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Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Dies ist eine Diskussion zu Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 09:59
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Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Also, angenommen Person A beschuldigt Person B, macht Aussagen im Rahmen §31.

Person A wird nun (neben anderen Taten) für die Taten bestraft.
Person B bekommt ein Ermittlungsverfahren durch die Aussage, es kommt zu einem Prozess.

Laut Verteidiger hat Person B keine Chancen auf einen Freispruch, ein Geständnis wäre die bessere Variante.

Obwohl nur eine Aussage der Person A (die teilweise ziemlich widersprüchlich ist) vorliegt.

Funktioniert das so?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 12:58
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AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Zitat:
Zitat von Hängematte Beitrag anzeigen
Funktioniert das so?
Wenn dem A geglaubt wird...ja!
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 13:08
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AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Wird ihm denn geglaubt wenn er dafür verurteilt wurde?

Nicht etwas unsinnig?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 13:30
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AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Zitat:
Zitat von Hängematte Beitrag anzeigen
Wird ihm denn geglaubt wenn er dafür verurteilt wurde?

Nicht etwas unsinnig?
Ein Straftäter legt ein Geständnis ab über seine Tat. Dabei belastet er einen Dritten.

Was soll daran unglaubwürdig sein? Bloß, weil es eine Straftat war?
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 23:09
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AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Der Täter belastet sich durch die Aussage gegen den anderen ja in aller Regel selbst. Und da man davon ausgeht, dass kein normaler Mensch sich selbst belastet um einem anderen "eins auszuwischen" und ihn fälschlich zu belasten, was eine ja auch eine Straftat wäre, die neuerdings -Ende 2009- noch mal eine Strafrahmenverschärfung erfahren hat: § 164, Abs. 3 StGB, (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre, statt vorher Geldstrafe bis 5 Jahre) ist solch eine Aussage natürlich grds. erst mal zieml. glaubhaft. Wenn ein RA (der ja nun Akteneinsicht hatte) zum Geständnis rät, sollte man dem schon trauen.
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cheers, JHS
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Alt 31.05.2011, 23:33
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AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung

Zitat:
Zitat von Hängematte Beitrag anzeigen
Laut Verteidiger hat Person B keine Chancen auf einen Freispruch, ein Geständnis wäre die bessere Variante.

Obwohl nur eine Aussage der Person A (die teilweise ziemlich widersprüchlich ist) vorliegt.
Jeder durchschnittlich begabte Verteidiger sollte erkennen können, ob eine Aussage 'ziemlich widersprüchlich' ist. Sollte ein solcher das nicht erkennen, müßte man ihn mit entsprechenden Argumenten auf die Widersprüche in der Aussage hinweisen bzw. ihn damit 'anfüttern'.
__________________
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