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Einfuhr von Betäubungsmitteln

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Betäubungsmitteln innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 22.07.2008, 14:24
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Einfuhr von Betäubungsmitteln



hallo zusammen!


angenommen einer Mensch bestellt im Internet 5 gramm marihuana be einem anbieter aus holland,hat es per überweisung von seinem bankkonto bezahlt und die ware kam per post.

der junge mensch bekommt einen anruf von der polizei, dass dieser anbieter hochgenommen wurde und anhand der kontoauszüge nachgewiesen werden kann, dass genannter junger mensch 5 gramm marihuana bezahlt hat. der junge mensch hat sich am telefon ansonsten nicht dazu geäussert, lediglich einen termin zum vorsprechen vereinbart und bestätigt.


kann der junge mensch das thema "einfuhr" betreffend jetzt ärger bekommen? mit 5gramm passiert ja in der regel nicht viel, da geringe menge.
so wie der junge mensch das sieht, werden sämtliche kunden, bei denen ein transfer nachgewiesen kann, zur polizei geladen , um dann gesammelt dem anbieter eins reinzuwürgen. das ganze geht wohl von der staatsanwaltschaft köln aus.

wie verhält sich der junge mensch bei der polizei? wäre es ratsam zu schweigen? den fall einzugestehen? es abstreiten?

besten dank für qualifzierte antworten im vorraus!


greetz!
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