Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch Person A = 18 jahre Person B = 21 jahre Wohnort: Bayern Person A und Pesron B wohnen zusammen in einer WG. Vor etwa 3 wochen kam die Polizei wegen einer ANDEREN PERSON und einer anderen Sache um ca. 7 Uhr morgens zu der genannten WG. Person A die sich zuhause befand öffnete die Tür. Die Polizei wollte in die wohnung weil sie den verdacht hatten dass die ANDERE PERSON (nicht Person A oder Person B) sich zur zeit in der WG befand. Auf der Suche nach der gewissen Person fand die polizei auf dem Wohnzimmerboden der WG ein leeres Tütchen mit Marihuana Anhaftungen. Daraufhin durchsuchten sie die ganze Wohung und fanden insgesammt ca. 2g Marihuana und 600 € Bargeld. Nach vergangen 3 wochen kamm die Polizei wieder um 11 Uhr abends um die Vorladung in der Ermittlungssache wegen dem BtMG Verstoß in dem oben genanntem Fall abzugeben. Person A die sich zu diesem Zeitpunkt allein in der WG befand öffnete die Tür. Die Polizei stellte leichten Marihuana geruch fest und verschaffte sich darauf hin ohne einwilligung von Person A zugang in die WG. Sie fand dort in drei Tütchen abgepackt ca. 6g Marihuana und Haschisch und ca. 1g vermutlich Amphetamin. (bis jetzt wurde zu diesem Fall noch keine Anzeige erstellt) Bei Person A wurde vor ca. einem halben Jahr eine Anzeige wegen BtMG verstoß fallen gelassen. Nun stellt sich die Frage: 1. Ist es Sinnvoll, sich die menge an Drogen zwischen den beiden Personen A und B aufzuteilen, damit pro Person eine gerringere Strafe erfollgt? (falls es soweit kommt) 2. Kann es Auswirkungen auf den bereits angefangen Führerschein der Personen A und den bereits vorhandenen Führerschein von Person B haben? 3. Mit was für Strafen kann Person A und B in diesem Fall rechnen? 4. Was wird mit dem beschlagnamten Bargeld passieren? Interessante Antworten würden mich freuen MFG |
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| AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch -Bei Person A wurde vor ca. einem halben Jahr eine Anzeige wegen BtMG verstoß fallen gelassen. Vermutlich weil person A zu diesem zeitpunkt noch minderjährig war. -Strafrechtlich? Bei Erstverstößen wird bei kleineren Mengen (s.g. "geringe Menge") für den eigenen Bedarf von einer Verfolgung abgesehen. Aber um einen Erstverstoß handelt es sich ja vor allem bei A nicht. Das heisst es ist mit Sozialstunden, Geldbuße oder sogar mit Freiheitstrafe zu rechnen? Ist es Sinnvoll, sich die menge an Drogen zwischen den beiden Personen A und B aufzuteilen, damit pro Person eine gerringere Strafe erfollgt? (falls es soweit kommt) |
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| AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch Zitat:
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch Zitat:
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Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch Zitat:
mfg
__________________ Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder. Jeder Mensch macht Fehler. Ich lasse mich auch gerne berichtigen ![]() Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten |
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| AW: Hausdurchsuchung: Amphetamin, Marihuana, Haschisch Zitat:
Ob diese behauptete, tendenziöse "Aufteilung" zwischen A und B was bringt, ist die andere Frage - es kann die gesamte, sichergestellte Menge jedem Mittäter zugerechnet werden, zumal sich die Drogen bei Erscheinen der Polizei offenbar in gemeinschaftlichen Besitz von A und B befanden und insbesondere, wenn ein Handel (dabei gleich, ob mit oder ohne nachweislicher Gewinnerzielungsabsicht) im Raum steht. |
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