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Geringe Mengen Cannabis bei zwei Personen, eventuell nicht zuzuordnen

Dies ist eine Diskussion zu Geringe Mengen Cannabis bei zwei Personen, eventuell nicht zuzuordnen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 13.03.2011, 14:46
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Geringe Mengen Cannabis bei zwei Personen, eventuell nicht zuzuordnen

Guten Tag zusammen,
also ich machs kurz.
Zwei Personen wurden bei einer Routinekontrolle durchsucht (gesucht wurden eigentlich Einbrecher), bei Person A wurde ca 1g Cannabis, bei der anderen ca. 2g gefunden (jeweils in einem Tütchen). Beide Personen ca. Mitte 20, unterwegs zu Fuß, bis dahin absolut unauffällig. Das ganze passierte in NRW, es wurden keine Drogentests gemacht und keine weiteren Fragen gestellt. Soweit, so schlecht. Verwunderlich war allerdings, das die Cannabismenge vor Ort nicht gewogen wurde, der Beamte steckte sich beide Tütchen einfach die Tasche, nahm die Personalien auf und machte sich von davon. Wie soll nun eine ordentlich Anzeige erstattet werden, wenn die Menge nicht der entsprechenden Person zugeordnet werden kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 21:19
JHS JHS ist gerade online
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AW: Geringe Mengen Cannabis bei zwei Personen, eventuell nicht zuzuordnen

Zitat:
also ich machs kurz.
Ich auch:

Zum Thema erwischt in NRW mit einer geringen Menge Cannabis gibt es hier zig Threads. Einfach mal lesen, bitte. Kurzfassung: Wird wohl nach § 31a BtmG eingestellt.

Zitat:
wenn die Menge nicht der entsprechenden Person zugeordnet werden kann?
Evtl. hat der Beamte ein "System" sich zu merken, welche Tüte zu welchem Beschuldigten gehört oder die Tüten sind markeirt ohne dass die Beschuldigten es gesehen haben. Davon abgesehen, wird er sich auch noch merken können, "dass das größere Stück dem Meyer und das kleinere dem Schultze gehört hat". Und wiederum davon abgesehen macht der Unterschied zw. 1 und 2g ohnehin keinen Unterschied bei der Strafzumessung. Zumal ja eh zu 95% eingestellt wird (das weiß auch der Beamte)
__________________
cheers, JHS
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