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Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

Dies ist eine Diskussion zu Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 17:14
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Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

Hallo zusammen,

folgendes angenommen.
Eine Person wurde im März wg. Handel von Btm in geringer Menge (Amphetamin) verurteilt (Bewährungsstrafe).
Eine freiwillig abgegeben Haarprobe (ca 2cm) war negativ.

Nach meinem Kenntnisstand müsste das ganze doch an die Führerscheinstelle gemeldet werden.

- Ist das richtig? - Es wurde immerhin kein Konsum nachgewiesen.
- Wie lange würde es dauern, bis die Person von der FSS hören würde?

Vielen Dank schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 18:42
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AW: Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

Zitat:
Zitat von funkyman85 Beitrag anzeigen
Es wurde immerhin kein Konsum nachgewiesen.
Aber Besitz, siehe §14 FEV. Es folgt wahrscheinlich die Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten.
Zitat:
- Wie lange würde es dauern, bis die Person von der FSS hören würde?
Ich habe keine Ahnung, gehe aber von einigen Wochen aus.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 12:09
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AW: Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

Sollten aber seit der Verhandlung inzwischen 5 Monate vergangen sein, kann man davon ausgehen, dass sich das das Ganze im Sand verläuft, oder mahlen die Mühlen nur extrem langsam? ;-)

Eine Frage hätte ich noch..
Mal angenommen, o.g. Person möchte für 2-3 Monate ins Ausland (Urlaub, Welt anschaun..).

Würde in dieser Zeit eine Aufforderung für ein ärztliches Gutachten eintreffen, könnte Sie dieser ja nicht nachkommen.

Ist dann damit zu rechnen, dass der Person der Führerschein aberkannt wird, wenn diese wieder aus dem Ausland zurückkommt?

Wäre es ratsam, mal in der FSS nachzufragen, oder käme das einem "schlafende Hunde wecken" gleich?


Gott sei dank sprechen wir hier nur von einem theoretischen Fall.. Diese Warterei wär nichts für mich ;-)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 14:46
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AW: Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

Zitat:
Zitat von funkyman85 Beitrag anzeigen
Mal angenommen, o.g. Person möchte für 2-3 Monate ins Ausland (Urlaub, Welt anschaun..).

Würde in dieser Zeit eine Aufforderung für ein ärztliches Gutachten eintreffen, könnte Sie dieser ja nicht nachkommen.

Ist dann damit zu rechnen, dass der Person der Führerschein aberkannt wird, wenn diese wieder aus dem Ausland zurückkommt?
Nein, dass er schon aberkannt ist. Allerdings kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, und das Gutachten nachholen.

Zitat:
Wäre es ratsam, mal in der FSS nachzufragen, oder käme das einem "schlafende Hunde wecken" gleich?
gehe nicht zum Fürst...
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 13:47
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AW: Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

ah ok, sowas dacht ich mir schon ;-)

2 Fragen hätt ich noch, dann habt ihr wieder Ruhe vor mir

Sollte o.g. Person innerhalb der Bewährungszeit, nochmals mit einer geringen Menge erwischt werden (kein Handel, nur Besitz), was kommt auf die Person zu?
Es wäre meines Wissens ja ein Verstoß gg. die Bewährungsauflagen?
Wäre damit zu rechnen, dass die Person dann ins Gefängnis geht?
Wird in so einem Fall "hart durchgegriffen" oder ist so etwas eher eine Kleinigkeit? (stellen wir uns vor, das wäre in Bayern).


Die zweite Frage hat mit dem o.g. Fall eher weniger zu tun, aber:
Falls bei einer Verkehrskontrolle einem Schnelltest nicht zugestimmt wird und deswegen eine Blutentnahme angeordnet wird, ist die Fahrt dann dort beendet, bis negative Werte vom Labor kommen oder kann die Person weiterfahren, weil ja (noch) nichts nachgewiesen wurde?

Vielen Dank schonmal
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Alt 13.08.2011, 14:17
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AW: Handel, kein Konsum > trotzdem Meldung an Führerscheinstelle?

Naja, innerhalb der Bewährungszeit sich nochmal mit Drogen erwischen zu lassen ist schon, ich sage das jetzt so direkt, selten dämlich... Wobei natürlich nicht direkt die Bewährung widerrufen wird, zumindest bei "kleinen" Delikten. Sollte sich das allerdings häufen, ist ein Bewährungswiderruf natürlich eine mögliche Alternative.

Zur zweiten Frage: Natürlich wird der Pkw nach einer Blutentnahme abgestellt! Wenn nämlich ein entsprechender Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr oder einer VOWi gem. §24a StVG besteht, dann wäre es nicht zulässig den Beschuldigten oder Betroffenen weiterfahren zu lassen. Das hat zum einen gefahrenabwehrende Gründe, zum anderen natürlich auch strafrechtliche (bea. v.a. die Beihilfe durch Unterlassen etc...)
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