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Einfuhr von BTM?

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von BTM? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 16:19
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Einfuhr von BTM?

Hallo,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Person A (erst kürzlich 18 geworden) möchte auf einer niederländischen Seite im Internet sogenannte "Magic Mushrooms" bestellen. Da er noch bei seinen Eltern lebt, war es ihm nicht möglich diese nach Hause liefern zu lassen. So waren - mit Einwilligung von Person B - sowohl die Rechnungs- als auch die Lieferanschrift die von Person B (19J.). Person A überwies das Geld an die niederländische Firma.
Als die "Magic Mushrooms" an kamen wollte Person A - in seiner Ungeduld - das diese an ihn durch Person B per Post geschickt werden. Doch anstatt des Eintreffens dieser Sendung, kam bei Person B eine Strafanzeige an, wegen eines Packetes das er verschickt hat. Person A hat keine Strafanzeige oder ähnliches in seinem Briefkasten vorgefunden.
Die Menge um die es sich handelt ist 1g, verschimmelter "Hawaiiner", welche zwar frisch bestellt, dennoch schwarz und getrocknet ankamen und damit als ungenießbar gelten.

Nun die Fragen: Was droht Person A (Nicht vorbestraft, oder sonst in Erscheinung getreten) und was blüht Person B? Liegt Person A in der Annahme richtig das der Zustand nicht berücksichtigt wird - die geringe Menge jedoch schon?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 19:21
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AW: Einfuhr von BTM?

Hallo,

also die Adresse von Person A ist nirgendswo zu lesen - außer bei der Sendung die Person B an Person A gemacht hat, also die Sendung im Nachhinein. Also Person A hat als Rechungs- als auch als Lieferadresee - mit Einverständnis von Person B dessen Adresse benutzt. Also Person B erhielt sowohl die Rechnung als auch die BTM.

Da Person B eine Vorladung gekriegt hat, geht Person A nicht davon aus, das bei Person B eine Hausdurchsuchung gemacht wird.
Person A geht davon aus, das eine Hausdurchsuchung bei Person A sehr sinnlos wäre, da Person A konkret gegen nichts verstoßen hat, da der Staatsanwaltschaft die Beschaffung der BTM nicht vorliegt.

Person A hat die BTM nicht erhalten und ist sich nicht im Klaren darüber, was mit den BTM geschehen ist.

Wie schon gesagt, die Staatsanwaltschaft ist mit den BTM erst beim Versand von Person B an Person A in Kontakt gekommen - wie bleibt Person A ein Rätsel.

Person A stellt sich die Frage, ob es üblich ist, das eine Vorladung bis zu 3 Monate in der Zukunft liegt. Person B muss nach eigenen Angaben erst im Februar erscheinen.

Mfg

___

Edit: Ach ja, Trockengewicht ist 1g, da sie während der Lieferung von der NL nach D getrocknet sind auf ca. 1g
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 12:44
V.I.P.
 
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AW: Einfuhr von BTM?

Grundsätzlich wurde hier der Tatbestand des § 29 I 1 BtmG in den Tatvarianten der Einfuhr und des Besitzes erfüllt.
Die abstrakte Strafandrohung sieht eine Rechtsfolge von Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor, welche hier jedoch niemals zum tragen kommen wird. Tatsächlich ist im vorliegenden Fall vielmehr davon auszugehen, dass das Verfahren nach
§ 29 V BtmG aufgrund der geringen Menge eingestellt wird.

[...](5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.[...]

Ausschlaggebend ist hier natürlich die Menge des reinen Wirkstoffes, aber in diesem Fall gehe ich mal stark davon aus, dass hier die Erheblichkeitsschwelle noch nicht überschritten wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2007, 16:58
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AW: Einfuhr von BTM?

Haha dumm gelaufen, würd' ich sagen.

Aber da fällt mir ein schöner Satz ein.

Selber schuld! Dummheit wird bestraft!
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  #5 (permalink)  
Alt 20.12.2007, 14:29
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AW: Einfuhr von BTM?

Also Wintermond: danke für diesen Beitrag, hat mir sehr geholfen!

Dem Rest dankt Person A für ihre ausführlichen Antworten.
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