Dies ist eine Diskussion zu Führungszeugnis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| mal angenommen jemand wurde mit 1,51 Promille beim führen eines PKW erwischt. Und wurde bereits verurteilt (8 Monate Führerschein Entzug und 40 Tagessätze). Es handelte sich um einen Ersttäter ohne jegliche Voreinträge. Wird die Tat ins Führungszeugnis aufgenommen? (Belegart O) Danke! MfG |
| |||
| AW: Führungszeugnis Weiß denn niemand eine Antwort? |
| |||
| AW: Führungszeugnis Nein, wird nicht im Führungszeugnis aufgenommen. Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind. Für eine Bewertung wäre ich dankbar.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
| |||
| AW: Führungszeugnis Bei Belegart O (zur Vorlage bei Behörden) wird aber so ziemlich alles eingetragen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
| |||
| AW: Führungszeugnis Remby hat natürlich Recht, das in dem Bundeszentralregisterauszug für Behörden die Geldstrafe aufgeführt wird. Dort beträgt in vorliegendem Fall die Tilgungsfrist 5 Jahre. Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife dann aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden. Sorry, bei der Beantwortung habe ich Dabbes nicht die Ergänzung Belegart O gesehen. Im regulären Führungszeugnis taucht dies jedoch nicht auf.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
| |||
| AW: Führungszeugnis Besten Dank... |
| |||
| AW: Führungszeugnis Nein, auch im Führungszeugnis O stehen erstmalige Geldstrafen bis 90 Tagessätze nicht, nur im BZR (das ist nicht dasselbe, sondern 2 verschiedene Dinge). Das Führungszeugnis O unterscheidet sich nicht groß vom Führungszeugnis N (dem "normalen") Die Unterschiede stehen in § 32 Abs. 3 und 4 BZRG Zitat:
__________________ cheers, JHS |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| führungszeugnis | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 30.06.2010 00:05 |
| Führungszeugnis | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 27.03.2008 19:37 |
| Führungszeugnis | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.07.2007 15:51 |
| Führungszeugnis | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 19.03.2007 19:20 |
| Führungszeugnis? | Straßenverkehrsrecht | 23.11.2006 22:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios