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Frage Zur Straffälligkeit Beim Btmg2

Dies ist eine Diskussion zu Frage Zur Straffälligkeit Beim Btmg2 innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 00:49
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Frage Zur Straffälligkeit Beim Btmg2

Nehmen wir an, Person A und Person B sind gute Bekannte und kämen zufällig in eine Polizei kontrole.
Sie hättem beide drogen konsumiert, mariuhana.
Nach einer durchsuchung des autos würde ein joint gefunden werden, mit einer tabak, cannabis mischung.
Person A ist der Fahrzeugführer und auch besitzer bei ihm würde ein schnelltest auf drogen gemacht werden, der positiv verläuft,auf cannbis, dannach wird ihm blut abgenommen, bei der weitern durchsuchung würden keine weiteren sachen gefunden werden.
Person B um die es sich hier angenommen hauptsächlich dreht, ist auf bewährung, ohne grosse auflagen. er hat auch konsumiert, cannabis, ein schnelltest würde positiv verlaufen.
nun schreiben die angenommenen polizei beamten eine anzeige gegen beide personen.
Wäre es nicht theroretisch so, das person B keinerlei konsequenzen aus seinem verhalten ziehen würde? da der konsum garnicht weiter als bis zur polizei gehen würde und der besitz des joints ja auf den fahrzeughalter fallen würde???
Noch eine information die wir hier annehmen, beide haben den besitz des joints bei der polizei bestritten und würden jetzt bald vorgeladen werden meinten die polizei beamten...
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 01:54
Boardneuling
 
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AW: Frage Zur Straffälligkeit Beim Btmg2

bitttttte um schnellle antwort....
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 09:11
JHS JHS ist gerade online
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AW: Frage Zur Straffälligkeit Beim Btmg2

Nicht nur mitten in der Nacht schon nach 1 Stunde drängeln, sondern auch noch doppelpost...

Frage Zur Straffälligkeit Beim Btmg
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cheers, JHS
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