Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Halbes Kilo Kokain!!!

Dies ist eine Diskussion zu Halbes Kilo Kokain!!! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2008, 23:50
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2008
Alter: 27
Beiträge: 3
Keine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Post Halbes Kilo Kokain!!!

Hallo...
Hab da mal ne Frage...
Mal angenommen ein Mann der noch Bewährung hat, wird als Kurierfahrer genutzt. Er holt es ab und liefert es bei jemandem ab der es an den Auftraggeber weitergibt. Kurz nach der Übergabe von einem HALBEN KILO Kokain wird er verhaftet.
Mittlerweile werden auch der Auftraggeber und der Überbringer festgenommen. Alle sitzen in U-Haft.
Der Kurier verweigert die Aussage, da er noch nicht mit seinem Anwalt gesprochen hat, weil dieser nicht benachrichtigt wurde. Nach 10 Tagen U-Haft erfährt der Anwalt es erst von der Freundin des Kuriers.
Der Kurier hatte noch Bewährung, allerdings wegen einer anderen Sache.
Mit welchem Strafmaß kann er rechnen???
Wenn es diesen Fall gäbe... ;-)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 03:39
JHS JHS ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.939
100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Halbes Kilo Kokain!!!

Da kommen mehrere Tatbestände in Frage:

Mindestens: § 29a BtmG = Mindeststrafe 1 Jahr (bei der es bei der Menge und wegen der noch offenen Bewährung nicht bleiben wird - gilt auch für alle im Folgenden genannten Mindeststrafen)

§ 30 BtmG Mindeststrafe = 2 Jahre wenn aus dem Ausland eingeführt wurde

§ 30a BtmG = Mindeststrafe = 5 Jahre wenn er als Mittäter (nicht bloß Tathelfer) eines Bandenmäßgien Handels (der hier vorliegen dürfte), oder einer bandenmäßigen Einfuhr verurteilt wird.


Wertet man seinen Tatbeitrag nur als Beihilfe und nicht als Mittäterschaft, werden diese Strafen abgemildert. In jedem Fall steht hier eine mehrjährige Freiheitsstrafe auf dem Spiel.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2008, 23:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2008
Alter: 27
Beiträge: 3
Keine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Itze hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Halbes Kilo Kokain!!!

Danke für die Antwort...


mal angenommen es wurde nicht aus dem Ausland eingeführt, nicht Mittäter eines bandenmäßigen Handels etc...

Und nehmen wir mal an, es wurde nicht mal was bei der Autodurchsuchung gefunden. Es kämen evtl. mitgeschnittene Telefongespräche in Frage. Aber nur evtl...

Nehmen wir mal an es wäre eine fahrt von A nach B gewesen. Nicht Mittäter sondern evtl. Beihilfe.

Wenn man das beweisen könnte, wenn, was wäre dann?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 00:00
JHS JHS ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.939
100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Halbes Kilo Kokain!!!

Bei Beihilfe zur Einfuhr einer nicht geringen Menge, wäre die Mindeststrafe 6 Monate. Dabei wird es wie gesagt jedoch sicherlich nicht bleiben, in solche einem Fall (vorbestraft). Der zu erwartene Bewährungswiederruf kommt auch dazu.

Auch ein "nur" Kurierfahrer kann i.Ü. Mittäter sein (und nicht bloß Tathelfer). In dem Fall wäre die Mindeststrafe -wie gesagt- 2 Jahre.

Weiterhin kommt hier der Beschreibung nach auch nach wie vor Beihilfe zum bandenmäßigen Handel in Frage (wir d sich bei Gericht klären). Dabei wäre die Mindeststrafe bei Beihilfe = 2 Jahre, bei Mittäterschaft = 5 Jahre.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 21:11
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 167
Keine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, faulo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Halbes Kilo Kokain!!!

Für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers muss der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports bewertet werden. Strafbar ist nach § 29 I Nr. 1 BtMG das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, nicht isoliert das Transportieren derselben. Daher kommt es für die Annahme einer Täterschaft nicht allein darauf an, welches Maß an Selbständigkeit und Tatherrschaft der Beteiligte hinsichtlich eines isolierten Teilakts des Umsatzgeschäfts innehat. Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt.

Eine Gehilfenstellung ist dabei insbesondere dann anzunehmen, wenn die Tathandlung sich auf den (Teil-)Transport von Rauschgift zwischen selbständig handelnden Lieferanten und Abnehmern beschränkt und der Beteiligte nicht in der Lage ist, das Geschäft insgesamt maßgeblich mitzugestalten. Einer Tätigkeit als Kurier, die sich in bloßem Transport von Rauschgift erschöpft, kommt daher eine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit in der Regel nicht zu. Dem reinen Kurier geht es in erster Linie nicht um den Umsatz des Betäubungsmittels, sondern um die Entlohnung für den von ihm durchgeführten Transport.

Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll.

Um zu entscheiden ob mittäter oder helfer müssten die o.a pos. beschrieben werden....
wusste der kurier vom koks?war er auch im gesamtgeschäft verwickelt?Hat er geld dafür bekommen oder nur abgegeben?

Aber so oder so wird das gericht das überhaupt nich witzig finden....man denke daran wieviele menschen davon draufgebracht werde könnten und der täter noch geld daran verdient....
also ich bin der meinung das wir beim halben k weiß nich mehr von Bewährung sprechen können, da die schuld zu schwer ist, ob ersttäter, kurier...macht nix.

Wenns knallt dann rettungsanker 35-36erbtmg!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 23:43
JHS JHS ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.939
100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Halbes Kilo Kokain!!!

Faulo hat schön die Unterscheidung hinsichtlich Mittäterschaft/Tathelfer beim Kurierfahrer dargelegt.

§§ 35, 36 BtmG könnten auch ein Thema sein, allerdings nur bei eigener Abhängikeit und wenn die Strafe 2 Jahre nicht übersteigt.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nach der Elternzeit halbes Jahr kein Anspruch auf bezahlten Urlaub Arbeitsrecht 06.01.2010 10:50
Halbes Jahr auf Bewährung Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.10.2008 22:34
Halbes Haus??? Immobilienrecht 23.06.2008 19:21
Halbes oder ganzes Zimmer ? Mietrecht 08.02.2008 16:57
ein halbes Jahrhundert später... Mietrecht 17.10.2006 17:16





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN