Dies ist eine Diskussion zu Geringer BTM Verstoß - Nach 6 Monaten noch nichts gehört innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Geringer BTM Verstoß - Nach 6 Monaten noch nichts gehört mal angenommen, jemand wird am Bahnhof von Kripobeamten angehalten und gefragt ob er/sie Drogen dabei hätte. Er/sie bestreitet dies und wird darauf hin gefordert seine Zigarettenschachtel zu öffnen. Dies wurde auch von ihm/ihr gemacht. Darin enthalten waren ~ 4g Cannabis. Er/sie wurde gebeten mit in das Büro zu kommen zur Aufnahme der Daten. Er/sie wurde komplett körperlich durchsucht und dabei wurde von den Kripobeamten zusätzlich noch eine kleine Plastikverpackung im Portmonaie gefunden. Diese trug die Aufschrift 99,8% Phenazepam(*) und es war eine weißliche Substanz. Er/sie hat zu allem die Aussage verweigert und durfte dann gehen. Mal angenommen so ein Fall würde schon ein halbes Jahr zurück liegen und man hat keine Post mehr bekommen. Könnte da noch was kommen oder ist die Warscheinlichkeit eher gering bis gar nicht? Auffällig ist er/sie vorher noch nie mit BTM geworden. *Phenazepam: Ein unreguliertes Benzodiazepin. Steht nicht im BtmG. Unterliegt höchstens dem AMG bei gebrauch an Mensch oder Tier. Ist in Deutschland auch nicht in Apotheken erhältlich. Vielen Dank. |
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| AW: Geringer BTM Verstoß - Nach 6 Monaten noch nichts gehört Es muss irgendwas kommen, entweder eine Einstellung oder eine Strafe bzw. eine Vorladung. Gar nichts bedeutet nur, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist.
__________________ Zitat:
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| anzeige, cannabis, phenazepam, verjährung |
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