Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 14:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

auch wenn eine derartiges Thema nicht gerade zu den angebrachtesten Formen
einer Vorstellung meiner Person gehören mag - möchte ich nichtsdestotrotz alle
Forenteilnehmer erst einmal herzlich begrüßen. ;D

Da ich mir nicht 100% sicher bin ob der Thread wohl eher im Arzneimittelbereich unterzubringen ist, habe ich ihn einfach mal ganz unverfänglich in diese Subkategorie gepostet.
Bei falscher Annahme bitte nicht sofort löschen, sondern zunächst per E-Mail kontaktieren.Das wäre nett.


Zum eigentlichen Thema:

Bei Person A fand am 13.01.2010 in den frühen Morgenstunden, wie im Threadtitel bereits angedeutet, eine polizeiliche Hausdurchsuchung statt.

Der hypothetische Vorwurf für eine Berechtigung einer Hausdurchsuchung die der Person A vorgelegt wurde, belief sich auf eine Bestellung des Lösungsmittel GBL
(generelle Informationen zu Gbl => de.wikipedia.org/wiki/Butyro-1,4-lacton)
in dem Zeitraum 2008 von April bis einschließich November.
Die Angaben sind laut Person A nicht ganz genau, da Ihm offenbar keinerlei Abschrift oder Kopie des Durchsuchungsbefehl vorgelegt wurde.Aber in etwa stimmen die besagten Angaben.
Der Durchsuchungsbefehl wurde übrigens in Bayern verfügt.

Folgendes wurde bei Person A im Laufe der Hausdurchsuchung sichergestellt --->

- insgesamt ~40ml Gbl(aufgeteilt auf eine Flasche und ein Braunglasgefäß)

- desweiteren hat Person A den beamteten Gesetzeshütern eine kleine Menge an Marihuana(~1,5g - Eigenbedarf) freiwillig ausgehändigt

- zwei oder drei schriftliche Rechnungen des postialisch versandten GBL`s

und zu allem Überfluss hatte Person A schätzungsweise 100 Blanko-Privatrezepte
die sich als solche nicht im Rahmen der Illegalität befinden nur(!)
waren alle Rezepte bereits mit einem Namen und einer Adresse eines hier ansässigen Arztes versehen.Inwieweit das nun nachgeprüft wird, ist Person A unbekannt.
Person A ist betreffend der Rezepte sehr daran interessiert welche Folgen eine derartige Handlung hat; sofern sie denn nicht der Legalität entsprechen würde.

Selbstverständlich interessiert an der geschilderten Situation der fiktiven Person A ganz besonders, ob und welche Nachwirkungen bzw. Folgen ein derartiger Fund juristisch für Ihn im Zweifelsfall haben könnte.

Auch wie die Kosten für das Hinzuziehen eines Anwalts in solch einem Fall- angefangen von der Konsultation bishin zu einer möglichen Akteneinsicht usw. usf. rein theoretisch, aussehen würden.


Hier noch ein paar Ausschnitte aus aktuellen Presseberichten:

Polizei Bayern

Spiegel

und Rechtssprechungen:


Zitat:
Das Landgericht ist bei seiner rechtlichen Bewertung davon ausgegangen, dass GBL zwar nach der Verkehrsanschauung wegen seiner hauptsächlichen Verwendung in der chemischen Industrie kein Arzneimittel darstelle. Im vorliegenden Fall sei aber ausnahmsweise auf die subjektive Zweckbestimmung durch die Angeklagten abzustellen, weil das Mittel für mehrere Verwendungszwecke geeignet sei und die Angeklagten es zu Konsumzwecken abgegeben hätten, so dass GBL vorliegend dennoch ein Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG in der bis 22. Juli 2009 geltenden Fassung sei.
Der 1. Strafsenat hat diese Auffassung nur insoweit bestätigt, als es sich bei GBL um ein Arzneimittel im Sinne des AMG handelt. Der Auffassung des Landgerichts, wonach sich lediglich aus der subjektiven Zweckbestimmung durch die Angeklagten die Arzneimitteleigenschaft des Mittels ergebe, ist der 1. Strafsenat dagegen nicht gefolgt. Ausschlaggebend hierfür war, dass aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Arzneimittelbegriff die subjektive Zweckbestimmung eines Mittels nur zur Beschränkung, aber nicht zur Begründung einer Strafbarkeit herangezogen werden darf. In den Fällen, in denen nach der Verkehrsanschauung objektiv kein Arzneimittel vorliegt, kann die Arzneimitteleigenschaft daher auch nicht durch einen Rückgriff auf eine subjektive Zweckbestimmung durch den Hersteller oder denjenigen, der das Mittel in Verkehr gebracht hat, begründet werden.

