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Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 25.10.2010, 20:59
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Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Hallo zusammen,

Person A = 18 jahre
Person B = 21 jahre

Wohnort: Bayern

Person A und Pesron B wohnen zusammen in einer WG. Vor etwa 3 wochen kam die Polizei wegen einer ANDEREN PERSON und einer anderen Sache um ca. 7 Uhr morgens zu der genannten WG. Person A die sich zuhause befand öffnete die Tür. Die Polizei wollte in die wohnung weil sie den verdacht hatten dass die ANDERE PERSON (nicht Person A oder Person B) sich zur zeit in der WG befand.
Auf der Suche nach der gewissen Person fand die polizei auf dem Wohnzimmerboden der WG ein leeres Tütchen mit Marihuana Anhaftungen. Daraufhin durchsuchten sie die ganze Wohung und fanden insgesammt ca. 2g Marihuana und 600 € Bargeld.

Nach vergangen 3 wochen kamm die Polizei wieder um 11 Uhr abends um die Vorladung in der Ermittlungssache wegen dem BtMG Verstoß in dem oben genanntem Fall abzugeben.

Person A die sich zu diesem Zeitpunkt allein in der WG befand öffnete die Tür.
Die Polizei stellte leichten Marihuana geruch fest und verschaffte sich darauf hin ohne einwilligung von Person A zugang in die WG. Sie fand dort in drei Tütchen abgepackt ca. 6g Marihuana und Haschisch und ca. 1g vermutlich Amphetamin. (bis jetzt wurde zu diesem Fall noch keine Anzeige erstellt)

Bei Person A wurde vor ca. einem halben Jahr eine Anzeige wegen BtMG verstoß fallen gelassen.

Nun stellt sich die Frage:

1. Ist es Sinnvoll, sich die menge an Drogen zwischen den beiden Personen A und B aufzuteilen, damit pro Person eine gerringere Strafe erfollgt? (falls es soweit kommt)

2. Kann es Auswirkungen auf den bereits angefangen Führerschein der Personen A und den bereits vorhandenen Führerschein von Person B haben?

3. Mit was für Strafen kann Person A und B in diesem Fall rechnen?

4. Was wird mit dem beschlagnamten Bargeld passieren?



Interessante Antworten würden mich freuen MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 21:18
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AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Zitat:
Zitat von markus 02 Beitrag anzeigen
Bei Person A wurde vor ca. einem halben Jahr eine Anzeige wegen BtMG verstoß fallen gelassen.
Wurde eingestellt aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit?

Zitat:
Zitat von markus 02 Beitrag anzeigen
2. Kann es Auswirkungen auf den bereits angefangen Führerschein der Personen A und den bereits vorhandenen Führerschein von Person B haben?
Bei A wahrscheinlich. Bei B vermutlich auch. Immerhin waren es zwei getrennte Taten. Man könnte dadurch ja den Eindruck haben, wann immer man bei der WG klingelt, würde Cannabis konsumiert. Und bei Gewohnheitskonsumenten geht man generell davon aus, dass sie nicht geeignet sind Kfz zu führen. Wenn die Führerscheinstelle verständigt wird, kann die ein ärztliches Gutachten verlangen, weiterhin Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum bis im schlimmsten Fall hin zur MPU.

Zitat:
3. Mit was für Strafen kann Person A und B in diesem Fall rechnen?
Strafrechtlich? Bei Erstverstößen wird bei kleineren Mengen (s.g. "geringe Menge") für den eigenen Bedarf von einer Verfolgung abgesehen. Aber um einen Erstverstoß handelt es sich ja vor allem bei A nicht.

Zitat:
4. Was wird mit dem beschlagnamten Bargeld passieren?
Da ja höchstwahrscheinlich nicht nur wegen Besitz, sondern auch wegen Handel ermittelt wird, könnte das Geld futsch sein, wenn es aus dem Btm-Handel stammt. Viele kleine Scheine sprechen eine eindeutige Sprache. Hat man dagegen nur ein paar hundert Euro aus dem Automaten geholt um sich am nächsten Tag einen Fernseher zu kaufen, so kriegt man es wohl wieder.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 25.10.2010, 21:43
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AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

-Bei Person A wurde vor ca. einem halben Jahr eine Anzeige wegen BtMG verstoß fallen gelassen.

Vermutlich weil person A zu diesem zeitpunkt noch minderjährig war.

-Strafrechtlich? Bei Erstverstößen wird bei kleineren Mengen (s.g. "geringe Menge") für den eigenen Bedarf von einer Verfolgung abgesehen. Aber um einen Erstverstoß handelt es sich ja vor allem bei A nicht.

Das heisst es ist mit Sozialstunden, Geldbuße oder sogar mit Freiheitstrafe zu rechnen?

Ist es Sinnvoll, sich die menge an Drogen zwischen den beiden Personen A und B aufzuteilen, damit pro Person eine gerringere Strafe erfollgt? (falls es soweit kommt)
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2010, 17:04
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AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Zitat:
Vermutlich weil person A zu diesem zeitpunkt noch minderjährig war.
Hat damit überhaupt nichts zu tun, strafrechtlich belangt werden, kann man in Deutschland bereits ab 14 Jahren... Mit 17 ist man kein schuldunfähiges Kind mehr!
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2010, 17:52
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AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Zitat:
Zitat von markus 02 Beitrag anzeigen
Vermutlich weil person A zu diesem zeitpunkt noch minderjährig war.
Wohl kaum.

Zitat:
Das heisst es ist mit Sozialstunden, Geldbuße oder sogar mit Freiheitstrafe zu rechnen?
Ja.

Zitat:
Ist es Sinnvoll, sich die menge an Drogen zwischen den beiden Personen A und B aufzuteilen, damit pro Person eine gerringere Strafe erfollgt? (falls es soweit kommt)
Als ob A und B sich das aussuchen dürften ...
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2010, 11:43
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AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Zitat:
Als ob A und B sich das aussuchen dürften ...
Klar dürfen die das! Bei der Zeugenaussage müssen sie nur sagen wem was gehört und schon ist es aufgeteilt...

mfg
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Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
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Alt 19.11.2010, 12:04
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AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch

Zitat:
Zitat von Alex_W Beitrag anzeigen
Klar dürfen die das! Bei der Zeugenaussage müssen sie nur sagen wem was gehört und schon ist es aufgeteilt...

Ob diese behauptete, tendenziöse "Aufteilung" zwischen A und B was bringt, ist die andere Frage - es kann die gesamte, sichergestellte Menge jedem Mittäter zugerechnet werden, zumal sich die Drogen bei Erscheinen der Polizei offenbar in gemeinschaftlichen Besitz von A und B befanden und insbesondere, wenn ein Handel (dabei gleich, ob mit oder ohne nachweislicher Gewinnerzielungsabsicht) im Raum steht.
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