Dies ist eine Diskussion zu Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG Daraufhin kommt es bei Mr X zu einer Hausdurchsuchung, bei der das Mobiltelefon sichergestellt wird (Cannabis konnte keins sichergestellt werden, allerdings eine Wage und etwas Bargeld) Nach Auswertung des Handys bekommen ca. 10 Personen eine Vorladung der Polizei wegen Betitz, Erwerb von Cannabis, Zubereitung gemäß §29BtMG. Einer davon ist sagen wir Person A Wie hoch ist denn die Warhscheinlichkeit einer Verhandlung für Person A kommt, wenn es ausser schwammiger nicht eindeutiger SMS, keine weiteren Beweise für diesen Erwerb gibt?? |
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| AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG Zitat:
Das kommt drauf an, was die weiteren Ermittlungen zutage fördern werden. Erst wenn die Anklageschrift eingegangen ist, kann man sicher sein, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind. Vermutlich kommt es zu einer Geldstrafe, sofern Ersttäter.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG Zitat:
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Wenn bspw. 5 (oder 4 oder 6) der 10 Zeugen/Beschuldigten den X belasten und der plötzlich auf die Idee kommt, die Flucht nach vorne anzutreten, indem er ein Geständnis ablegt, an alle 10 verkauft zu haben, sieht es auch für A zieml. düster aus.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG und falls niemand eine Aussage tätigt, und alle beteiligten beschließen Ihre Aussage zu verweigern. Hat man dann etwas zu befürchten?? Gibt es denn die möglichkeit für Person A Akteneinsicht zu nehmen Ohne gleich 350 Tacken an einen Anwalt zu zahlen. Denn laut der Akte kann man ja schon ungefähr abschätzen, wie sich die Staatsanwaltschaft tendenziell entscheiden wird, oder nicht? |
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| AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG Zitat:
Probieren kann man es ja, aber ob das Erfolg hat ist eine andere Frage.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG Zitat:
Hier gibts Akteneinsicht per Anwalt incl. Aktenkopie als pdf. für 41,00 € https://www.123recht.net/loginerstbe...=Akteneinsicht in Ermittlungsakten für €41 oder hier für 48,00 incl. Erstberatung (kann man ja auch telef. machen). Wobei hier noch die Kopiekosten (0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere 0,15 €) dazukommen und die Aktenversendungspauschale der StA (12,00 €). Bei 50 Seiten Akte kommt man also auf 85,00 € hat aber die Erstberatung incl. https://www.123recht.net/loginerstbe...=Akteneinsicht für €48
__________________ cheers, JHS |
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