Die insoweit fehlerhafte Bewertung durch das Landgericht hat dennoch nicht zur Urteilsaufhebung geführt. Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass es sich bei GBL auch nach der Verkehrsanschauung um ein Arzneimittel nach dem AMG handelt. Maßgeblich hierfür waren unter anderem die pharmakologische Wirkung von GBL sowie der Umstand, dass die Verwendungsmöglichkeiten als Droge – insbesondere aufgrund von Beiträgen im Internet – in der Öffentlichkeit bekannt sind und dass sich dementsprechend schon ein Markt an Konsumenten gebildet hat. Der 1. Strafsenat hat in seiner Entscheidung zudem klargestellt, dass sich an dieser Rechtslage auch durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes nichts geändert hat und die Abgabe von GBL zu Konsumzwecken auch weiterhin strafbar ist.
Urteil vom 8. Dezember 2009 – 1 StR 277/09
Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 22. Dezember 2008 – 7 Kls 352 Js 22486/06



So.
Ich hoffe, dass ich euch die erdachten Umstände verständlich darlegen konnte.Wer noch Fragen hat solle diese doch bitte stellen.Danke schonmal.

Um baldige Antwort wird gebeten.

Gruß,
lexl
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 00:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von lexl
Der Durchsuchungsbefehl wurde übrigens in Bayern verfügt.

Folgendes wurde bei Person A im Laufe der Hausdurchsuchung sichergestellt --->

- insgesamt ~40ml Gbl(aufgeteilt auf eine Flasche und ein Braunglasgefäß)

- desweiteren hat Person A den beamteten Gesetzeshütern eine kleine Menge an Marihuana(~1,5g - Eigenbedarf) freiwillig ausgehändigt

- zwei oder drei schriftliche Rechnungen des postialisch versandten GBL`s

und zu allem Überfluss hatte Person A schätzungsweise 100 Blanko-Privatrezepte
die sich als solche nicht im Rahmen der Illegalität befinden nur(!)
waren alle Rezepte bereits mit einem Namen und einer Adresse eines hier ansässigen Arztes versehen.Inwieweit das nun nachgeprüft wird, ist Person A unbekannt.
Person A ist betreffend der Rezepte sehr daran interessiert welche Folgen eine derartige Handlung hat; sofern sie denn nicht der Legalität entsprechen würde.
Da GBL nun offenbar auch dann unter das AMG fällt, wenn die Verkehrsbestimmung nicht der Konsum ist (z.B. Reiniger, Lösungsmittel), bloß weil irgendwas im Internet steht, hat A wohl Pech gehabt. Ich kann die zitierte Argumentation allerdings überhaupt nicht nachvollziehen. Muss ich eine Hausdurchsuchung wegen meiner Permanent Marker befürchten, nur weil irgendwo im Internet steht, dass man da dran schnüffeln kann und sich bereits einen Konsumentenkreis gebildet hat? Oder fällt demnächst ein SEK ins Gartencenter ein, weil die Engelstrompeten (gefährliche "Naturdroge") verkaufen? Die Hausdurchsuchung wäre ja schon damit begründet, dass man aus GBL auch leicht GHB machen kann und das dann unter das BtmG fällt, also Herstellung und Handel von Btm vermutet wird. Auch wenn Besitz von GBL für den Eigenkonsum nicht unter das AMG fällt, hätte A ja durch die Zufallsfunde genug Probleme.

Das Marihuana ist eine geringe Menge. Von daher nicht das Hauptproblem. Bei Ersttätern und als alleinige Tat würde das Verfahren wohl eingestellt werden.

