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Ecstasy-Tablette beschlagnahmt

Dies ist eine Diskussion zu Ecstasy-Tablette beschlagnahmt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 11.01.2012, 23:24
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Ecstasy-Tablette beschlagnahmt

Frau Mustermann rief womöglich ihren Mann an und erzählte folgendes:
"Auf dem Weg zu einer Party, sagen wir etwa in Baden-Württemberg, wird eine Gruppe Jugendlicher von den Gesetzeshütern angehalten und eine Personenkontrolle wird durchgeführt. Eine der fiktiven Personen, X, merkt, dass die angefangene Durchsuchung ihr keine Wahl mehr lässt und gibt den Herren in blau eine Ecstasy-Tablette. Die Durchsuchung der anderen Personen ergibt nichts. X wird daraufhin auf die Station mitgenommen und noch ein Mal erfolglos durchsucht. Ein Urintest wird nicht gemacht. X ist 19 Jahre alt, besitzt keine Führerschein und hat zuvor keine Konfrontationen mit dem Gesetz gehabt.
Daraufhin fragt sich X, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu kontaktieren und mit diesem innerhalb von 2 Wochen eine Äußerung auszuarbeiten, oder ob das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt werden wird, da es sich um eine Einzige in 2 Hälften geteilte Tablette handelte, die etwas weniger als 200 mg der verbotenen Substanz MDMA enthalten könnte."

Frau Mustermann wäre ihrem Mann für einen Rat sehr dankbar und würde gerne wissen, wie die Rechtslage ist!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 10:29
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AW: Ecstasy-Tablette beschlagnahmt

Zitat:
Zitat von MrSherlock Beitrag anzeigen
Daraufhin fragt sich X, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu kontaktieren und mit diesem innerhalb von 2 Wochen eine Äußerung auszuarbeiten, oder ob das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt werden wird
Wegen "Nichtigkeit" ganz bestimmt nicht. Höchstens wegen Geringfügigkeit, beim Besitz von Betäubungsmitteln in einer geringen Menge zum Eigenbedarf.

Zitat:
Frau Mustermann wäre ihrem Mann für einen Rat sehr dankbar und würde gerne wissen, wie die Rechtslage ist!
Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, erfährt der Beschuldigte das. Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt, erfährt der Beschuldigte das auch.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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