Dies ist eine Diskussion zu Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Und zwar Person A(13), B(16) und C(14) -Person A : wurde bei einer Durchsuchung erwischt. Dieser hat zunächst alles zugegeben ( dass es ihm gehört etc... Was auch wahr ist !). Bei der Durchsuchung wurden 3 GRAMM Cannabis, eine Wasserpfeife und andere/nicht wichtige Sachen gefunden. Doch sobald die Bullen Druck machten versuchte er sich rUszureden und versuchte es auf Person B und C zu schieben die nichts damit zu tun haben außer dass sie gute Freunde waren!! Person B wird vorgeworfen dass er illegalen Handel von Cannabis betrieben hatte sowie Zubereitungen! Person c wird einfuhr und verstoß gegen das btmg vorgeworfen! Person B muss jetzt bald zum Verhör soll er nichts sagen? Oder sagen wie es ist ? Denn man keine Beweise außer Person A(Zeuge) der gegen die beiden anderen ausgesagt hatte ! Was kann mit Person B passieren wenn sie damit durchkommen? Person B hatte zuvor noch nie Ärger bei der Polizei ! |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! A ist ohnehin noch nicht strafmündig. B und C dagegen schon. Es muss keine Aussage bei der Polizei getätigt werden. Davon ist im allgemeinen auch abzuraten. |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Danke für die schnelle Antwort! Aber was kann Denn des Person B passieren ? Er ist ja noch nie aufgefAllen und es gibt keine Beweise gegen ihm außer halt der Aussage von Person A.. Sollte Person B Aussage gegen Person A machen sodass es Aussage gegen ausssage steht? Falls Person B jetzt verurteilt wird welche strafen würden denn in frAge kommen? Ich wiederhole noch mal.. Person B hat eine Vorladung bekommen und muss zum Verhör. Und zwar zwar wegen handel und Zubereitungen von Cannabis. Es liegt kein Beweismittel vor außer der Aussage von Person A Danke in voraus !! |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Zitat:
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Zitat:
Ja das stimmt aber fändest du es aber nicht etwas beunruihigend wenn du in 3 Tagen zum Verhör musst für etwas was du nicht einmal getan hast? Aber sag mir doch bitte was person B für eine Strafe bekommen kann . |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Zitat:
Zitat:
Andererseits: warum sollte A aus Angst seine unschuldigen Freunde beschuldigen? Würde mich nicht wundern, wenn B nicht so unschuldig ist, wie er vorgibt zu sein. |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! B ist unschuldig denn ich bin B und Krieg bald nen Anfall wenn ich wegen dem verurteilt werde!! Was wäre das schlimmste was mir passieren könnte ? Geldstrafe? Sozialstunden? |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Hier sind Forenregeln einzuhalten. Macht Nervosität eigentlich begriffsstutzig? Zum dritten Mal: Unschuldige werden nicht verurteilt. Obwohl, es gibt natürlich auch Justizirrtümer. |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Zitat:
Ich hab das sehr wohl schon verstanden ! Ich würde TROTZDEM gerne wissen was man dafür für eine strafe ( handel mit Cannabis 3.3 Gramm + Zubereitungen )bekommt ! |
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| AW: Illegaler Handel von Cannabis und Zubereitung HILFE !! Bei Handel würde ich nicht von den paar gefundenen Gramm ausgehen. Zitat:
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