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Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:03
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Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz

Guten Tag beisammen,

ein Herr Z hat heute ein Brief erhalten indem er als BESCHULDIGTER zum o.g. Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gg d. Arzneimittelgesetz anzuhören sei.(Doping lt Telefonat) da der Termin um 1 Woche verschoben wurde. Mehr steht da nicht drin.

Herr Z hat seit über 1,5-2 jahren nichts zu schulden kommen lassen.
Wie ist dieser Brief zu deuten ?

Mit freundlichen Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:19
V.I.P.
 
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AW: Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz

Zitat:
Zitat von goldwave Beitrag anzeigen
Wie ist dieser Brief zu deuten ?
Dass einer aus der Muckibude ausgepackt hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:45
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AW: Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz

ja schon klar, aber das nach 1,5 jahren
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:51
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AW: Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz

Und? Such mal nach den Verjährungsfristen.

Da ist einer aufgeflogen, und der hat sich dazu entschieden, reinen Tisch zu machen. Und weil er sich den Glutaeus nicht erst seit einigen Wochen aufbläst, kam so einiges zusammen.

Polizeilichen Einladungen muss keine Folge geleistet werden. Kommt die Aufforderung aus der Staatsanwaltschaft, sieht das anders aus. Zur Aussage ist man aber als Beschuldigter nie gezwungen.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:57
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AW: Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Arzneimittelgesetz

na wir werdens sehen, da bei herr z seit 2 jahren nichts vorliegt und keine hausdurchsuchung stattfand, kann es nicht so gravierend wichtig sein. Schließlich lädt man niemand vor und macht dann eine durchsuchung.
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