Dies ist eine Diskussion zu Drogentest innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Zitat:
Mfg Jens |
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| Drogennachweis? Zitat:
ich bin heute zufällig auf dieses Forum gestossen und habe mich hier auch gleich registriert und ein bischen gestöbert... Allerdings stelle ich in Ihrem obigen Beitrag, lieber Herr Staatsanwalt, leider ein gefährliches Halbwissen fest. Denn: eine Blutprobe zum Nachweis drogenbedingter Beeinflussung der Fahrtüchigkeit eines Verkehrsteilnehmers hat ja nun eben nur den einzigen (straf-/ordnungsrechtlich relevanten) Sinn, (z.B. bei Cannabis) das aktive THC nachzuweisen. Ist das nicht (mehr) im Blut des Probanten nachweisbar, liegt auch kein "berauschtes Fahren" im Sinne von § 24a SVG oder § 316 StGB vor, selbst wenn man noch THC-COOH (unwirksame Abbauprodukte von THC, die, je nach Konsumfrequenz, bis zu mehreren Wochen nachgewiesen werden können) vorfindet. Dieses aktive THC ist allerdings nur -nach einschlägiger Literatur- bis zu 12 Stunden nach dem letzten Konsum im Blut nachzuweisen, im Urin übrigens überhaupt nicht, dort findet man nur THC-COOH! Die "freiwillige" Urinprobe dient also ausschliesslich dazu, dem Probanden eine gewisse Regelmäßigkeit des Konsums nachzuweisen, die dann routinemäßig der FE-Behörde mitgeteilt wird, damit die dann die "grundsätzliche Fahreignung" der Person anzweifeln kann.. Zum Nachweis "aktueller" Drogenbeeinflussung ist die UP daher völlig ungeeignet! Anders die sogenannten "Drugwipes": sie reagieren nur auf "aktives THC" und sind daher in jedem Fall dem Urintest vorzuziehen. Sind sie "negativ", befindet sich der Proband auch nicht unter "Drogeneinfluss", sind sie hingegen positiv, kann auch unverzüglich eine BLE angeordnet werden, um das Ganze "gerichtsfest" zu machen. Aber nun mal eine andere Frage: Wie wird eigentlich eine Urinprobe bei einem BEIFAHRER -der ja nicht aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt- rechtlich begründet? Und ist sie (und ggf. auch eine Blutprobe) überhaupt zulässig? In einigen BL soll das nämlich inzwischen üblich sein, sowas "freiwillig" anzubieten. Ob es da auch schon zu Blutentnahmen kam, ist mir leider nicht bekannt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, welche "Straftat" bzw. OWi einem Beifahrer damit nachgewiesen werden soll, denn der (reine) Konsum (übrigens auch ohne "Besitz" möglich...) ist ja nun -strenggenommen- legal? Schliesslich lässt ja auch niemand Fahrgäste im Taxi in den Alkomaten pusten, oder? ![]() Es wäre schön, wenn man mir diese Frage in diesem Forum beantworten könnte.. ![]() viele Grüße, Andy |
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| Re: Drogennachweis? Hallo, Zitat:
Gruß Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| Re: Re: Drogennachweis? Zitat:
dann bin ich ja beruhigt...., wenn der Herr "Staatsanwalt" doch (noch) keiner ist. Allerdings halte ich es grundsätzlich für sehr wichtig, solchem "Halbwissen" gleich entgegenzuwirken, zumal teilweise sogar in polizeilichen Pressemitteilungen schon (unterschwellig) behauptet wurde, ein Cannabiskonsument sei so lange "fahruntüchtig", -also unter "Drogeneinfluss"- wie sich besagtes THC-COOH im Urin nachweisen liess.... was natürlich kompletter Schwachsinn ist.Im Übrigen setzen sich derartige "amtliche Meinungen" äußerst schnell im Bewusstsein der (sach-unkundigen) Bevölkerung fest, was zwar für bestimmte Politiker (zwecks Panikmache?) wünschenswert sein mag, mit den Fakten aber nun rein garnichts zu tun hat. Zitat:
Wenn jemand schon hin und wieder Cannabis konsumiert, täte er gut daran, sich auch über die rechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Hintergründe umfassend zu informieren, will er denn überflüssigen Ärger vermeiden. Zumindest sollte er wissen, wie lange nach dem letzten Konsum er gefälligst die Finger vom Steuer zu lassen hat.... So, dann will ich mal hoffen, daß meine hier gestellte Frage bzgl. Beifahrer hier auch noch kompetent und nachvollziehbar beantwortet wird.... ![]() viele Grüße, Andy |
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| Re: Re: Drogennachweis? Zitat:
![]() Zitat:
ME ist es nicht zulässig den Beifahrer einer Urinprobe zu unterziehen. Wenn bei einem Beifahrer bei einer Durchsuchung (Jackentaschen usw.) nun BTM gefunden wird, ist es doch egal ob er es auch eingenommen hat oder nur "besitzt", denn wenn er Drogen insich hat wirkt sich das ja nicht strafrechtlich aus (außer der Besitz)! |
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| Re: Re: Re: Drogennachweis? Hallo Jens..., Zitat:
Mir ging es ja auch hauptsächlich darum, zu erfahren, ob denn auch bei Beifahrern (als logische(?) Folge eines positiven Urintests) ggf. eine Blutentnahme durch die Polizei angeordnet werden kann, und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage. Zitat:
Wer was in den Taschen hat, der "besitzt" logischerweise auch. Dazu braucht man dann keine weiteren Beweise. Ob er zusätzlich auch konsumiert hat, ist für das Strafverfahren wohl völlig uninteressant, solange er nicht unter "BTM-Einfluss" noch irgendwas anderes angestellt hat.... ![]() Fakt ist aber, daß besonders in den südlichen Bundesländern im Umfeld von Konzerten und Discos eben auch häufig versucht wird, von Beifahrern UKs zu bekommen. Dafür interessiert mich halt die Rechtsgrundlage, da das Thema auch in verschiedenen anderen Foren recht kontrovers diskutiert wird, z.B. auch auf http://www.jurathek.de . Dann erstmal viele Grüße, Andy |
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| Re: Re: Re: Re: Drogennachweis? Zitat:
![]() Zitat:
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| Re: Re: Re: Re: Re: Drogennachweis? Zitat:
![]() Dann kan man ja zumindest schon mal aufgrund dieses (konstruierten?) "Verdachts" ein Ermittlungsverfahren einleiten, vor allem, wenn man den "Verdächtigen" verbal etwas "einschüchtert", und dieser sich dann auch noch "zur Sache einlässt" (um nicht zu sagen: "um Kopf und Kragen redet ".Selbst wenn das dann eingestellt wird, hat man dann aber häufig THC-COOH-Werte zur Weiterleitung an die FE-Behörde, die zwar strafrechtlich nichts bewirken, ggf. aber zur Überprüfung des Konsumverhaltens des Betroffenen (sollte er eine FE haben) führt. (MPU, Screenings usw.) Und: die Polizei selbst hat einen Grund, den Betroffenen als "BTM-Konsument" in Ihrer EDV zu erfassen, was dazu führt, daß jeder Polizist bei jeder zukünftigen Kontrolle gleich "weiß", wonach er zu suchen hat...., ggf. sogar bis in die Unterhosen hinein. ![]() Das alles kann natürlich auch dann passieren, wenn der Betroffene nicht einmal gegen irgendein Gesetz (nachweisbar) verstoßen hat.... Schon interessant, oder? MfG, Andy |
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| Re: Re: Re: Re: Re: Re: Drogennachweis? Zitat:
Zitat:
Am besten man führt nichts durch und hält seinen Mund. Was macht die Polzei eigentlich bei jemanden, der kein Urin/Bluttest machen will ?? Würd mich mal interessieren! |
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| Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Drogennachweis? Zitat:
Alles andere ist aber nichts als Bullenwillkür (nicht persönlich gemeint! ), die mich (auch aus biographischen Gründen) besonders auf die Palme bringt. Es ist tatsächlich so, dass in Deutschland die Polizei und auch die StA oft rein willkürlich und rechtssaatswidrig handeln, und dass sich hiergegen nur erfolgreich wehren kann, wer seine Rechte auch kennt, d.h. in der Praxis nur einer, der einen Abschluss in Jura hat (von manchen Forummitgliedern wie StA u. anderen abgesehen, welche ja nicht die Regel darstellen dürften).Da man nicht erwarten kann, dass jeder zum (Hobby-)Juristen werden kann, so bleibt für jur. Laien nur der eine Rat übrig: Nichts aussagen, solange kein Anwalt da ist, und kein vorauseilender oder übermäßiger Gehorsam - der macht sich ja in der Regel nicht bezahlt, im Gegenteil: Man wird dann erst recht ver... Ciao Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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