Die Rezepte sind allerdings sehr unerfreulich für den A. Hat A die fertig unterzeichneten Rezepte denn geklaut? Oder hat er die Rezepte ohne Unterschrift geklaut und die Unterschrift gefälscht?

Zitat:
Selbstverständlich interessiert an der geschilderten Situation der fiktiven Person A ganz besonders, ob und welche Nachwirkungen bzw. Folgen ein derartiger Fund juristisch für Ihn im Zweifelsfall haben könnte.
Das hängt davon ab, was letztlich auf der Anklageschrift steht, wie das soziale Umfeld des A ist, ob er schon mal auffällig war, wie alt er ist usw. Ich gebe hier jedenfalls keine Prognose ab.

Zitat:
Auch wie die Kosten für das Hinzuziehen eines Anwalts in solch einem Fall- angefangen von der Konsultation bishin zu einer möglichen Akteneinsicht usw. usf. rein theoretisch, aussehen würden.
Ein guter Fachanwalt wäre wohl sehr hilfreich in einer solchen Situation. A kann erst einmal eine einmalige Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Allerdings sollte A sich nicht zu viel Zeit lassen, sondern unverzüglich handeln.

Sehr interessieren dürfte A allerdings folgendes, vor allem der erste Link:

http://www.lawblog.de/index.php/arch...se-mangelhaft/ (der Blog ist übrigens von einem Anwalt)
http://www.juraforum.de/forum/showth...928#post701928
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 02:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zunächst erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Zitat:
Die Rezepte sind allerdings sehr unerfreulich für den A. Hat A die fertig unterzeichneten Rezepte denn geklaut? Oder hat er die Rezepte ohne Unterschrift geklaut und die Unterschrift gefälscht?
Rezepte, egal ob Kassenrezepte oder andere, sind frei ohne einen ärztlichen Nachweis, völlig legal über das Internet und/oder anderen Einrichtungen(wie z.B. Druckereien) zu beziehen.Person A hat weder einen Stempel gefälscht noch eine Unterschrift.
Es ist aber so von statten gegangen, dass besagte Vertriebe solcherlei Rezepte ebenso mit Vordruck anbieten, d.h. man kann den jeweiligen Namen des Arztes und bspw. eine Adresse, die dann maschinell aufgedruckt wird, bestellen.
In dieser Weise hat Person A dieselbigen bezogen.

Zitat:
Das hängt davon ab, was letztlich auf der Anklageschrift steht, wie das soziale Umfeld des A ist, ob er schon mal auffällig war, wie alt er ist usw.
Keinerlei Auffälligkeiten.
Zudem sollte Person A nicht älter als Mitte 20 sein..

Zitat:
Sehr interessieren dürfte A allerdings folgendes, vor allem der erste Link:
http://www.lawblog.de/index.php/arc...sse-mangelhaft/ (der Blog ist übrigens von einem Anwalt)
http://www.juraforum.de/forum/showt...1928#post701928
Ich kenne beide Links .
Den lawblog lese ich im Übrigen regelmäßig;der GBL-Artikel ist hingegen asbach. ;]
Trotzdem Danke für die Mühen.

Gruß,
lexl
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 02:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von lexl
Rezepte, egal ob Kassenrezepte oder andere, sind frei ohne einen ärztlichen Nachweis, völlig legal über das Internet und/oder anderen Einrichtungen(wie z.B. Druckereien) zu beziehen.Person A hat weder einen Stempel gefälscht noch eine Unterschrift.
Es ist aber so von statten gegangen, dass besagte Vertriebe solcherlei Rezepte ebenso mit Vordruck anbieten, d.h. man kann den jeweiligen Namen des Arztes und bspw. eine Adresse, die dann maschinell aufgedruckt wird, bestellen.
In dieser Weise hat Person A dieselbigen bezogen.
Die Polizei wird wohl annehmen, dass A die Rezepte in der Absicht bestellt hat sich Btm zu verschreiben oder dies schon getan hat. Möglicherweise lässt sich das nachvollziehen. Falls A noch kein Rezept eingelöst hat ist das schon mal gut. Möglicherweise könnte die Beschriftung mit Namen aber schon den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Und ein versuchter Betrug dürfte wohl auch vorliegen. Steht denn auch schon drauf, was verschrieben werden soll?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 12:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von 2much
Möglicherweise könnte die Beschriftung mit Namen aber schon den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.
Das sollte ein Strafrechtler beantworten:
welche Straftat liegt vor, wenn man sich als jemand anderes ausgibt (hier zusätzlich als Arzt) und dann in dessen Namen handelt?
Zitat:
Zitat von 2much
Steht denn auch schon drauf, was verschrieben werden soll?
Dann sinkt der Wert erheblich...

Wegen der Vorschriften für Rezepte und weil es besser aussieht kann man als Arzt Blankorezepte mit Namens- und Adressaufdruck bestellen. Da steht dann natürlich noch kein Präparat drauf. Ist wie Briefpapier mit Aufdruck.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 12:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von Humungus
Das sollte ein Strafrechtler beantworten:
welche Straftat liegt vor, wenn man sich als jemand anderes ausgibt (hier zusätzlich als Arzt) und dann in dessen Namen handelt?
Hier kommen eine Menge Straftaten in Betracht. Fraglich, welche Tatbestände am Ende erfüllt sind. Zur Urkunde fehlt es wohl noch an Stempel und Unterschrift, schätze ich.

Mir ist auch immer noch nicht klar, was A damit wollte (oder bereits getan hat). Sich selber mit Btm versorgen oder die Blankorezepte verkaufen? Es wird aber nachzuweisen sein, wieviele Rezepte A bestellt hat und wie viele noch da sind. Bei der nächsten Apotheke wird die Polizei vielleicht auch ein paar Infos erhalten.

Aber A handelt nicht im Namen des Arztes (mal abgesehen von der dann vollendeten Urkundefälschung), wenn er ein Rezept einlöst.

Zitat:
Zitat von Humungus
Wegen der Vorschriften für Rezepte und weil es besser aussieht kann man als Arzt Blankorezepte mit Namens- und Adressaufdruck bestellen. Da steht dann natürlich noch kein Präparat drauf. Ist wie Briefpapier mit Aufdruck.
Nur warum liefert eine Firma dem A Rezepte mit dem Namen eines Dr. X ? Dubios. Dient es doch meiner Meinung nach nur der Vorbereitung von Straftaten.

Bei so einem bunten Mix an Straftaten ist es jedenfalls schwer eine Aussage zum Strafmaß zu treffen. Jedenfalls für mich. Betrug, Urkundenfälschung, mehrere Btm-Verstöße, evtl. Verstoß gegen AMG und wer weiß, was noch alles dazu kommt. Wir wissen ja vermutlich nur die Hälfte.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 12:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von 2much
Mir ist auch immer noch nicht klar, was A damit wollte (oder bereits getan hat). Sich selber mit Btm versorgen oder die Blankorezepte verkaufen?
Btm is nich, dafür braucht man besondere Rezepte, die bei der Bundesopiumstelle bestellt werden müssen. Es geht hier eher um die üblichen Medikamente für Polytoxikomane, beispielsweise Benzodiazepine und Codein.
Zitat:
Zitat von 2much
Aber A handelt nicht im Namen des Arztes (mal abgesehen von der dann vollendeten Urkundefälschung), wenn er ein Rezept einlöst.
Er hat aber im Namen des Arztes gehandelt, als er die Rezepte bestellte. Und er handelt in dessen Namen, weil ein Rezept die Aufforderung an die Apotheke ist, ein Präparat an den Überbringer abzugeben.
Zitat:
Zitat von 2much
Nur warum liefert eine Firma dem A Rezepte mit dem Namen eines Dr. X ?
Und vor allen Dingen nicht an die Praxisadresse...
Zitat:
Zitat von 2much
Dubios. (...) Wir wissen ja vermutlich nur die Hälfte.
Das stimmt wohl. Mich würde schon allein interessieren, ob es sich um eine der einschlägigen, arrivierten Druckereien handelt oder um einen obskuren Internetanbieter, dem man einfach das Format und den gewünschten Inhalt vorgegeben hat.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 17:43
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lexl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von 2much
Die Polizei wird wohl annehmen, dass A die Rezepte in der Absicht bestellt hat sich Btm zu verschreiben oder dies schon getan hat.
Um mich meinem Vorredner anzuschließen, ist die Anforderung von Btm-Rezepte durch eine Privatpersonen, nicht gestattet.

Dieses kann einzig durch das Vorlegen der Approbation bei der Bundesopiumstelle erfolgen.

Zitat:
Zitat von 2much
Steht denn auch schon drauf, was verschrieben werden soll?
Nein.
Das habe ich doch nun alles im Eingangsposting angegeben. :E
Also - weder Präparatsnamen noch Unterschriften.Lediglich eine aufgedruckte Adresse.

Zitat:
Zitat von Humungus
Da steht dann natürlich noch kein Präparat drauf. Ist wie Briefpapier mit Aufdruck.
Das ist ebenfalls falsch.
Die von der PKV ausgegebenen Rezepte werden mit einem fälschungssicheren Wasserzeichen versehen und ausgegeben.

Zitat:
Zitat von 2much
Hier kommen eine Menge Straftaten in Betracht.
Bei Dir jedenfalls ein erhebliches Maß an Halbwissen.
Da ich als Mediziner offenbar mehr Ahnung von dieser Thematik habe, wäre es zukünftig eine Wohltat, wenn Du diesen Thread vielleicht etwas aufmerksamer lesen könntest. Aber nicht`s für ungut.

Zitat:
Zitat von Humungus
Es geht hier eher um die üblichen Medikamente für Polytoxikomane, beispielsweise Benzodiazepine und Codein.
Aha.Diese Fakten stützt Du auf welche der Aussagen noch gleich?
Ebenso gut, hätte sich Person A Antitussiva oder Anxiolytika verschreiben können, sofern Er es getan hätte.

Zitat:
Zitat von Humungus
Er hat aber im Namen des Arztes gehandelt, als er die Rezepte bestellte. Und er handelt in dessen Namen, weil ein Rezept die Aufforderung an die Apotheke ist, ein Präparat an den Überbringer abzugeben.
Keines der von Dir hier angedachten Gründe sind jemals von statten gegangen oder könnten Person A, geschweige denn, zu Lasten gelegt werden.
Die Bestellung ist nicht nachweisbar.Welche Apotheke soll Person A ein Medikament ausgehändigt haben?

Auch zum besseren Verständnis noch mal für alle die nicht privat versichert sind: i.d.R. geht man mit seinem Privatrezept in die Apotheke, bekommt das darauf notierte Medikament, bezahlt und erhält das Rezept im Anschluß zurück.Damit es dann [im Regelfall] der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung vorgelegt werden.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Person A sich den abgestempelten Rezepten beizeiten entledigt hat.

Zitat:
Zitat von Humungus
Das stimmt wohl. Mich würde schon allein interessieren, ob es sich um eine der einschlägigen, arrivierten Druckereien handelt oder um einen obskuren Internetanbieter, dem man einfach das Format und den gewünschten Inhalt vorgegeben hat.
Deutscher Ärzte-Verlag
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 18:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von lexl
Bei Dir jedenfalls ein erhebliches Maß an Halbwissen.
Da ich als Mediziner offenbar mehr Ahnung von dieser Thematik habe, wäre es zukünftig eine Wohltat, wenn Du diesen Thread vielleicht etwas aufmerksamer lesen könntest. Aber nicht`s für ungut.
Dann geh doch zum Anwalt, Witzbold. Wenn du mal ein paar Fakten auf den Tisch legen würdest, dann müsste man dir nicht alles aus der Nase ziehen!

Und wie wäre es mal mit einer gemäßigteren Schriftgröße?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 20:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton)

Zitat:
Zitat von lexl
Die von der PKV ausgegebenen Rezepte werden mit einem fälschungssicheren Wasserzeichen versehen und ausgegeben.
So? Welche PKV gibt denn Rezepte aus? Ich lerne immer wieder gerne dazu...

Die Berufsfreiheit eines Arztes gewährt ihm einen weitreichenden Spielraum bei der Wahl und dem Ausfüllen eines Rezepts. Notwendig ist lediglich der Name und die Adresse des Arztes, was auch handgeschrieben sein kann. Datum und Unterschrift, Name des Empfängers, wer möchte "Rp." dazu, das wars. Ein Arzt kann ein gültiges Rezept ohne weiteres auf einem Bierdeckel ausstellen. Fälschungserschwerte Rezepte sind auf Wunsch des Arztes herstellbar, aber keine Notwendigkeit.

Das sollte Ihnen als Mediziner eigentlich bekannt sein.

Zitat:
Zitat von lexl
Bei Dir jedenfalls ein erhebliches Maß an Halbwissen.
Da ich als Mediziner offenbar mehr Ahnung von dieser Thematik habe, wäre es zukünftig eine Wohltat, wenn Du diesen Thread vielleicht etwas aufmerksamer lesen könntest. Aber nicht`s für ungut.
Sie sollten doch nicht vergessen, dass es sich hier um ein Laienforum handelt. Fachkundige Rechtsberatung gibt es bei einem Anwalt. Einen nicht Fachkundigen kann man auch anders auf seine Fehler hinweisen.
Zitat:
Zitat von lexl
Aha.Diese Fakten stützt Du auf welche der Aussagen noch gleich?
Vielleicht verraten Sie mal, warum ein Nicht-Arzt eine große Anzahl Privatrezepte horten sollte, die er primär nicht legal nutzen kann. Das Ziel eines solchen Besitzes, die illegale Verwertung, ist doch offensichtlich.
Zitat:
Zitat von lexl
Ebenso gut, hätte sich Person A Antitussiva oder Anxiolytika verschreiben können, sofern Er es getan hätte.
Also Codein und Benzodiazepine...

Wie soll sich A denn ein Rezept ausstellen, indem er einen Vordruck nutzt, der nicht auf seinen Namen ausgestellt ist?

Wie soll sich A überhaupt ein Rezept ausstellen? Ist das nicht ein wenig unlogisch, dass er fremde Rezepte besitzt, obwohl er eigene ausstellen kann (bzw. seinen Arztausweis zückt und freie Auswahl in der Apotheke hat)? Oder meinen Sie eine Urkundenfälschung?
Zitat:
Zitat von lexl
Keines der von Dir hier angedachten Gründe sind jemals von statten gegangen oder könnten Person A, geschweige denn, zu Lasten gelegt werden.
Dann stellt sich immer noch die Frage, wie A an die Rezepte gelangte. Mich würde auch interessieren, ob der Arzt Anzeige erstattet hat, weil ihm P-Rezepte gestohlen wurden.
Zitat:
Zitat von lexl
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Person A sich den abgestempelten Rezepten beizeiten entledigt hat.
Was heißt "abgestempelte Rezepte"? Bereits benutzte?

Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Ermittlungen auch Apotheken befragt werden, insbesondere zu ungewöhnlichen Verordnungen bzw. ungewöhnlichen Mengen. Und dass den Apotheken ein Bild des A vorgelegt wird.

Übrigens scheint der Ärzteverlag nur an die Adresse des Arztes im Briefkopf zu liefern. Die Frage, wie A an die Rezepte kam, bleibt offen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rücktritt von verbindlicher Bestellung auf Grund falscher Daten bei Internet-Anzeige Kaufrecht / Leasingrecht 06.05.2010 12:28
Hausdurchsuchung wegen einmaliger Bestellung von 250 ml GBL - Verhältnismäßigkeit??? Betäubungsmittelrecht 20.01.2010 13:17
BGH: Gamma-Butyrolacton (GBL) - Handel zu Konsumzwecken strafbar Nachrichten: Recht & Gesetz 09.12.2009 12:27
Hausdurchsuchung wegen bestellung im Growshop Betäubungsmittelrecht 10.12.2008 10:36
Hausdurchsuchung und Bestellung von Hanf-Samen Betäubungsmittelrecht 10.11.2007 18:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN