Dies ist eine Diskussion zu Hilfe - Löschen BTMG Eintrag innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Hilfe - Löschen BTMG Eintrag benötige Hilfe bei folgender Aufgabe, über Suchfunktion wurde nichts passendes gefunden. Person A wurde im August 07 mit 1,3g Gras auf einem Musikfestival in Bayern erwischt. A wurde anschließend Erkennungsdienstlich behandelt. Strafe waren 20 Tagessätze(A=Studet->60Euro) +Gebühren. Desweiteren Wurde A im Dez 08 in BW mit 0,5g Hasch erwischt,dieses Verfahren wurde nach 2 Wochen eingestellt. Fahzeuge waren nie im Spiel. A selbst lebt in Baden Württemberg. A hat nun sein polizeiliches Führungszeugenis beantragt und in diesem steht Keine Eintragung!!! Dennoch wird A bei jeder Poliziekontrolle gefilzt...und die Beamten lassen A gegenüber auch durchblicken, dass sie von min.einer dieseb Begebenheiten wissen. Nun die Frage: Kann A etwas dagegen unternehmen? Sprich kann er diesen Eintrag oder was immer über Ihn bei der Polizei bekannt ist löschn lassen? Wenn ja: Wann,Wie,Wo..... Da A Student ist und daher nicht verdient sondern zahlt, hat er keine bzw.nur Eingeschränkte Möglichkeiten einen Juristischen Beistand hinzuzuziehen. Benötige wirklich Hilfe bei dieser Aufgabe,habe keine Ahnung von der Materie, daher Lösungen bitte so genau wie möglich beschreiben. |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Bundeszentralregisterauszug ist nicht gleich das behördliche Führungszeugnis. Und da gibt es noch unterschiedliche. Dh, jeder Polizist kann bei Abfragen von diesen Taten informiert werden. PS: Die Daten im BZR bleiben einige Jahre bestehen. |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Das ist mir Bewusst,meine Frage ist halt was kann A zur Löschung beitragen und wieviele Jahre bleibt es gespeichert. Ob es in irgendwelchen anderen Registern steht,zu denen z.B. nur hochrangige Polizisten des höheren Dienstes zugang haben wäre auch egal, es geht mehr darum, dass A nichtmehr bei jeder kontrolle durch Streifenpolizisten gefizt wird. A arbeitet neben seinem Studium auch in pädagogischen Einrichtungen wo natürlich ständige Kontrollen(z.B. auch während Ausflügen...etc.) nicht unbedingt gerne gesehen sind. |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Zitat:
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Höchstwahrscheinlich handelt sich offensichtlich um eine personengebundene Eintragung im Auskunftssystem der Polizei (POLAS) - hier: BtM - Konsum. Bei jeder Kontrolle kann diese Information von den Beamten abgefragt werden. Ob diese Eintragung rechtmässig erfolgte, steht schon deshalb außer Frage, weil A wegen einer einschlägigen Tat bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Falls keine neuen diesbezüglichen Feststellungen oder Taten hinzukommen, wird dieser Eintrag i. d. R. nach 5 Jahren gelöscht. Man kann im Zweifelsfall über den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes (hier: BaWü) eine Einsicht zum Eintrag und ggf. die Löschung beantragen. Ein Anwalt ist hierzu nicht vonnöten, das Hinzuziehen jedoch auch kein Nachteil.... |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Danke schonmal für die Antworten!!! Für diesen Beratungshilfeschein müsste die fiktive Person A da irgendwelche Gründe angeben warum er diesen benötigt? Es ist meiner Meinung nach nämlich für A nicht unbeding ratsam in ein Amtsgericht zu marschieren un zu sagen ich brauch hilfe bei nem BTMG Eintrag.Zumal, mal angenommen, A sich momentan um eine Stelle bei der jewiligen Komune bemüht. Und wie könnte A denn genau seine Mittellosigkeit nachweisen? reichen da ein paar Kontoauszüge (würden allerdings nur ungern von A vorgelegt (A angenommen hat nichts zu Verbergen, möchte nur nicht preisgeben wann er wo was mit Karte bezahlt hat)) und eine Immatrikulationsbescheinigung?Oder eine unbeschriebene Lohnsteuerkarte? Und evtl.noch wichtig für weitere Antworten: Für den Fiktiven Fall der Person A wird angenommen,dass diese bei Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war und noch bei seinen Eltern gewohnt hat und dies auch immer noch tut. Dennoch ist A als Erwachsener verurteilt worden. Anhöhrungen,Jugendgerichtshilfe..etc. hat A nie erfahren, A hat damals lediglich einen Strafbefehl mit Zahlungsaufforderung erhalten. Diesen hat A nicht selbst bezahlt, sondern dessen Eltern,da A zu diesem Zeitpunkt (ca.9 Monate nach Straftat) nichteinmal in Europa war. A möchte nicht irgend einen alten längst bezahlten und verschmetzten Strafbefehl rückgangig machen(da hätte er/sie vermutlich auch keinen Erfolg) sondern sich nur der ständigen Schikane durch Zoll und Polizeibehörden entziehen. |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Zitat:
Des weiteren kann ein Heranwachsender, sofern die geistige Reife zum Erkennen der Rechtswidrigkeit seines Handelns zum Tatzeitpunkt ersichtlich war, durchaus nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Gegenfragen: Wurde mein Beitrag gelesen? Wie lange liegt der Strafbefehl denn schon zurück? |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag @ Semmel: A wurde im August 07 zum ersten mal mit Drogen erwischt, und und verurteilt, und im Dez 08 zum zweiten mal, dies Verfahren wurde jedoch eingestellt. Waren es beim POLAS nicht 10 Jahre bis die Daten gelöscht werden? So wurde es mir mal erklärt. |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Klar hab ich deinen Beitrag gelesen, aber hier im Forum kosieren so viele verschiedene Verjährungszeiten, dass man sich nie sicher sein kann welche nun stimmt bzw.in diesem spezifischen Fall stimmt. Nehmen wir an A beging die Straftat Ende Juli/Anfang August 07, bezahlt wurde ,mal angenommen, allerdings erst im März 08. Und eben nicht von der fiktiven Person A sondern von dessen fiktiven Eltern, da A zu diesem Zeitpunkt in einem Land der 3.Welt war um Entwicklungshilfe zu leisten. Wären die 5 Jahre dann 2012 oder 13 rum? |
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| AW: Hilfe - Löschen BTMG Eintrag Danke @ Bowielein. Hab ich überlesen... ![]() Wie lange die POLAS - Daten gespeichert bleiben, ist vom Bundesland des jeweiligen Tatorts und der Schwere des Vergehens abhängig. Meines Wissens beträgt die Speicherfrist für ein BtM-Vergehen in Bayern 5 Jahre, aber auch Du könntest mit 10 Jahren recht haben. Sorry @ TE: 100%ig sicher bin auch ich bezügl. der Fristen nicht.... Evtl. liest ein Polizist diesen Beitrag und berichtigt unsere Angaben. Ein Auskunftsanspruch des A ergibt sich Auskunftsanspruch aus dem Datenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes, da es sich bei POLAS um ein Auskunftssystem der Landespolizei handelt. Für einen solchen POLAS - Eintrag reicht bereits die Aufnahme eines Verfahrens. Da die Tat bereits verurteilt ist und dies noch nicht so lange zurückliegt, wird dem Begehren des A auf Löschung allerdings wenig Erfolg beschieden sein. |
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