Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge " Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge " Mister X ist sich 100% sicher das dies nicht der Wahrheit entspricht. Gegen Mister X wurde zwar einmal ermittelt, dies wurde aber Eingestellt. Was kann Mister X hier tun, bzw an wen muss sie Mister X wenden ? |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Bundesamt für Justiz Dienststelle BZR Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn +49 22899 410-40 Es ist aber absolut unwahrscheinlich, dass es sich um einen Fehler handelt (wenn es sich nicht um einen Personenverwechslung handelt, was aber ja nicht so zu sein scheint). In dem Eintrag muß ja auch eine Rechtsfolge enthalten sein, also eine Strafe (z.B. 9 Monate Freiheitstrafe, 150 Tagessätze Geldstrafe, usw.). Die hätte sich ja irgendjemand völlig aus den Fingern saugen müssen. Die (versehentliche) Aufnahme einer "Einstellung" ins Führungszeugnis ist aus Verfahrensablauftechnischen Gründen nicht möglich. Ist X denn überhaupt sicher, dass der Eintrag im Führungszeugnis stehen soll (hat er es gesehen)? Oder hat jemand von der Fahrerlaubnisbehörde gesagt: "Wir haben da einen Eintrag..." (wo auch immer)? Denn in Polizeidatenbanken und ggf. auch intern bei der FEB (wenn eine Mittelung nach § 2(12) StVG erfolgte) werden auch reine Ermittlungsverfahren vermerkt, also "Verdacht auf...Handel mit...". Das ist natürlich etwas ganz anderes als der Eintrag einer rechtskräftigen Verurteilung im Führungszeugnis und hat mit einem solchen nicht das geringste zu tun.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Hallo, ja X hat den Eintrag gesehen. In der Führerscheinakte liegt ein weiteres Schreiben. " Mister X handelt vermutlich mit Amphetamin in nicht geringer Menge " X weiß sicher das er dafür nie Verurteilt wurde. Es gab in diesem Zeitraum eine Verhandlung wegen BTM ( kein Amphetamin ) Cannabis dies wurde aber Eingestellt wurde. Es dreht sich hier um das Führungszeugnis das für den Füherschein benötigt wird. Eine Verurteilung bzw Stafe gab es in diesem Zeitraum und danach nicht. |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Zitat:
Was steht denn in dem Führungszeugnis für ein Strafmaß? Zitat:
Prinzipiell sind Fehler natürlich nie auszuschliessen, aber da es sich um ein zu 99% automatisiertes Verfahren handelt, kommen "Falscheinträge" eigentlich so gut wie nie vor. Lassen Sie es beim Bundesamt für Justiz prüfen. Zitat:
Beantworten Sie bitte noch mal die 2 "grünen" Fragen..
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Hallo JHS, Was steht denn in dem Führungszeugnis für ein Strafmaß? - Gar keines nur der Hinweis " Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge " Dies war übrigens ein Schreiben auf Blauem Papier. ( Bei der MPU in der Führerscheinakte ) das X vor die Nase gehoben wurde um zu Lesen. Wegen Cannabis in nicht geringer Menge? - X stand bei einem Dealer mit 300 in einem Buch. Eine darauffolgende Hausdurchsuchung verlief Erfolglos. Laut Hausdurchsungsbescheid suchten Sie nach BTM ( 300g ? ) . Die X aber nie Besaß. Es ging hier um 300 Euro die X dem Dealer Schuldete aus einem anderen Grund " Autokauf ". Aufgrund keiner Beweise gegen X wurde das Verfahren danach Eingestellt. |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Zitat:
Ein Führungszeugnis sieht so aus: http://www.gutefrage.net/media/frage...3925/0_big.jpg ...und dort steht -wenn es einen Eintrag gibt- immer auch das Strafmaß, vgl. § 5(1)7 BZRG. Zitat:
Haben Sie selbst denn überhaupt ein Führungszeugnis beantragt bei Ihrem Einwohnermeldeamt? Denn die Führerscheinstelle kann sich kein Führungszeugnis von sich aus holen. Das müssen Sie beantragen mit dem Vermerk, dass es an die Führerscheinstelle geschickt werden soll. Wenn das nicht geschehen ist, kann die FSST gar kein Führungszeugnis von Ihnen haben. Zitat:
Weiter oben schreiben Sie, dass es eine "Verhandlung" gab. Das hier jetzt hört sich schon wieder eher nach Einstellung im Vorverfahren an, also ohne Verhandlung. Gab es jetzt eine Verhandlung (vor Gericht, in einem Gerichtsaal mit Richter in schwarzer Robe, Staatsanwalt usw.) oder nicht? Wenn es eine gab, muß ja ein bestimmter § angeklagt worden sein. Und wenn das § 29a BtmG (also nicht geringe Menge) gewesen wäre, wäre eine Einstellung innerhalb einer Verhandlung gar nicht möglich gewesen, da § 29a ein "Verbrechenstatbestand" ist und solche nicht nach Opportunitätsvorschriften einstellt werden können. Eine Einstellung nach § 170(2) StPO wäre in einer Verhandlung auch nicht mehr möglich gewesen. Das war der Hintergund der Frage. Wie auch immer: Das was man Ihnen da in der Akte gezeigt hat, war mit 99,9%iger Sicherheit kein Führungszeugnis, sondern evtl. ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister oder eine internen Akte der Fahrerlaubnisbehörde. Dort können -wie ich schon weiter vorne schrieb- auch bloße Verdachtsfälle die auf polizeilichen Erkennissen beruhen, enthalten sein. Die Frage der Verwertbarkeit ist natürlich eine ganz andere. Wenn es nie ein Verfahren wegen Amph. gab, darf dieser Verdacht auch nicht negativ berücksichtigt werden.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge So ganz blicke ich da auch noch nicht durch, aber es hört sich an, als ob man sich schleunigst an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden sollte! Leider sind es oft gerade die staatlichen Stellen und Behörden, die völlig ungeniert und regelmäßig geltende Gesetze, vorzugsweise Datenschutzgesetze, missachten.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Hallo, danke erstmal für die Nette Unterstützung. So ein Führungszeugnis war es nicht.. Es war 100% Blau und so ein ganz dünnes Papier ( ähnlich wie Brotpapier ) Ich finde in meinem Papierkram leider gerade das Deckblatt nicht welche Belegart das genau war. Das Führungseugnis war aber für "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" Belegart C1 ? Ich hatte zuvor eine Verhandlung bei der ich Verurteilt ( 200 Sozialstunden )wurde dies war im selben Jahr ( Anfang ) dort ging es aber um Cannabis. Im selben Jahr ( Ende ) war dann dies mit der Hausdurchsuchung von der der Eintrag stammen muss. Ich werde das Deckblatt raussuchen welche Belegart dies genau war ich weiß nur für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die MPU wurde angeordnet wegen BTM und Straftaten ( 1x Schwarzfahren ) ( evtl hilft dir das weiter ) Irgendwie fühl ich mich gerade Hilflos.. Hatte damit nix zu tun, wurde ja auch Eingestellt und rassel wegen so einem Eintrag durch die MPU von der Zukunft ganz abgesehen.. Ich steh ja gerne für das was ich getan habe mit meinem Namen , aber für etwas grade stehen das wirklich nicht der Wahrheit entspricht find ich Heavy.. Bringt es was zu der Polizei zu gehen, bzw bekomm ich dort Infos wie der Eintrag zustande gekommen ist ? Oder gleich an: Bundesamt für Justiz Dienststelle BZR Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn +49 22899 410-40 wenden ? Leider wurde das Führungszeugnis direkt an die FS gesendet und ich hab keinen Durchschlag. Sobald die Unterlagen in der FS sind werd ich Akteneinsicht beantragen das müsste ja in der Akte liegen ? Dann hab ich es auch schwarz auf weiß. Geht runter wie Öl... |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Ein Führungszeugnis "C1" gibt es nicht (es gibt eine Führerscheinklasse C1) Führungszeugnisse gibt es folgende Belegarten: N (privat) NE (privat - erweitert) O (behördlich --> das ist das, was für Sie maßgeblich wäre) OE (behördlich - erweitert) P (behördlich, mit vorheriger Einsichtnahme durch den Antragssteller am Amtsgericht) Daher wird das "blaue Papier" alles mögliche sein, jedenfalls kein Führungszeugnis, zumal -ich kann es immer nur wiederholen- ein Strafmaß genannt sein müßte. Es macht auch wenig Sinn hier weiter rumzuraten. Nehmen Sie Akteneinsicht, wenn es soweit ist. Dann wird sich sicher klären, was das für ein Eintrag ist und woher er stammt.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Fehlerhafter Eintrag: Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge Nein. Der TE sollte das Formular raussuchen, das besagt, um welchen Wisch es sich hier handelt. Und immer schön die Forenregeln einhalten. Meine Kristallkugel sagt mir übrigens, dass hier jemand den Führerschein KLasse C1E beantragt hat (alter 3er) und ein halbes Jahr lang Drogentests nachweisen müssne wird, evtl. mit MPU hintendran.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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