Dies ist eine Diskussion zu Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Täter A wird im Jahr 2004 beim Grenzübertritt von NL nach NRW kontrolliert und hat 10g Marihuana in Besitz. Das Marihuana wird beschlagnahmt. Nach der Beschlagnahmung wird A von den Beamten nicht gebeten, eine Quittung oder ähnliches zu unterschreiben. Durch eine neue berufliche Anstellung, die sich für A in den nächsten Tagen zufälligerweise schnell ergibt, wechselt A das Bundesland und vergisst, einen Nachsendeantrag für seine Post in Auftrag zu geben. A hat seit dieser Zeit nichts von der Staatsanwaltschaft gehört und wundert sich im Jahre 2009, dass nichts passiert ist. Es könnte ja auch sein, dass ein Brief an die alte Wohnung kam und der Vermieter, welcher recht unzuverlässig war, diesen Brief aus dem Briefkasten genommen und einfach vernichtet hat, ohne A im Nachhinein davon zu unterrichten bzw. A diesen Brief nachzusenden. A stellt sich nun folgende Fragen: Falls die Staatsanwaltschaft im Jahr 2004 das Verfahren nicht eingestellt und ein eine Bußgeldzahlung veranlasst hat, ist nun die Frage, ob A nach einer bestimmten Zeit an seinem neuen Wohnort Post bekommen hätte, da die Staatsanwaltschaft auf "ihr" Bußgeld wartet und keinen Eingang verzeichnen konnte ? Schließlich wäre ja über eine Melderegisterabfrage der neue Wohnort leicht festzustellen gewesen. Eine weitere Möglichkeit: könnte es sein, dass durch die nicht geleistete Unterschrift bei der Durchsuchung von A ein Verfahrensfehler seitens der Polizei vorlag und der Staatsanwalt aufgrund dessen die Anzeige der Polizei nicht bearbeiten konnte ? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren gegenüber A, falls es zu einem kam, fallen gelassen wurde ? A war bis zu diesem Zeitpunkt nicht auffällig. |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Vermutlich waren es keine echten Polizisten oder haben sich das Zeug selbst eingesteckt. Andere Möglichkeit: durch den Wohnsitzwechsel gilt A nun als flüchtig und wird bereits von Interpol international gesucht. Im Ernst: 2004! Jetzt haben wir bald 2010! Ist doch völlig egal, ob die Beamten Mitleid hatten, das Zeug selber geraucht haben, ob es gar keine echten Beamten waren oder ob irgendein Fehler dazu geführt hat, dass die Sache nicht weiter verfolgt wurde. A sollte lieber froh sein, dass er ein so unsagbares Glück hatte. Denn 10 g sind entschieden zuviel um das Verfahren einzustellen! |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Angenommen, A wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Jahr 2008 überprüft worden (inkl. Polas-Abfrage). Falls eine Geldstrafe offen gewesen wäre, hätte A doch spätestens zu diesem Zeitpunkt von der offenen Strafe erfahren müssen, oder ? |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Zitat:
Im Jahre 2004 (vor der letzten Novellierung der § 31a Mengen) waren in NRW (wenn ich mich nicht sehr irre) bis zu 10g gerade noch einstellungsfähig. In Schleswig-Holstein waren es damals bis zu 30(!)g und in Niedersachsen (sind es auch heute noch) bis 15g. @ bcr War die Polizei-Kontrolle auch in NRW? Wenn ja, wäre dabei zumindest herausgekommen, dass eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung vorliegt. War es ein anders Bundesland, kann es schon sein, dass nichts bei der Abfrage rauskam, da nicht immer auch die Datei "INPOL-Bund" abgefragt wird, sondern teilweise nur POLAS, bzw. INPOL-Land. Insgesamt hört es sich aber nach einer § 31a Einstellung an (wenn -wie gesagt- ich mich mit der einstellungsfähigen Menge in NRW in 2004 nicht irre)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Zitat:
Es handelt sich aber lediglich um Richtwerte. Am Rande: hier haben wir nicht nur Besitz, sondern auch Einfuhr. |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Zitat:
Was die Ausschreibung betrifft: hier hätte doch A auch schon im voraus durch eine Meldeamts- Abfrage ermittelt werden können, oder ? Wie soll A sich nun überhaupt verhalten ? Angenommen, A hat sein Konsumverhalten eingestellt und will auch nichts mehr mit "Altlasten" zu tun haben. Soll A einen Antrag auf Selbstauskunft beim LKA stellen, auch um eine möglicherweise noch offene Strafe bezahlen zu können ? |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Zitat:
Was die Einfuhr angeht, würde das nur einen Unterschied machen, wenn es um eine "nicht geringe Menge" (also ab 7,5g reinem Wirkstoff) geht. Darunter spielt es keine Rolle ob Einfuhr oder Besitz.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt [QUOTE=bcr] Was die Ausschreibung betrifft: hier hätte doch A auch schon im voraus durch eine Meldeamts- Abfrage ermittelt werden können, oder ?[Quote] Mag sein, wenn dem alten EMA die neue Anschrift bekannt war (was nicht immer der Fall ist, wenn anderes Bundesland). Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Es geht hier um "A" Die Staatsanwaltschaft könnte A ja zum Beispiel auch durch eine Recherche via Google herausfinden. Bleibt nur die Frage, wie A es angehen sollte, eine Erkundigung einzuholen, ohne dass z.B. der unbegründete Verdacht entsteht, dass A sich der Zahlung einer Geldstrafe entziehen wollte und den ganzen Vorgang aufarbeiten will. Desweiteren hätte A mit Sicherheit auch kein Interesse daran, dass die Staatsanwaltschaft im Nachhinein tätig wird, falls bei der damaligen Kontrolle das Vergehen seitens der Polizei einfach unter den Teppich gekehrt wurde (und die Streife es dabei belassen hat, A einen Denkzettel zu verpassen). |
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| AW: Frage zu: Cannabisbesitz und keine Post vom Staatsanwalt Meinethalben kann es auch um XY ungelöst gehen ;-) Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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