Dies ist eine Diskussion zu Handel + Führerschein innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Handel + Führerschein Nehmen wir mal an ein junger Mann nennen wir ihn A aus Bayern der im November18 geworden ist hat in 2 Wochen eine Gerichtsverhandlung. Wegen gemeinschaftlichem Handel mit Btm ( nehmen wir mal an es geht um 30-50 g "grass", mitverhandelt wird noch das diese Person einmal beim Konsum von Grass erwischt wurde wo er circa 0,5 g dabei hatte. Er ist zu Fuß unterwegs gewesen und hatte zu dem Zeitpunkt auch noch keinen Führerschein. Er wird sicher verurteilt da er schon bei der Polizei gestanden hat. A macht seit einigen Monaten seinen Führerschein. Er hat nach der Hausdurchsuchung kein Btm mehr konsumiert für 6 Monate. Dann 2 Monate gelegentlich und jetzt seit 3 Wochen nichtmehr, allerdings findet zwei Tage nach seiner Verhandlung eine Party statt und er würde gerne nochmal "kiffen". Jetzt zur eigentlichen Frage, wann meldet sich die Führerscheinstelle, oder meldet sie sich überhaupt? A hat jetzt natürlich Angst das er btm konsumiert und sich die Führerscheinstelle nach der Verurteilung meldet. Das ist natürlich alles ein rein fiktiver Fall und nie passiert. Wäre nett wenn jemand etwas dazu wüsste. Ach ja und falls es wichtig ist A hat in seiner Aussage vor 10 Monaten zugegeben das er alle paar Monate mal gekifft hat aber nur sehr sehr selten. Schönen Abend noch und Danke fürs lesen |
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| AW: Handel + Führerschein Zitat:
Bei der Menge, dazu noch in Bayer, würde ich aber anstelle von A mal dringend über einen guten Fachanwalt nachdenken, zumal Handel unterstellt wird. |
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| AW: Handel + Führerschein A hat einen Anwalt wollte aber hier nach persönlichen Erfahrungen fragen |
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| AW: Handel + Führerschein Kann keiner was dazu sagen? |
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| AW: Handel + Führerschein Nach "persönlichen Erfahrungen" fragt A besser in einem Kifferforum. In Bezug auf Rechtsfragen ist es sinnvoller, sich an den beauftragten Anwalt zu wenden. Der kennt die Akte und die Details. |
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