Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) auch wenn eine derartiges Thema nicht gerade zu den angebrachtesten Formen einer Vorstellung meiner Person gehören mag - möchte ich nichtsdestotrotz alle Forenteilnehmer erst einmal herzlich begrüßen. ;D Da ich mir nicht 100% sicher bin ob der Thread wohl eher im Arzneimittelbereich unterzubringen ist, habe ich ihn einfach mal ganz unverfänglich in diese Subkategorie gepostet. Bei falscher Annahme bitte nicht sofort löschen, sondern zunächst per E-Mail kontaktieren.Das wäre nett. Zum eigentlichen Thema: Bei Person A fand am 13.01.2010 in den frühen Morgenstunden, wie im Threadtitel bereits angedeutet, eine polizeiliche Hausdurchsuchung statt. Der hypothetische Vorwurf für eine Berechtigung einer Hausdurchsuchung die der Person A vorgelegt wurde, belief sich auf eine Bestellung des Lösungsmittel GBL (generelle Informationen zu Gbl => de.wikipedia.org/wiki/Butyro-1,4-lacton) in dem Zeitraum 2008 von April bis einschließich November. Die Angaben sind laut Person A nicht ganz genau, da Ihm offenbar keinerlei Abschrift oder Kopie des Durchsuchungsbefehl vorgelegt wurde.Aber in etwa stimmen die besagten Angaben. Der Durchsuchungsbefehl wurde übrigens in Bayern verfügt. Folgendes wurde bei Person A im Laufe der Hausdurchsuchung sichergestellt ---> - insgesamt ~40ml Gbl(aufgeteilt auf eine Flasche und ein Braunglasgefäß) - desweiteren hat Person A den beamteten Gesetzeshütern eine kleine Menge an Marihuana(~1,5g - Eigenbedarf) freiwillig ausgehändigt - zwei oder drei schriftliche Rechnungen des postialisch versandten GBL`s und zu allem Überfluss hatte Person A schätzungsweise 100 Blanko-Privatrezepte die sich als solche nicht im Rahmen der Illegalität befinden nur(!) waren alle Rezepte bereits mit einem Namen und einer Adresse eines hier ansässigen Arztes versehen.Inwieweit das nun nachgeprüft wird, ist Person A unbekannt. Person A ist betreffend der Rezepte sehr daran interessiert welche Folgen eine derartige Handlung hat; sofern sie denn nicht der Legalität entsprechen würde. Selbstverständlich interessiert an der geschilderten Situation der fiktiven Person A ganz besonders, ob und welche Nachwirkungen bzw. Folgen ein derartiger Fund juristisch für Ihn im Zweifelsfall haben könnte. Auch wie die Kosten für das Hinzuziehen eines Anwalts in solch einem Fall- angefangen von der Konsultation bishin zu einer möglichen Akteneinsicht usw. usf. rein theoretisch, aussehen würden. Hier noch ein paar Ausschnitte aus aktuellen Presseberichten: Polizei Bayern Spiegel und Rechtssprechungen: Zitat:
Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 22. Dezember 2008 7 Kls 352 Js 22486/06 So. Ich hoffe, dass ich euch die erdachten Umstände verständlich darlegen konnte.Wer noch Fragen hat solle diese doch bitte stellen.Danke schonmal. Um baldige Antwort wird gebeten. Gruß, lexl |
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
Das Marihuana ist eine geringe Menge. Von daher nicht das Hauptproblem. Bei Ersttätern und als alleinige Tat würde das Verfahren wohl eingestellt werden. Die Rezepte sind allerdings sehr unerfreulich für den A. Hat A die fertig unterzeichneten Rezepte denn geklaut? Oder hat er die Rezepte ohne Unterschrift geklaut und die Unterschrift gefälscht? Zitat:
Zitat:
Sehr interessieren dürfte A allerdings folgendes, vor allem der erste Link: http://www.lawblog.de/index.php/arch...se-mangelhaft/ (der Blog ist übrigens von einem Anwalt) http://www.juraforum.de/forum/showth...928#post701928 |
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zunächst erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Zitat:
Es ist aber so von statten gegangen, dass besagte Vertriebe solcherlei Rezepte ebenso mit Vordruck anbieten, d.h. man kann den jeweiligen Namen des Arztes und bspw. eine Adresse, die dann maschinell aufgedruckt wird, bestellen. In dieser Weise hat Person A dieselbigen bezogen. Zitat:
Zudem sollte Person A nicht älter als Mitte 20 sein.. Zitat:
Den lawblog lese ich im Übrigen regelmäßig;der GBL-Artikel ist hingegen asbach. ;] Trotzdem Danke für die Mühen. Gruß, lexl |
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
