Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von 27g Marihuana aus dem Ausland innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Einfuhr von 27g Marihuana aus dem Ausland mal angenommen Person A würde bei der Einfuhr von, sagen wir mal 27g Marihuana, aus dem Ausland, bspw. aus der Tschechei oder Holland, vom Zoll angehalten und durchsucht. Der Zoll führt an Person A nach dem Fund einen Drogentest durch, dieser wäre negativ und Person A würde nach Personalienaufnahme wieder freigelassen werden. Person A wäre ca. 27 Jahre alt Wie sollte sich Person A weiter verhalten? sollte Person A sofort einen RA aufsuchen, oder erst die Post abwarten? Welche Strafe ist zu erwarten wenn Person A Ersttäter wäre? |
| |||
| AW: Einfuhr von 27g Marihuana aus dem Ausland Diese Menge wird wohl nichtmehr unter Eigenbedarf fallen, somit wird die Staatsanwaltschaft die Person als Dealer überführen wollen, wenn das klappt wird das wohl ein hohes Strafmaß nach sich ziehen.. Sollten die 27g doch als Eigenbedarf gelten (warum auch immer) könnte das Verfahren vielleicht auch wegen Nichtigkeit eingestellt werden, aber es wird wahrscheinlich auf illegalen Betäubungsmittelbesitz rauslaufen und das wären, soweit ich weis, einige Tagessätze. |
| |||
| AW: Einfuhr von 27g Marihuana aus dem Ausland Alleine aufgrund einer Menge x läßt sich kein Handel herleiten. Das versucht auch keine StA, sofern es nicht weitere Anhaltspunkte dafür gibt oder man sich im Bereich von mehreren 100g bewegt. Einstellungsfähig nach § 31a BtmG sind 27g in keinem Bundesland, auch in Schleswig-Holstein nicht mehr, wo das bis vor einigen Jahren noch mögl. war (bis 30g). Eine Einstellung nach § 153 StPO ist zwar de jure möglich, wird aber de facto nicht angewendet, wenn aufgrund der Menge eine Eintellung nach § 31a BtmG nicht in Frage kommt, gleich gar nicht in Bundesländern wie Bayern oder Sachsen, die hier zur Debatte stehen, bei Einfuhr über Tschechien. im Übrigen: Einfuhr von Marihuana
__________________ cheers, JHS |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einfuhr von Marihuana | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 22.01.2012 20:09 |
| Wahrscheinliches Strafmaß bei Einfuhr von 1g Amphetamin + 6g Marihuana ? | Betäubungsmittelrecht | 11.10.2008 00:17 |
| Bitte anschauen!: zu 4. mit 19,5G Marihuana, Strafbefehl gemeinschaftliche Einfuhr? | Betäubungsmittelrecht | 05.05.2008 19:29 |
| Einfuhr von BTM? | Betäubungsmittelrecht | 20.12.2007 13:29 |
| Eir läßt man einen Deutschen Titel im Ausland anerkennen? Was wenn es im Ausland eine | Internationales Recht | 23.03.2007 11:14 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios