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Erwerb/Besitz von Marihuana

Dies ist eine Diskussion zu Erwerb/Besitz von Marihuana innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 08.02.2011, 15:48
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Erwerb/Besitz von Marihuana

Mal angenommen A ist 18 Jahre alt und wurde von zwei Polizisten dabei erwischt, wie er sich eine Tüte baut, woraufhin diese him das Cannabis wegnehemen (unter 0,5g). A ist nicht vorbestraft & ist noch nie (außer bei unbeteiligten Zeugenaussagen) bei der Polizei auffällig geworden.
A bekommt nun eine "Vorladung als Beschuldigter" mit dem Tatvorwurft "Erwerb, Besitz von Marihuana".
A ist außerdem kurz vor abschluss seiner Praktischen Fahrprüfung, welche 4 Tage nach der Anhörung ist.
Womit muss A rechnen?
Wäre es klug von A zu der anhörung zu gehen?
A hat in den letzten 30 Tagen fast täglich Cannabis konsumiert und bis zu seiner Anhörung wäre er 8 Tage abstinent.
Edit: Das ganze spielt sich, nur mal angenommen, in Niedersachsen ab.

Geändert von Profane (08.02.2011 um 23:18 Uhr).
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Alt 21.02.2011, 04:22
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Vorab ein Hinweis auf Vertiefungsmöglichkeiten:
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm

1. Womit muss A rechen?
Leider ist dazu kaum eine generelle Aussage möglich, da eine abgestimmte Vorgehensweise bisher nicht erreicht wurde. Im vorliegenden Fall ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Verfahren gegen den Herrn A (ggf. unter einer Auflage wie Sozialstunden, Zahlung eines Geldbetrags o.ä.) eingestellt werden würde.
Hinsichtlich des angeschnittenen Problems mit dem Autofahren muss sich A m.E. erst einmal keine Sorgen machen. Sollten ggf. Polizei/Staatsanwaltschaft diesbezüglich Ermittlungen anstellen (wenn das überhaupt zulässig ist), ist unbedingt anwaltlicher Rat notwendig!
Grundsätzlich sollte A jedoch vom Cannabiskonsum Abstand nehmen, wenn er beabsichtigt ein Auto zu lenken, denn dies kann u.U. erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

2. Zur Anhörung gehen?
Grundsätzlich hat jeder Beschuldigte, dass Recht eine Aussage zu verweigern, sofern er sich selbst belasten würde (§ 55 I StPO). Bei der Polizei und Staatsanwaltschaft muss grds. niemand überhaupt irgendetwas (außer Personalien) sagen. Es ist jedem selbst überlassen, ob er überhaupt und welche Angaben zur Sache machen will.
Vorliegend ist es A zu empfehlen, die Sache einzugestehen und Reue zu zeigen, da dies der Staatsanwaltschaft u.U. die Entscheidung erleichert. Wichtig dabei ist natürlich eine glaubwürdige Sachverhaltsschilderung!! ;-)
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 10:21
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Zitat:
A ist außerdem kurz vor abschluss seiner Praktischen Fahrprüfung, welche 4 Tage nach der Anhörung ist.

A hat in den letzten 30 Tagen fast täglich Cannabis konsumiert und bis zu seiner Anhörung wäre er 8 Tage abstinent.
Aha, A macht also gerade eine Fahrprüfung und hat die letzten 30 Tage Cannabis konsumiert... Wahrscheinlich auch noch, als er Fahrstunden genommen hatte und in der Zeit bereits ein Kfz führte! Ganz toll...

Das wird ja was werden... Je nach Gestaltung dieses Sachverhalts hat die Polizei auch die Möglichkeit die Fahrerlaubnisbehörde über diesen Umstand zu informieren! Diese hat dann natürlich auch diverse Möglichkeiten, wie sie darauf reagiert...
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Alt 21.02.2011, 11:06
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Zitat:
Zitat von Profane Beitrag anzeigen
Wäre es klug von A zu der anhörung zu gehen?
würde ich nicht machen, wenn es blöd läuft redet man sich um kopf und kragen und es läuft meist blöd.

Zitat:
A hat in den letzten 30 Tagen fast täglich Cannabis konsumiert...
das hat a hoffentlich nicht gleich der polizei erzählt...? das gilt als dauerkunsum. wenn das rauskommt, könnte der lappen direkt wieder futsch sein. also besser nicht zur vernehmung gehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:50
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Zitat:
das gilt als dauerkunsum. wenn das rauskommt, könnte der lappen direkt wieder futsch sein
Und das zu Recht... Ich mag´s nicht wenn auf deutschen Straßen bekiffte Dauerkonsumenten rumfahren... Und wenn so einer auch gerade noch erst FAHRSTUNDEN nimmt in diesem Zustand, ist für mich die geistige Reife nicht gegeben, dass so einer ein Kfz führen sollte!
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 18:20
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Zitat:
Zitat von Profane Beitrag anzeigen
Mal angenommen A ist 18 Jahre alt und wurde von zwei Polizisten dabei erwischt, wie er sich eine Tüte baut, woraufhin diese him das Cannabis wegnehemen (unter 0,5g). A ist nicht vorbestraft & ist noch nie (außer bei unbeteiligten Zeugenaussagen) bei der Polizei auffällig geworden.
A bekommt nun eine "Vorladung als Beschuldigter" mit dem Tatvorwurft "Erwerb, Besitz von Marihuana".
Nicht hingehen. Einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden. Da man dort auch keinen guten Kaffee kriegt und sich höchstens um Kopf und Kragen redet, ist davon also besser abzusehen. Strafrechtlich spielt die Menge bei Ersttätern sowieso keine Rolle und das Verfahren wird eingestellt. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht (kann u.U. bis 21 Jahre angewendet werden) kann es durchaus auch Auflagen geben, keine Ahnung.

Zitat:
A ist außerdem kurz vor abschluss seiner Praktischen Fahrprüfung, welche 4 Tage nach der Anhörung ist.
Womit muss A rechnen?
Dass die Führerscheinbehörde Wind von der Sache kriegt. Das wäre wirklich dumm für A. Solange aber kein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht oder es Indizien für einen regelmäßigen Konsum gibt droht von daher eigentlich keine Gefahr. Tipp für A: sofort jeglichen illegalen Drogenkonsum dauerhaft einstellen! Denn ansonsten kann A sich früher oder später sowieso von seinem Lappen verabschieden und dann etliche tausend Euro in ärztliche Gutachten und MPUs investieren um die Pappe vielleicht doch irgendwann mal wieder zu kriegen.

Zitat:
Wäre es klug von A zu der anhörung zu gehen?
Definitv: Nein! Es sei denn A hat vorher einen Anwalt konsultiert.

Zitat:
A hat in den letzten 30 Tagen fast täglich Cannabis konsumiert und bis zu seiner Anhörung wäre er 8 Tage abstinent.
Edit: Das ganze spielt sich, nur mal angenommen, in Niedersachsen ab.
Ein Dauerkonsument also. Wieviele Jahre schon? Wenn A es nicht bleiben lassen kann sollte er sich gar nicht erst ein Auto zulegen, sondern lieber eine Monatskarte kaufen.

Cannabiskonsumenten sind aber auch wirklich arm dran, denn man kann wohl kaum eine Droge so gut nachweisen. Ob akut berauscht oder nicht. Ob Dauerkonsument oder nicht. Der Schnelltest gibt die Antwort, der Bluttest Gewissheit.

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
Und das zu Recht... Ich mag´s nicht wenn auf deutschen Straßen bekiffte Dauerkonsumenten rumfahren... Und wenn so einer auch gerade noch erst FAHRSTUNDEN nimmt in diesem Zustand, ist für mich die geistige Reife nicht gegeben, dass so einer ein Kfz führen sollte!
Stimmt schon. Aber mal ganz ehrlich: die mit Abstand gefährlichste Droge im Straßenverkehr ist definitiv Alkohol. Naja, höchstens LSD wäre noch schlimmer, aber wer akut auf einem Trip ist wird sich kaum hinters Steuer setzen. Bei Alkohol hingegen ist die Versuchung für den Konsumenten groß. Alkohol führt zur Selbstüberschätzung, Koordinationsschwierigkeiten und sensorischen sowie motorischen Problemen. Ein alkoholisierter Fahrer drückt aufs Gas (Selbstüberschätzung), kann gleichzeitig aber seine Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen, leidet am Tunnelblick und sieht allenfalls was in der Bildmitte passiert und neigt zu verspäteten, übertriebenen Reaktionen. Das alles muss eigentlich zwangsläufig zu einem Unfall führen.

Noch schlimmer ist wohl nur die Kombination von Alkohol mit Kokain oder Speed/Pep/Amphetamin. Das potenziert den Effekt dann noch.

Freilich kein Grund akut Berauschte oder Dauerkiffer auf den Straßen zu dulden. Die Härte mit der aber rein führerscheinrechtlich durchgegriffen wird halte ich für völlig übertrieben. Wenn in dem geschilderten Fall z.B. die Führerscheinbehörde informiert würde obwohl es keinen Hinweis auf regelmäßigen Konsum gibt und auch kein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht, so wäre das aus meiner Sicht übertrieben.
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Alt 21.02.2011, 18:29
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Ich mag auch keine alkoholisierten Kfz-Führer... Und ich glaube, sollte man eine Alkoholabhängigkeit nachweisen können, dass dann die FE-Behörde genauso schnell auf der Matte steht! Von den Bußgeldern bzw. Strafen von alkoholisierten Verkehrssündern mal abgesehen, das sind nämlich zu Recht die selben, wie auch für verkehrsuntaugliche Drogenkonsumenten....
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Alt 21.02.2011, 22:43
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
Und ich glaube, sollte man eine Alkoholabhängigkeit nachweisen können, dass dann die FE-Behörde genauso schnell auf der Matte steht!
Oh ja, man lese §13 FEV... die Alkoholabhängigkeit muss nicht einmal nachgewiesen sein, sondern die Annahme begründet, was (medizinisch) einen ziemlichen Unterschied ausmacht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Oh ja, man lese §13 FEV... die Alkoholabhängigkeit muss nicht einmal nachgewiesen sein, sondern die Annahme begründet, was (medizinisch) einen ziemlichen Unterschied ausmacht.
Interessant. Was reicht denn da als Anscheinsbeweis? Eine Säufernase als Grund für eine Untersuchung (z.B. Ultraschall, Leberwerte) beim Amtsarzt?
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  #10 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:50
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AW: Erwerb/Besitz von Marihuana

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Was reicht denn da als Anscheinsbeweis? Eine Säufernase als Grund für eine Untersuchung (z.B. Ultraschall, Leberwerte) beim Amtsarzt?
Für mich würde reichen:
- die "klassischen" 1,6 Promille oder mehr und noch fähig, einen Wagen zu lenken
- eine gute Anamnese, bei der herauskommt, dass es ohne Bier nicht mehr geht
- typische Laborwerte (CDT, GGT, MCV, evtl. Quick)
- die "Säufernase" ist ein Zeichen chronischer Gefäßerweiterung, die alkoholinduziert sein kann. Reichen wird das allerdings nicht.

Der Nachweis einer Abhängigkeit ist schwer zu führen, eigentlich nur durch typische Entzugserscheinungen bei Abstinenz.
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