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Fristen Speicherung BTM-Daten & weitere Fragen

Dies ist eine Diskussion zu Fristen Speicherung BTM-Daten & weitere Fragen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  • 1 Post By JHS

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 18:17
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Fristen Speicherung BTM-Daten & weitere Fragen

Schönen guten Abend.

Diesmal nach meinem unrühmlichen ersten Thema hier der Versuch, es besser zu machen

Folgendes: Person A wurde vor 4,5 Jahren (gerade 18 geworden) auf einem Motorroller angehalten. Er hatte keine Ahnung, wie man sich verhält und willigte ein, den Urintest zu machen, da die Beamten aufgrund von verdächtigen Augen sagten, man würde Person A sowieso mit zur Polizei nehmen, um eine Blutprobe durchzuführen.
Danach ging es weiter mit der Dummheit: Person A gab an, einmalig 5 g Cannbis gekauft zu haben und in unregelmäßigen Abständen am WE zu konsumieren.
Gefunden wurde nichts bei Person A, Bundesland war Hessen.

Ok, also Urintest war positiv auf THC--> Blutprobe.
Es folgte eine Anzeige wg. unerlaubt BTM-Besitz und Fahren unter Btm-Einfluss.
2 Monate später erhält Person A ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass beide Ermittlungsverfahren aufgrund §170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt wurden, da "Es besteht kein begründeter Tatverdacht mehr".

--> Wieso kein begründeter Tatverdacht; der Kauf wurde doch zugegeben!? Steht da normalerweise nichts von "einer geringen Menge?"

--> Wie lange ist Person A bei der Führerscheinstelle und der Polizei als Konsument geführt, bis die Daten gelöscht werden?

-->Werden die Daten dann automatisch gelöscht oder ist ein Anwalt hierfür notwendig?

-->Person A studiert momentan BWL, hat bald seine Bachelor und würde dann evtl den Wirtschaftspädagogik-Master machen um zu unterrichten. Kann Person A überhaupt mit den 2 Anzeigen noch Lehrer werden? (sonst würde es wohl der normale BWL-Master werden)

So, vielen Dank schonmal im Voraus und ein schönes Restwochenende.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 20:17
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AW: Fristen Speicherung BTM-Daten & weitere Fragen

Zitat:
--> Wieso kein begründeter Tatverdacht; der Kauf wurde doch zugegeben!?
Ja, das ist sehr merkwürdig bis fast unmöglich.

Zitat:
--> Wie lange ist Person A bei ... der Polizei als Konsument geführt, bis die Daten gelöscht werden?
In der Regel 10 Jahre, § 27, Abs. 4, Buchst. a HSOG

Zitat:
-->Werden die Daten dann automatisch gelöscht oder ist ein Anwalt hierfür notwendig?
Automatisch

Zitat:
Kann Person A überhaupt mit den 2 Anzeigen noch Lehrer werden?
Ja, es kam ja nicht zu Verurteilungen.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 22:10
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Vielen Dank erstmal!

Pers. A hat ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vor sich, in der eindeutig steht dass die beiden Verf. gemäß §170 Abs. 2 fallengelassen wurden.
Also einfach nur Glück gehabt?

Welcher Paragraph hätte da gestanden, wenn das Verfahren wg. geringer Menge fallengelassen worden wäre?

Kann Person A durch Akteneinsicht oder auf sonstige Methode ausfindig machen, ob er bei der Polizei als Konsument gespeichert ist?
( sie müsste es ja eigentlich, aber anscheinend ist bei dem Fall irgendwas komisch) (außerdem wurde Person A seitdem 2 mal angehalten, einmal ohne Urintest, einmal mit (negativ ausgefallen, deswegen auch nicht abgelehnt))
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 13:35
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Zitat:
Welcher Paragraph hätte da gestanden, wenn das Verfahren wg. geringer Menge fallengelassen worden wäre?
§ 31a BtmG

Zitat:
Kann Person A durch Akteneinsicht oder auf sonstige Methode ausfindig machen, ob er bei der Polizei als Konsument gespeichert ist?
http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

--> Länder ---> LKA Hessen

--> Bund ---> BKA
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cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 20:22
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Vielen Dank nochmal, find ich toll wenn man das Wissen hat und anderen damit hilft! (ich weiß man kann sich davon nix kaufen, aber wollte das mal gesagt haben)

Wenn der Vorfall in Hessen war, die Person aber jetzt in Baden-Württemberg wohnt und auch gemeldet ist, wo fragt man dann an?

die Person wird in dem Fall auch die Polizei nicht zusätzlich auf sich aufmerksam machen, oder? Wenn die Person als Konsument eingespeichert ist ändert sich dadurch ja auch nichts, falls nein wohl auch nicht?!?
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  #6 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 15:29
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Zitat:
die Person wird in dem Fall auch die Polizei nicht zusätzlich auf sich aufmerksam machen, oder?
Nein

Zitat:
wo fragt man dann an?
Wie gehabt: BKA und LKA Hessen

Zitat:
Wenn die Person als Konsument eingespeichert ist ändert sich dadurch ja auch nichts, falls nein wohl auch nicht?!?
Richtig

PS: Den Schreiben auf Auskunftsersuchen jeweils eine beidseitige Kopie vom Perso beilegen.
__________________
cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 17:48
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