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Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Dies ist eine Diskussion zu Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 12:05
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Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Hallo,

zu folgendem Fall würde mich eure Meinungen interessieren.

Ein Mensch der angeblich mit Drogen "handelt", nennen wir Ihn DD hat zu 1-2 Menschen kontakt dennen er etwas verkauft haben soll, höchstwahrscheinlich auf freundschaftlicher Basis.
Die zwei Personen sind P1 und P2 und P1 davon hat schon mit der Polizei zu tun gehabt wegen unerlaubten Drogenbesitz.
Jetzt greift die Polizei P1, P2 und eine dritte Person auf der Straße auf, da diese einen verwirrten Eindruck machen. Die Personen haben Drogen konsumiert stellt die Polizei fest.
Die dritte Person bricht zusammen, da diese so gut wie alle Drogen schon ausprobiert hat und befürchtet jetzt für alles dranzukommen.
Erzählt der Polizei alles und sagt P1 hat bei sich zu Hause etwas.
Umgehend macht die Polizei eine Hausdurchsuchung mit Hund und findet Kiffer-Utensilien sowie ein Bild auf dem die verarbeitung von Marijuhana zu sehen ist. Gefunden werden auch ein paar Gramm Marijuhana.
Die Handys von P1 und P2 werden konfisziert.
Auf den Handys befinden sich von DD Kurznachrichten, welche nicht Eindeutig als Drogengeschäfte erkennbar sind.
Diese sehen in etwa so aus:
"Hey, ich brauch 3 für 40" Antwort: "klar, bekommst 3 für 30"
"Heute brauch ich 4" Antwort: "treffpunkt wie immer, 4 für 20"
"Kannst du mir 2 besorgen" Antwort: "ja, besorg ich dir, treffpunkt feuerwehrhaus"
"Sry, meine Waage war kaputt" Antwort: "kein problem ..."

Jetzt wurde aufgrund dieser SMS vermutet, dass DD ein großer Fisch ist und bei Ihm fast ein Jahr nachdem die drei Personen erwischt wurden, eine Hausdurchsuchung mit Hund durchgeführt, auch die Wohnräume seiner Familie da DD teilweise zu Hause wohnt.
Ergebnis -> Es wurde nichts gefunden und alle Vorwürfe bestritten.
Das Handy von DD wurde sichergestellt und es wurden darauf ebenso diese SMS gefunden.


DD hat die Polizei besucht und wurde vernommen, ohne das er etwas davon merkte, was ja bekannte Methoden der Polizei sind. Es wurden keine Angaben gemacht, Aussage verweigert sowie Bilder und Fingerabdrücke von DD genommen.


Auch wenn es nur eine fiktive Geschichte ist, wie hat sich DD zu verhalten, was wären weitere Schritte die DD unternehmen soll?


Besten Dank für eure Ratschläge/Tipps und Erfahrungen.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 18:24
JHS JHS ist gerade online
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Zitat:
DD hat die Polizei besucht und wurde vernommen, ohne das er etwas davon merkte,
Wie geht denn sowas?

Zitat:
Es wurden keine Angaben gemacht, Aussage verweigert
Dann ist doch gut... Also wurde er nicht vernommen. Eine Vernehmung hat Angaben zur Sache zur Folge. Die wurden ja anscheinend nicht gemacht.

Zitat:
wie hat sich DD zu verhalten
Abwarten, was die Staatsanwaltschaft mit der Sache macht.

Die HD war übrigens nicht "illegal". Die SMS reichen durchaus zur Annahme eines Anfangsverdachts. Und der reicht für eine HD.
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 18:35
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Zitat:
DD hat die Polizei besucht und wurde vernommen, ohne das er etwas davon merkte, was ja bekannte Methoden der Polizei sind.
Also DD wurde vernommen, ohne dass er davon was merkte? Fehlte die Belehrung, oder was?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 19:08
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Mit DD wurde ein Termin vereinbart. Eine Belehrung fand auch statt.

Sollte DD sich nicht mit einem Anwalt unterhalten oder einen Anwalt einschalten?

Danke für Auskunft!

Grüße
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Alt 30.01.2011, 19:12
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Also wusste DD, dass eine Vernehmung stattfand? - Und hat die Aussage verweigert... Wo ist denn jetzt bitte das Problem!?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 20:00
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
Also wusste DD, dass eine Vernehmung stattfand? - Und hat die Aussage verweigert... Wo ist denn jetzt bitte das Problem!?
Frag ich mich auch! Er wurde vorgeladen, er wurde belehrt und hat die Aussage verweigert. Wenn er das nicht bemerkt hat, dann würde ich sagen das DD für Dämlicher Dealer steht, oder?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 20:00
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Ja, DD wusste das schon. Nur hab ich gehört das die Polizei sowas gerne tarnt.

Für DD geht es darum zu wissen, was Ihn erwarten könnte, da bei der HD nichts gefunden wurde und nur die nicht eindeutigen SMS als Beweis vorhanden sind.
Einzig P1 oder P2 kann DD belasten.


Mit was hat DD zu rechnen?
Einstellung des Verfahrens aufgrund unzureichender Beweislage oder Verurteilung mit Geldstrafe/Sozialstunden eventuell gleich Bewährungsstrafe?


Grüße
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  #8 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 20:04
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Zitat:
Zitat von Atikos Beitrag anzeigen
Ja, DD wusste das schon. Nur hab ich gehört das die Polizei sowas gerne tarnt.
Ja, dass hab ich auch schon öfter gehört. Da kriegt man ne Einladung zu ner Geburtstagsparty, freut sich tierisch, kauft ein Geschenk, geht hin und stellt fest, man ist der einzige Gast und beim Kuchenanschneiden werden TOTAL SELTSAME Fragen gestellt! "Na, magst Du noch eine Tasse Kaffee? Mit Milch und Kokain vielleicht?"
Da kann man ganz leicht auf den Leim gehen! Deswegen trinke ich meinen Kaffee GRUNDSÄTZLICH schwarz! Sicher ist sicher!
__________________
Zitat:
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 20:22
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AW: Illegale Hausdurchsuchung? -> Verdacht Drogenhandel

Zitat:
Nur hab ich gehört das die Polizei sowas gerne tarnt.
Na dann...

Im Fall von DD war es aber ja nun offenbar nicht so, weswegen sich die Angabe im Eingangsbeitrag "nichts gemerkt" nicht erklären läßt, aber sei es drum.

Vielleicht etwas weniger T.V.-Krimis schauen, oder auf "Geschichten aus Kollegenkreisen" hören.

Zitat:
Einzig P1 oder P2 kann DD belasten.
Wenn P1 und 2 den DD mit Aussagen belasten, kann das durchaus für eine Verurteilung reichen.

Zitat:
Mit was hat DD zu rechnen?
Mangels hellseherischer Fähigkeiten kann Dir das niemand vorhersagen. Ich sagte ja bereits: Es kommt drauf an, was die StA "hat" und "daraus macht".

Einen Anwalt würde ich fühestens nehmen, wenn/falls Anklage erhoben wird. Es sei denn, man hat zuviel Geld. Denn falls im Vorverfahren eingestellt wird, zahlt man den Anwalt selber. Erst bei Freispruch (im Hauptverfahren) zahlt die Staatskasse.
__________________
cheers, JHS
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