Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Führungszeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Führungszeugnis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 11:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 21
Keine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Führungszeugnis

Hallo,
mal angenommen jemand wurde mit 1,51 Promille beim führen eines PKW erwischt.
Und wurde bereits verurteilt (8 Monate Führerschein Entzug und 40 Tagessätze). Es handelte sich um einen Ersttäter ohne jegliche Voreinträge.

Wird die Tat ins Führungszeugnis aufgenommen? (Belegart O)

Danke!

MfG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 20:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 21
Keine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Führungszeugnis

Weiß denn niemand eine Antwort?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 01:24
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Ort: OS
Beiträge: 337
95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis

Nein, wird nicht im Führungszeugnis aufgenommen.
Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Für eine Bewertung wäre ich dankbar.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 09:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis

Bei Belegart O (zur Vorlage bei Behörden) wird aber so ziemlich alles eingetragen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 09:57
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Ort: OS
Beiträge: 337
95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis

Remby hat natürlich Recht, das in dem Bundeszentralregisterauszug für Behörden die Geldstrafe aufgeführt wird. Dort beträgt in vorliegendem Fall die Tilgungsfrist 5 Jahre. Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife dann aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.

Sorry, bei der Beantwortung habe ich Dabbes nicht die Ergänzung Belegart O gesehen.

Im regulären Führungszeugnis taucht dies jedoch nicht auf.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 11:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 21
Keine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Führungszeugnis

Besten Dank...
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 16:56
JHS JHS ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.939
100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3939 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis

Nein, auch im Führungszeugnis O stehen erstmalige Geldstrafen bis 90 Tagessätze nicht, nur im BZR (das ist nicht dasselbe, sondern 2 verschiedene Dinge). Das Führungszeugnis O unterscheidet sich nicht groß vom Führungszeugnis N (dem "normalen") Die Unterschiede stehen in § 32 Abs. 3 und 4 BZRG

Zitat:
(3) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen
1.

Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
2.

Eintragungen nach § 10, wenn die Entscheidung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,
3.

Eintragungen nach § 11, wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
4.

abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, sofern unter diesen Daten Eintragungen erfolgt sind, die in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.

(4) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind ferner die in Absatz 2 Nr. 5 bis 9 bezeichneten Verurteilungen wegen Straftaten aufzunehmen, die
1.

bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
2.

bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
a)

von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 14 des Strafgesetzbuchs oder
b)

von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet ist,

begangen worden sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.
Die Sache steht also weder im Führungszeugnis O noch im Führungszeugnis N, sondern nur im Bundestentralregister. Dort 5 Jahre und 1 Jahr Überliegefrist.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
führungszeugnis Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 30.06.2010 00:05
Führungszeugnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.03.2008 19:37
Führungszeugnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.07.2007 15:51
Führungszeugnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.03.2007 19:20
Führungszeugnis? Straßenverkehrsrecht 23.11.2006 22:26





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN