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Handel mit THC und Pilzen?!

Dies ist eine Diskussion zu Handel mit THC und Pilzen?! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 22:17
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Exclamation Handel mit THC und Pilzen?!

Schönen guten Tag,
angenommen, jemand wurde von einem dritten (welcher mit einer großen Menge Methamphitaminen geschnappt wurde) des Handels mit 5g Gras und 11g Shrooms bezichtigt.
Daraufhin wurde von der Kipo die Wohnung durchsucht, dabei lediglich eine Tabak/Weed Mischung gefunden mit einem Kampfgewicht von ca 0,2g. Dirket daneben stand die Bong.
Weiterhin wurden viele Druckverschlusstüten und eine Wage gefunden!
Weiterhin wurden der Laptop und das Handy beschlagnahmt.


Bei der Durchsuchung gab derjenige den Polizisten sofort das konsumfertige Marihuana und räumte ein selbst ein Konsument zu sein jedoch nie einen Handel betrieben zu haben!
Er gab an die Tüten lediglich aus praktischen Gründen zu besitzten da es ja nie schadet als Kosument etwas zum verpacken zu haben. Die Waage besitzt er auch nur um im Zwielichten Drogengewerbe das zu bekommen was er bezahlt!


Auf dem Laptop wurde ein Bild gefunden aufdem in dessen Wohnung eine Growbox mit Pilzen zu sehen ist. Zu diesem Foto machte er keine Angaben. Der Laptop wurde eingeschickt zur gründlichen Durchsuchung!

Jetz sind meine Fragen an euch:

1. Können auf dem Laptop gefundene ICQ Verläufe im als Beweismittel gegen denjenigen verwendet werden?

2. Ist mit einem Eintrag im Führungszeugnis bzw. im Register zu rechnen? Da dieser die Ausbildung Futsch wäre...

3. Soll er sich zu dem Foto mit den Pilzen äusern? Wenn ja was?

4. Mit welchen Folgen ist zu rechen? (Bissher kein Eintrag vorhanden, nie wegen BTM auffällig geworden!)

Ratschlag ?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 22:27
V.I.P.
 
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AW: Handel mit THC und Pilzen?!

aus dem PC/ Laptop gewonnene Daten können - auch bei rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Überwiegens des Strafverfolgungsinteresses - regelmäßig verwertet und als Beweismittel verwendet werden. Alles andere wäre hier Spekulation.

Anzuraten ist die Konsultation eines Strafverteidigers VOR Einlassung zur Sache gegenüber POlizei oder StA; der Anwalt sollte sich mit BTM Delikten auskennen; ferner die Investition von mehreren 100 EUR für die Verteidigung. Dann kann ein soclhes Verfahren, welches wegen der gefundenen Utensilien (Tüten, Waage etc) auf Handeltreiben deutet, ggf auch ohne BZR-Eintrag eingestellt werden oder das Strafmaß erheblich verringert werden. Man bedenke, dass hier acuh Einziehung der Handys und PCs drohen können, ebenso wie Verfallsanordnung etwaiger Gelder....

Kann man aber erst nach erfolgter Akteneinsicht und Kenntnis der Tatörtlichkeit sagen - denn die örtlichen Rechtsprechungen variieren da doch erheblich.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 22:58
Boardneuling
 
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AW: Handel mit THC und Pilzen?!

Da tritt direkt noch eine Frage auf?! ^^ Wann spricht man eigentlich von Handel? Muss beim Handel nicht gewinn gemacht werden um sich selbst zu bereichern?
Wenn mir ein Kumpel eine Zigarette gibt ist dieser doch auch kein Zigarettenhändler? =P Bzw wenn er mir eine Schachtel verkauft?!

Vielen Dank erstmal bitte dennoch um weitere Meinungen... =)
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 23:56
JHS JHS ist gerade online
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AW: Handel mit THC und Pilzen?!

Zitat:
Muss beim Handel nicht gewinn gemacht werden um sich selbst zu bereichern?
Handel ist (lt. Definition des Bundesgerichtshofs) jede eigennützige auf BTM-Umsatz (Umsatz ist nicht = Gewinn) gerichtete Tätigkeit.

Der Eigennutz muß daher nicht in einem finanziellem Gewinn liegen. Wenn A mit dem Geld von B bei C Gras kauft, es dem B übergibt in der Annahme, dass der davon einen Joint baut, an dem A mitraucht, ist Handeltreiben erfüllt.

"Verschenken" wäre kein Handeltreiben.

"Zum Einkaufspreis weitergeben" kann je nach den Umständen auch Handeltreiben sein (z.B. wenn der "Weitergeber" durch Sammeln von Geld auch selbst einen günstigeren Einkaufspreis bekommt, als er bekommen hätte, wenn er nur mit seinem eigenen Geld losgezogen wäre)

Beispiel: Ich habe 10,00 €. Dafür bekomme ich 2g (Grammpreis 5,00 €)

Wenn ich für 200,00 € einkaufe, bekomme ich einen Grammpreis von 2,50 €. Ich sammele noch 190,00 € bei irgendwelchen Leuten ein, mache den auch meinen Einkaufspreis von 2,50 € und habe trotzdem Eigennutz, da ich für meine 10,00 € 4g bekomme statt 2g.
__________________
cheers, JHS
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