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Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG

Dies ist eine Diskussion zu Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  • 1 Post By JHS

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 18:20
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Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG

Angenommen Mr X wird von jemandem verpfiffen, mit Cannabis zu handeln.

Daraufhin kommt es bei Mr X zu einer Hausdurchsuchung, bei der das Mobiltelefon sichergestellt wird (Cannabis konnte keins sichergestellt werden, allerdings eine Wage und etwas Bargeld)

Nach Auswertung des Handys bekommen ca. 10 Personen eine Vorladung der Polizei wegen Betitz, Erwerb von Cannabis, Zubereitung gemäß §29BtMG. Einer davon ist sagen wir Person A

Wie hoch ist denn die Warhscheinlichkeit einer Verhandlung für Person A kommt, wenn es ausser schwammiger nicht eindeutiger SMS, keine weiteren Beweise für diesen Erwerb gibt??
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 21:23
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AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG

Zitat:
Zitat von thequestionaire Beitrag anzeigen
Nach Auswertung des Handys bekommen ca. 10 Personen eine Vorladung der Polizei wegen Betitz, Erwerb von Cannabis, Zubereitung gemäß §29BtMG. Einer davon ist sagen wir Person A
Einer Vorladung durch die Polizei muss man nicht Folge leisten - und das sollte man auch nicht. Am besten macht Btm-Konsumenten gar keine Angaben zu irgendwas, außer Name, Anschrift, Beruf etc.

Zitat:
Zitat von thequestionaire Beitrag anzeigen
Wie hoch ist denn die Warhscheinlichkeit einer Verhandlung für Person A kommt, wenn es ausser schwammiger nicht eindeutiger SMS, keine weiteren Beweise für diesen Erwerb gibt??
Das kommt drauf an, was die weiteren Ermittlungen zutage fördern werden. Erst wenn die Anklageschrift eingegangen ist, kann man sicher sein, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind. Vermutlich kommt es zu einer Geldstrafe, sofern Ersttäter.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 02:07
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AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG

Zitat:
Erst wenn die Anklageschrift eingegangen ist, kann man sicher sein, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Oder wenn der Einstellungsbescheid kommt

Zitat:
Das kommt drauf an, was die weiteren Ermittlungen zutage fördern werden
Das ist völlig richtig. Und da das offen ist und sich dynamisch gestalten kann, kann man auch sehr wenig, bis gar nichts dazu sagen.

Wenn bspw. 5 (oder 4 oder 6) der 10 Zeugen/Beschuldigten den X belasten und der plötzlich auf die Idee kommt, die Flucht nach vorne anzutreten, indem er ein Geständnis ablegt, an alle 10 verkauft zu haben, sieht es auch für A zieml. düster aus.
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cheers, JHS
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Alt 18.03.2011, 11:03
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AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG

und falls niemand eine Aussage tätigt, und alle beteiligten beschließen Ihre Aussage zu verweigern.

Hat man dann etwas zu befürchten??

Gibt es denn die möglichkeit für Person A Akteneinsicht zu nehmen Ohne gleich 350 Tacken an einen Anwalt zu zahlen.

Denn laut der Akte kann man ja schon ungefähr abschätzen, wie sich die Staatsanwaltschaft tendenziell entscheiden wird, oder nicht?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 13:13
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AW: Erwerb und Zubereitungen gmäß §29 BTMG

Zitat:
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Gibt es denn die möglichkeit für Person A Akteneinsicht zu nehmen Ohne gleich 350 Tacken an einen Anwalt zu zahlen.
Ja, theoretisch ist dies möglich. Es handelt sich aber lediglich um eine "Kann-Vorschrift". Siehe § 475 Abs. 2 StPO: http://www.juraforum.de/gesetze/stpo...privatpersonen

Probieren kann man es ja, aber ob das Erfolg hat ist eine andere Frage.
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Alt 19.03.2011, 00:04
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Zitat:
Gibt es denn die möglichkeit für Person A Akteneinsicht zu nehmen Ohne gleich 350 Tacken an einen Anwalt zu zahlen.

Hier gibts Akteneinsicht per Anwalt incl. Aktenkopie als pdf. für 41,00 €

https://www.123recht.net/loginerstbe...=Akteneinsicht in Ermittlungsakten für €41

oder hier für 48,00 incl. Erstberatung (kann man ja auch telef. machen). Wobei hier noch die Kopiekosten (0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere 0,15 €) dazukommen und die Aktenversendungspauschale der StA (12,00 €). Bei 50 Seiten Akte kommt man also auf 85,00 € hat aber die Erstberatung incl.

https://www.123recht.net/loginerstbe...=Akteneinsicht für €48
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