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Feinwaage konfisziert usw.

Dies ist eine Diskussion zu Feinwaage konfisziert usw. innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 23:38
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Feinwaage konfisziert usw.

Angenommen Person A und Person B (beide Volljährig) werden gegen 0 Uhr auf einem Parkplatz als sie im Auto sitzen und essen von der Polizei kontrolliert bei Person A werden ca 0.3g Marihuana sichergestellt sowie ein leeres Plastiktütchen mit Marihuanaanhaftungen. Bei Person B wird eine Feinwaage mit Cannabisanhaftungen konfisziert. Beide hatten zuvor nichts mit der Polizei zu tun gehabt.

Was wird auf Person B zukommen? Hat er eine Hausdruchsuchung zu befürchten? Wenn, dürfen die Polizisten seinen PC beschlagnahmen bzw sollten man dieses Szenario in Betracht ziehen?

Danke schonmal...
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Alt 08.07.2010, 15:34
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

kann bitte schnellstmöglich jemand der sich auskennt etwas dazu schreiben ...
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 15:36
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Wie wärs, wenn man einen Anwalt dazu befragt? Der gibt auch rechtsverbindliche Auskünfte.

Im Übrigen kannst Du die Suchfunktion benutzen, Stichwort beispielsweise Handel mit Drogen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 16:05
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Wieso Handel mit Drogen? Sie haben bei mir ja lediglich eine Feinwaage mit leichten Cannabisresten gefunden, wer sagt, dass ich Drogen verkaufe? Oder sehe ich das falsch?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 17:45
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Innerlich darf der Besitzer schon einmal Abschied von der Feinwaage nehmen. Die wird aller Voraussicht nach eingezogen als instrumentum sceleris.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 20:51
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Oke und wie sieht es mit den anderen Punkten aus?

1:Hausdurchsuchung wahrscheinlich?

2: Strafe?
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  #7 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 22:13
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Zitat:
Zitat von dynamic Beitrag anzeigen
Oke und wie sieht es mit den anderen Punkten aus?

1:Hausdurchsuchung wahrscheinlich?

2: Strafe?
Hi..

Hausdurchsuchung hätte wenn dann, GLEICH stattgefunden...hiermit würde ich also nichtmehr rechnen.
Ich würde weiterhin mit einer Verfahrenseinstellung rechenen..wer aber sooo doof ist und IM AUTO solche Spielchen treibt, wird zu 99,9 % Post von der Führerscheinstelle kriegen ...das kann dann so richtig elendig werden ...!!!

Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 23:16
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Zitat:
Zitat von radiomann1 Beitrag anzeigen
Hausdurchsuchung hätte wenn dann, GLEICH stattgefunden...hiermit würde ich also nichtmehr rechnen.
Nein, das muss wirklich nicht sein. Eine HD kann durchaus auch ein paar Wochen später stattfinden. Und die Waage deutet auf Handel mit Btm hin. Das rechtfertigt locker eine HD.

Selbstverständlich kann die Polizei dabei auch auf Zufallsfunde stoßen. Der PC wird die voraussichtlich aber weniger interessieren.
Zitat:
Ich würde weiterhin mit einer Verfahrenseinstellung rechenen..
0,3 g sind in der Tat Peanuts. Wenn also nicht mehr gefunden wird... Einstellung wg Geringfügigkeit.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 23:24
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Hi..

natürlich KANN die HD auch später stattfinden, aber vielleicht meldet sich Kokelchen od ein weiterer Profi noch zu dieser Sache...bin nämlich schon sicher, das in 99 von 100 Fällen, diese HD GLEICH gemacht werden würde !!!

Schönen Abend

Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 23:30
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AW: Feinwaage konfisziert usw.

Da gehe ich auch von aus. Aber es kann ja auch mal ein Beamter in Urlaub sein. Oder krank. Und warum sollte sich ein mutmaßlicher Drogenhändler in Sicherheit wiegen können?
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