Dies ist eine Diskussion zu Erwerb/Besitz von Marihuana innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Erwerb/Besitz von Marihuana A bekommt nun eine "Vorladung als Beschuldigter" mit dem Tatvorwurft "Erwerb, Besitz von Marihuana". A ist außerdem kurz vor abschluss seiner Praktischen Fahrprüfung, welche 4 Tage nach der Anhörung ist. Womit muss A rechnen? Wäre es klug von A zu der anhörung zu gehen? A hat in den letzten 30 Tagen fast täglich Cannabis konsumiert und bis zu seiner Anhörung wäre er 8 Tage abstinent. Edit: Das ganze spielt sich, nur mal angenommen, in Niedersachsen ab. Geändert von Profane (08.02.2011 um 23:18 Uhr). |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Vorab ein Hinweis auf Vertiefungsmöglichkeiten: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm 1. Womit muss A rechen? Leider ist dazu kaum eine generelle Aussage möglich, da eine abgestimmte Vorgehensweise bisher nicht erreicht wurde. Im vorliegenden Fall ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Verfahren gegen den Herrn A (ggf. unter einer Auflage wie Sozialstunden, Zahlung eines Geldbetrags o.ä.) eingestellt werden würde. Hinsichtlich des angeschnittenen Problems mit dem Autofahren muss sich A m.E. erst einmal keine Sorgen machen. Sollten ggf. Polizei/Staatsanwaltschaft diesbezüglich Ermittlungen anstellen (wenn das überhaupt zulässig ist), ist unbedingt anwaltlicher Rat notwendig! Grundsätzlich sollte A jedoch vom Cannabiskonsum Abstand nehmen, wenn er beabsichtigt ein Auto zu lenken, denn dies kann u.U. erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! 2. Zur Anhörung gehen? Grundsätzlich hat jeder Beschuldigte, dass Recht eine Aussage zu verweigern, sofern er sich selbst belasten würde (§ 55 I StPO). Bei der Polizei und Staatsanwaltschaft muss grds. niemand überhaupt irgendetwas (außer Personalien) sagen. Es ist jedem selbst überlassen, ob er überhaupt und welche Angaben zur Sache machen will. Vorliegend ist es A zu empfehlen, die Sache einzugestehen und Reue zu zeigen, da dies der Staatsanwaltschaft u.U. die Entscheidung erleichert. Wichtig dabei ist natürlich eine glaubwürdige Sachverhaltsschilderung!! ;-) |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Zitat:
Das wird ja was werden... Je nach Gestaltung dieses Sachverhalts hat die Polizei auch die Möglichkeit die Fahrerlaubnisbehörde über diesen Umstand zu informieren! Diese hat dann natürlich auch diverse Möglichkeiten, wie sie darauf reagiert...
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana würde ich nicht machen, wenn es blöd läuft redet man sich um kopf und kragen und es läuft meist blöd. ![]() Zitat:
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Zitat:
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Zitat:
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Cannabiskonsumenten sind aber auch wirklich arm dran, denn man kann wohl kaum eine Droge so gut nachweisen. Ob akut berauscht oder nicht. Ob Dauerkonsument oder nicht. Der Schnelltest gibt die Antwort, der Bluttest Gewissheit. Zitat:
Noch schlimmer ist wohl nur die Kombination von Alkohol mit Kokain oder Speed/Pep/Amphetamin. Das potenziert den Effekt dann noch. Freilich kein Grund akut Berauschte oder Dauerkiffer auf den Straßen zu dulden. Die Härte mit der aber rein führerscheinrechtlich durchgegriffen wird halte ich für völlig übertrieben. Wenn in dem geschilderten Fall z.B. die Führerscheinbehörde informiert würde obwohl es keinen Hinweis auf regelmäßigen Konsum gibt und auch kein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht, so wäre das aus meiner Sicht übertrieben.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Ich mag auch keine alkoholisierten Kfz-Führer... Und ich glaube, sollte man eine Alkoholabhängigkeit nachweisen können, dass dann die FE-Behörde genauso schnell auf der Matte steht! Von den Bußgeldern bzw. Strafen von alkoholisierten Verkehrssündern mal abgesehen, das sind nämlich zu Recht die selben, wie auch für verkehrsuntaugliche Drogenkonsumenten....
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Zitat:
die Alkoholabhängigkeit muss nicht einmal nachgewiesen sein, sondern die Annahme begründet, was (medizinisch) einen ziemlichen Unterschied ausmacht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Interessant. Was reicht denn da als Anscheinsbeweis? Eine Säufernase als Grund für eine Untersuchung (z.B. Ultraschall, Leberwerte) beim Amtsarzt?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Erwerb/Besitz von Marihuana Zitat:
- die "klassischen" 1,6 Promille oder mehr und noch fähig, einen Wagen zu lenken - eine gute Anamnese, bei der herauskommt, dass es ohne Bier nicht mehr geht - typische Laborwerte (CDT, GGT, MCV, evtl. Quick) - die "Säufernase" ist ein Zeichen chronischer Gefäßerweiterung, die alkoholinduziert sein kann. Reichen wird das allerdings nicht. Der Nachweis einer Abhängigkeit ist schwer zu führen, eigentlich nur durch typische Entzugserscheinungen bei Abstinenz.
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| cannabis, erstauffällig, führerschein, marihuana, strafverfahren |
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