Dies ist eine Diskussion zu Geringer Cannabis Eigenkonsum bestimmte Umstände innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| nehmen wir mal an Person A ist volljäjhrig, geht zur Schule, war nie straffällig, baut aber kurzfristig (2 Monate lang) 5-8 Cannabispflanzen unaffällig in einem Schrank mit benötigtem Zubehör an, erntet, trocknet sie und bewahrt sie ganz sicher und unauffällig auf. Person A ist nur gelegenheitskonsument, kommt also lange mit einer Ernte aus und teilt auch niemandem was von dem Anbau mit. Was wäre, wenn Person A, warum auch immer einen Besuch von der Polizei bekommt und die auf den Schrank mit blühenden Pflänzchen stoßen würden? Person A wohnt in NRW. Was wären so mögliche Strafen? Spielt es eine Rolle, dass A noch zur Schule geht? www= was wäre wenn? |
| |||
| AW: Geringer Cannabis Eigenkonsum bestimmte Umstände Ui, Anbau von Btm, das ist heftig! Wieviel haben die Beamten bei A gefunden? Und weshalb war die Polizei bei A? Hier ein kleiner Vorgeschmack auf das, was auf A zu kommt: Zitat:
Darüber wird es ernst. Und sollten die Pflanzen schon ausreichend Wirkstoff haben, so könnte auch eine nicht-geringe Menge (ab 7,5 g reinem Wirkstoff) vorliegen. Zitat:
Geändert von 2much (25.02.2010 um 09:50 Uhr). |
| |||
| AW: Geringer Cannabis Eigenkonsum bestimmte Umstände Nein, bisher hat Person A sowas nicht angebaut, aber Person A möchte es machen. Person A kennt auch das normalen BtMG. Person A möchte nur wissen, wie Strafen unter den Umständen seien können. Person A wird sehr warscheinlich nicht erwischt, aber hat etwas Bedenken und möchte sich informieren. Leider ist es in Deutschland immer noch illegal. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Cannabis zum Eigenkonsum | Betäubungsmittelrecht | 21.07.2009 21:18 |
| Sonderkündigung, unzumutbare Umstände, WG | Mietrecht | 12.04.2009 13:08 |
| Mit geringer Menge Cannabis erwischt...Grund zur Panik? | Betäubungsmittelrecht | 30.11.2008 18:52 |
| Zum ersten mal mit geringer Menge Cannabis erwischt | Betäubungsmittelrecht | 28.03.2008 21:22 |
| Cannabis Plantage beschlagnahmt aber es existierte kein Cannabis oder Handel | Betäubungsmittelrecht | 29.02.2008 18:46 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios