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Frage nach Straffmass evtl.vTips

Dies ist eine Diskussion zu Frage nach Straffmass evtl.vTips innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 01:58
Boardneuling
 
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Frage nach Straffmass evtl.vTips

So Leute, ich bechreibe euch jetzt mal kuz meinen "kriminellen Werdegang" damit ich evtl.Tips bekomme, oder weiss womit ich rechnen muss...
Also 2005 Btm Vergehen 1,5 auf3 Jahe Bewährung
Mitte 2008 Diebstahl 3 Monate auf 2 Jahre Bewährung
April 2009 Btm Vergehen (Jugendstrafe) 2 Jahr auf 3 Jahre Bewähung mit Auflage Therapie.Diese erfolgrich abgeschlossen...
Gestern habe ich ca. 20 Flunitrazepam, 10 Zopiclon und diverse andere Schlaftabletten sowie heroin konsumiert. Hatte dann n Blackout und habe ich verballerten Schädel mit einem Backstein das Schaufenter einer Apotheke eingeworfen, bin rin und habe mir en Rucksack mit Tabletten vollgestopft. Kasse habe ich nicht angerührt...
Ich wunder mich selber dass ich nicht in -Haft sitze sondern erstmal auf freiem Fuss bin...
Was gibt so ein Einbruch für ne Strafe? Werden die Bewährungen alle wiederrufen? das hiesse ja dann 3Jahre ) Monate plus die Strafe für den Einbruch... ich hab nen Zeugen der bestätigen kann, dass ich andem Abend absolut nicht mehr zurechnungsfähig war... irgendwelche Tips?
Danke schonmal,
D.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 02:15
V.I.P.
 
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Auch du musst dich an die Forenregeln halten. Aber so erfolgreich war die Therapie offenbar nicht, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf. § 64 StGB dürfte bald entscheidend werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 08:11
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Was meinst du bitte mit Forenregeln? Meinst du ein 64er würde bei mir in Betracht kommen?
Gruss
D.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 08:32
V.I.P.
 
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Was meinst du bitte mit Forenregeln?
Die Forenregeln sind die Regeln, die du bei jedem Beitrag den du verfasst bestätigst .......wir diskutieren hier nur fiktive Fälle
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  #5 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 14:12
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Es reicht, wenn Du schreibst:
Eine fiktive Person mit Namen "ich".
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  #6 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 14:14
V.I.P.
 
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Zitat:
Zitat von Kohlhaas Beitrag anzeigen
Es reicht, wenn Du schreibst:
Eine fiktive Person mit Namen "ich".
Nein, das reicht nicht. Bitte Forenregeln lesen
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  #7 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 22:47
V.I.P.
 
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Hi..

überfordert IHN das jetzt oder hat der Staatsanwanlt "zugegschlagen" ggg !???!


Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 23:02
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AW: Frage nach Straffmass evtl.vTips

Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
So Leute, ich bechreibe euch jetzt mal kuz meinen "kriminellen Werdegang" damit ich evtl.Tips bekomme, oder weiss womit ich rechnen muss...
Die Anführungsstriche sind hier ziemlich überflüssig. Das IST ein krimineller Werdegang!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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