Dies ist eine Diskussion zu Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung Person A wird nun (neben anderen Taten) für die Taten bestraft. Person B bekommt ein Ermittlungsverfahren durch die Aussage, es kommt zu einem Prozess. Laut Verteidiger hat Person B keine Chancen auf einen Freispruch, ein Geständnis wäre die bessere Variante. Obwohl nur eine Aussage der Person A (die teilweise ziemlich widersprüchlich ist) vorliegt. Funktioniert das so? |
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| AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung Wird ihm denn geglaubt wenn er dafür verurteilt wurde? Nicht etwas unsinnig? |
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| AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung Zitat:
Was soll daran unglaubwürdig sein? Bloß, weil es eine Straftat war?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung Der Täter belastet sich durch die Aussage gegen den anderen ja in aller Regel selbst. Und da man davon ausgeht, dass kein normaler Mensch sich selbst belastet um einem anderen "eins auszuwischen" und ihn fälschlich zu belasten, was eine ja auch eine Straftat wäre, die neuerdings -Ende 2009- noch mal eine Strafrahmenverschärfung erfahren hat: § 164, Abs. 3 StGB, (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre, statt vorher Geldstrafe bis 5 Jahre) ist solch eine Aussage natürlich grds. erst mal zieml. glaubhaft. Wenn ein RA (der ja nun Akteneinsicht hatte) zum Geständnis rät, sollte man dem schon trauen.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Funktioniert das (Rechtssystem) so? - Aussagen Btmg §31 und zwangsläufige Verurteilung Zitat:
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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