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Führerschein noch nehmbar?

Dies ist eine Diskussion zu Führerschein noch nehmbar? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 13:42
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Führerschein noch nehmbar?

Hallo,

Mister X. wurde mit harten Drogen in einer Diskothek ertappt.
Mister X. kam zur Polizei, machte eine Aussage und bekam mittlerweile eine Geldstrafe. Fall abgehakt.

Nun fragt sich Mister X., ob er den Führerschein noch entzogen bekommen könnte?
Oder ob dieser wenn dann sofort hätte genommen werden müssen?

Mister X. ist clean. Obige Geschichte mit den harten Drogen ist dumm gelaufen, aber das tut hier eigentlich nichts zu Sache.

Mister X. frägt sich nun lediglich, ob sich die Führerscheinstelle melden kann und den Führerschein sofortig einziehen kann oder ob diese wenn überhaupt einen Drogentest oder MPU beantragt?

Weiß jemand, wie das dort gehandhabt wird?

Wird die Führerscheinstelle sich überhaupt melden?

Der Fall wurde vor ca. 50 Tagen abgeschlossen.

Danke und Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 20:10
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AW: Führerschein noch nehmbar?

Zitat:
Zitat von wolfie Beitrag anzeigen
Mister X. frägt sich nun lediglich, ob sich die Führerscheinstelle melden kann und den Führerschein sofortig einziehen kann oder ob diese wenn überhaupt einen Drogentest oder MPU beantragt?
Da die charakterliche bzw. gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges mehr als zweifelhaft ist: ja.

Zitat:
Weiß jemand, wie das dort gehandhabt wird?
Die zuständige Behörde...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 02.05.2011, 01:21
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AW: Führerschein noch nehmbar?

also danke..
aber die antwort kann sich jetz sowohl auf das entziehen sowie auf die mpu beziehen.. ist also etwas zweideutig.. damit kann man nicht wirklich was anfangen...
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  #4 (permalink)  
Alt 02.05.2011, 06:36
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AW: Führerschein noch nehmbar?

Die Führerscheinstelle wird sich ziemlich sicher melden. Was genau sie dann verlangt, kann hier nicht gesagt werden. Vermutlich wird sie die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens fordern, möglich aber auch (und sehr warscheinlich), dass bis zu einem gewissen Termin eine positiv abgelegte MPU vorgelegt werden muss. Ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.05.2011, 08:13
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AW: Führerschein noch nehmbar?

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Vermutlich wird sie die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens fordern,
Siehe auch §14 FEV:
Zitat:
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Eigentlich sollte keine MPU folgen, es sei denn, die Aussage des Discobesuchers ergibt Hinweise darauf, dass Abhängigkeit besteht. §14 II FEV.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 15:54
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AW: Führerschein noch nehmbar?

Zitat:
Zitat von wolfie Beitrag anzeigen
Mister X. ist clean.
Genau das wird geklärt. Siehe § 14 Abs. 2 Ziff. 2 FeV.

Gruß´

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