welche Straftat liegt vor, wenn man sich als jemand anderes ausgibt (hier zusätzlich als Arzt) und dann in dessen Namen handelt? Zitat:
Wegen der Vorschriften für Rezepte und weil es besser aussieht kann man als Arzt Blankorezepte mit Namens- und Adressaufdruck bestellen. Da steht dann natürlich noch kein Präparat drauf. Ist wie Briefpapier mit Aufdruck.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
Mir ist auch immer noch nicht klar, was A damit wollte (oder bereits getan hat). Sich selber mit Btm versorgen oder die Blankorezepte verkaufen? Es wird aber nachzuweisen sein, wieviele Rezepte A bestellt hat und wie viele noch da sind. Bei der nächsten Apotheke wird die Polizei vielleicht auch ein paar Infos erhalten. Aber A handelt nicht im Namen des Arztes (mal abgesehen von der dann vollendeten Urkundefälschung), wenn er ein Rezept einlöst. Zitat:
Bei so einem bunten Mix an Straftaten ist es jedenfalls schwer eine Aussage zum Strafmaß zu treffen. Jedenfalls für mich. Betrug, Urkundenfälschung, mehrere Btm-Verstöße, evtl. Verstoß gegen AMG und wer weiß, was noch alles dazu kommt. Wir wissen ja vermutlich nur die Hälfte. |
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
Zitat:
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
Dieses kann einzig durch das Vorlegen der Approbation bei der Bundesopiumstelle erfolgen. Zitat:
Das habe ich doch nun alles im Eingangsposting angegeben. :E Also - weder Präparatsnamen noch Unterschriften.Lediglich eine aufgedruckte Adresse. Zitat:
Die von der PKV ausgegebenen Rezepte werden mit einem fälschungssicheren Wasserzeichen versehen und ausgegeben. Zitat:
Da ich als Mediziner offenbar mehr Ahnung von dieser Thematik habe, wäre es zukünftig eine Wohltat, wenn Du diesen Thread vielleicht etwas aufmerksamer lesen könntest. Aber nicht`s für ungut. Zitat:
Ebenso gut, hätte sich Person A Antitussiva oder Anxiolytika verschreiben können, sofern Er es getan hätte. Zitat:
Die Bestellung ist nicht nachweisbar.Welche Apotheke soll Person A ein Medikament ausgehändigt haben? Auch zum besseren Verständnis noch mal für alle die nicht privat versichert sind: i.d.R. geht man mit seinem Privatrezept in die Apotheke, bekommt das darauf notierte Medikament, bezahlt und erhält das Rezept im Anschluß zurück.Damit es dann [im Regelfall] der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung vorgelegt werden. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Person A sich den abgestempelten Rezepten beizeiten entledigt hat. Zitat:
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
Und wie wäre es mal mit einer gemäßigteren Schriftgröße? |
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| AW: Hausdurchsuchung auf Grund mehrmaliger Bestellung von GBL(Gamma-Butyrolacton) Zitat:
Die Berufsfreiheit eines Arztes gewährt ihm einen weitreichenden Spielraum bei der Wahl und dem Ausfüllen eines Rezepts. Notwendig ist lediglich der Name und die Adresse des Arztes, was auch handgeschrieben sein kann. Datum und Unterschrift, Name des Empfängers, wer möchte "Rp." dazu, das wars. Ein Arzt kann ein gültiges Rezept ohne weiteres auf einem Bierdeckel ausstellen. Fälschungserschwerte Rezepte sind auf Wunsch des Arztes herstellbar, aber keine Notwendigkeit. Das sollte Ihnen als Mediziner eigentlich bekannt sein. Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Wie soll sich A denn ein Rezept ausstellen, indem er einen Vordruck nutzt, der nicht auf seinen Namen ausgestellt ist? Wie soll sich A überhaupt ein Rezept ausstellen? Ist das nicht ein wenig unlogisch, dass er fremde Rezepte besitzt, obwohl er eigene ausstellen kann (bzw. seinen Arztausweis zückt und freie Auswahl in der Apotheke hat)? Oder meinen Sie eine Urkundenfälschung? Zitat:
Zitat:
Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Ermittlungen auch Apotheken befragt werden, insbesondere zu ungewöhnlichen Verordnungen bzw. ungewöhnlichen Mengen. Und dass den Apotheken ein Bild des A vorgelegt wird. Übrigens scheint der Ärzteverlag nur an die Adresse des Arztes im Briefkopf zu liefern. Die Frage, wie A an die Rezepte kam, bleibt offen.
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