer dass sie gute Freunde waren!!

Person B wird vorgeworfen dass er illegalen Handel von Cannabis betrieben hatte sowie Zubereitungen!

Person c wird einfuhr und verstoß gegen das btmg vorgeworfen!

Person B muss jetzt bald zum Verhör soll er nichts sagen? Oder sagen wie es ist ? Denn man keine Beweise außer Person A(Zeuge) der gegen die beiden anderen ausgesagt hatte !

Was kann mit Person B passieren wenn sie damit durchkommen? Person B hatte zuvor noch nie Ärger bei der Polizei !
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 16:10
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

A ist ohnehin noch nicht strafmündig. B und C dagegen schon. Es muss keine Aussage bei der Polizei getätigt werden. Davon ist im allgemeinen auch abzuraten.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 16:54
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Danke für die schnelle Antwort!

Aber was kann Denn des Person B passieren ?

Er ist ja noch nie aufgefAllen und es gibt keine Beweise gegen ihm außer halt der Aussage von Person A.. Sollte Person B Aussage gegen Person A machen sodass es Aussage gegen ausssage steht?

Falls Person B jetzt verurteilt wird welche strafen würden denn in frAge kommen?

Ich wiederhole noch mal..

Person B hat eine Vorladung bekommen und muss zum Verhör.
Und zwar zwar wegen handel und Zubereitungen von Cannabis. Es liegt kein Beweismittel vor außer der Aussage von Person A

Danke in voraus !!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 16:58
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Zitat:
Zitat von BrezelOne
Person B hat eine Vorladung bekommen und muss zum Verhör.
Und zwar zwar wegen handel und Zubereitungen von Cannabis. Es liegt kein Beweismittel vor außer der Aussage von Person A
Wenn B sich nichts vorzuwerfen hat, ist doch alles in Ordnung. B kann dann ja auch beruhigt zur Polizei gehen und erzählen, wie es wirklich war. Strafe gibt es keine, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 17:09
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Zitat:
Zitat von 2much
Wenn B sich nichts vorzuwerfen hat, ist doch alles in Ordnung. B kann dann ja auch beruhigt zur Polizei gehen und erzählen, wie es wirklich war. Strafe gibt es keine, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann.

Ja das stimmt aber fändest du es aber nicht etwas beunruihigend wenn du in 3 Tagen zum Verhör musst für etwas was du nicht einmal getan hast?

Aber sag mir doch bitte was person B für eine Strafe bekommen kann .
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 17:21
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Zitat:
Zitat von BrezelOne
Ja das stimmt aber fändest du es aber nicht etwas beunruihigend wenn du in 3 Tagen zum Verhör musst für etwas was du nicht einmal getan hast?
Nein, überhaupt nicht. Denn die Schuld muss nachgewiesen werden (in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten).

Zitat:
Zitat von BrezelOne
Aber sag mir doch bitte was person B für eine Strafe bekommen kann .
Noch mal: wenn B unschuldig ist, dann wird man ihm die Schuld nicht nachweisen können. Also geht B straffrei aus.

Andererseits: warum sollte A aus Angst seine unschuldigen Freunde beschuldigen? Würde mich nicht wundern, wenn B nicht so unschuldig ist, wie er vorgibt zu sein.
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Alt 28.02.2010, 17:28
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

B ist unschuldig denn ich bin B und Krieg bald nen Anfall wenn ich wegen dem verurteilt werde!!

Was wäre das schlimmste was mir passieren könnte ?

Geldstrafe?

Sozialstunden?
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  #8 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 17:35
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Hier sind Forenregeln einzuhalten.

Macht Nervosität eigentlich begriffsstutzig? Zum dritten Mal: Unschuldige werden nicht verurteilt.

Obwohl, es gibt natürlich auch Justizirrtümer.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 17:43
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Zitat:
Zitat von 2much
Hier sind Forenregeln einzuhalten.

Macht Nervosität eigentlich begriffsstutzig? Zum dritten Mal: Unschuldige werden nicht verurteilt.

Obwohl, es gibt natürlich auch Justizirrtümer.

Ich hab das sehr wohl schon verstanden !

Ich würde TROTZDEM gerne wissen was man dafür für eine strafe ( handel mit Cannabis 3.3 Gramm + Zubereitungen)
bekommt !
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  #10 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 17:57
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AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !!

Bei Handel würde ich nicht von den paar gefundenen Gramm ausgehen.
Zitat:
Zitat von Btmg
§ 29 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
Bei Jugendlichen greift man eher zu "Erziehungsmaßnahmen", z.B. Sozialstunden.
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