Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Drogentest

Dies ist eine Diskussion zu Drogentest innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 27.11.2003, 15:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.549
99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)  
Zitat:
Original geschrieben von Huutsch

Ist aber auch nicht wirklich so wichtig
Stimmt

Mfg

Jens
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 11:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 8
Keine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
Hallo !

Das mag sein, aber ich glaube kaum das Gefahr im Verzug ist wenn es um Drogen geht, weil diese ja auch noch nach Wochen nachgewiesen werden könne !

Mfg

Jens
Guten Tag in die Runde,

ich bin heute zufällig auf dieses Forum gestossen und habe mich hier auch gleich registriert und ein bischen gestöbert...

Allerdings stelle ich in Ihrem obigen Beitrag, lieber Herr Staatsanwalt, leider ein gefährliches Halbwissen fest.

Denn: eine Blutprobe zum Nachweis drogenbedingter Beeinflussung der Fahrtüchigkeit eines Verkehrsteilnehmers hat ja nun eben nur den einzigen (straf-/ordnungsrechtlich relevanten) Sinn, (z.B. bei Cannabis) das aktive THC nachzuweisen.

Ist das nicht (mehr) im Blut des Probanten nachweisbar, liegt auch kein "berauschtes Fahren" im Sinne von § 24a SVG oder § 316 StGB vor, selbst wenn man noch THC-COOH (unwirksame Abbauprodukte von THC, die, je nach Konsumfrequenz, bis zu mehreren Wochen nachgewiesen werden können) vorfindet.

Dieses aktive THC ist allerdings nur -nach einschlägiger Literatur- bis zu 12 Stunden nach dem letzten Konsum im Blut nachzuweisen, im Urin übrigens überhaupt nicht, dort findet man nur THC-COOH!

Die "freiwillige" Urinprobe dient also ausschliesslich dazu, dem Probanden eine gewisse Regelmäßigkeit des Konsums nachzuweisen, die dann routinemäßig der FE-Behörde mitgeteilt wird, damit die dann die "grundsätzliche Fahreignung" der Person anzweifeln kann..

Zum Nachweis "aktueller" Drogenbeeinflussung ist die UP daher völlig ungeeignet!

Anders die sogenannten "Drugwipes": sie reagieren nur auf "aktives THC" und sind daher in jedem Fall dem Urintest vorzuziehen. Sind sie "negativ", befindet sich der Proband auch nicht unter "Drogeneinfluss", sind sie hingegen positiv, kann auch unverzüglich eine BLE angeordnet werden, um das Ganze "gerichtsfest" zu machen.

Aber nun mal eine andere Frage: Wie wird eigentlich eine Urinprobe bei einem BEIFAHRER -der ja nicht aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt- rechtlich begründet? Und ist sie (und ggf. auch eine Blutprobe) überhaupt zulässig?

In einigen BL soll das nämlich inzwischen üblich sein, sowas "freiwillig" anzubieten. Ob es da auch schon zu Blutentnahmen kam, ist mir leider nicht bekannt.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, welche "Straftat" bzw. OWi einem Beifahrer damit nachgewiesen werden soll, denn der (reine) Konsum (übrigens auch ohne "Besitz" möglich...) ist ja nun -strenggenommen- legal? Schliesslich lässt ja auch niemand Fahrgäste im Taxi in den Alkomaten pusten, oder?

Es wäre schön, wenn man mir diese Frage in diesem Forum beantworten könnte..

viele Grüße, Andy
Mit Zitat antworten

  #13 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 13:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.129
99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)  
Re: Drogennachweis?

Hallo,

Zitat:
Original geschrieben von caligula
Allerdings stelle ich in Ihrem obigen Beitrag, lieber Herr Staatsanwalt, leider ein gefährliches Halbwissen fest.
Jens ist kein echter StA, sondern ein Schüler, der es mal werden will. Die echten StAe, die sich in den Strafverfolgungsbehörden mit Drogendelikten beschäftigen, sind idR auf diese spezialisiert und verfügen über ausreichendes Wissen (hoffen wir mal). Denn anscheinend braucht man ein halbes Medizinstudium, um sich kompetent mit soclhen Sachen beschäftigen zu können (oder muss man selbst Konsument sein?).

Gruß
Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #14 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 13:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 8
Keine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Re: Re: Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Hallo,



Jens ist kein echter StA, sondern ein Schüler, der es mal werden will. Die echten StAe, die sich in den Strafverfolgungsbehörden mit Drogendelikten beschäftigen, sind idR auf diese spezialisiert und verfügen über ausreichendes Wissen (hoffen wir mal).

Gruß
Domingo
Hallo zurück, Domingo,

dann bin ich ja beruhigt...., wenn der Herr "Staatsanwalt" doch (noch) keiner ist.

Allerdings halte ich es grundsätzlich für sehr wichtig, solchem "Halbwissen" gleich entgegenzuwirken, zumal teilweise sogar in polizeilichen Pressemitteilungen schon (unterschwellig) behauptet wurde, ein Cannabiskonsument sei so lange "fahruntüchtig", -also unter "Drogeneinfluss"- wie sich besagtes THC-COOH im Urin nachweisen liess.... was natürlich kompletter Schwachsinn ist.

Im Übrigen setzen sich derartige "amtliche Meinungen" äußerst schnell im Bewusstsein der (sach-unkundigen) Bevölkerung fest, was zwar für bestimmte Politiker (zwecks Panikmache?) wünschenswert sein mag, mit den Fakten aber nun rein garnichts zu tun hat.

Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Denn anscheinend braucht man ein halbes Medizinstudium, um sich kompetent mit soclhen Sachen beschäftigen zu können (oder muss man selbst Konsument sein?).
Ich würde es anders formulieren: All diese Infos findet man bei Eingabe der entsprechenden Keywords z.B. bei google.de auch problemlos im Netz.
Wenn jemand schon hin und wieder Cannabis konsumiert, täte er gut daran, sich auch über die rechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Hintergründe umfassend zu informieren, will er denn überflüssigen Ärger vermeiden.

Zumindest sollte er wissen, wie lange nach dem letzten Konsum er gefälligst die Finger vom Steuer zu lassen hat....

So, dann will ich mal hoffen, daß meine hier gestellte Frage bzgl. Beifahrer hier auch noch kompetent und nachvollziehbar beantwortet wird....

viele Grüße, Andy
Mit Zitat antworten

  #15 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 14:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.549
99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)  
Re: Re: Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von Domingo

Jens ist kein echter StA, sondern ein Schüler, der es mal werden will.
So ist es

Zitat:
Original geschrieben von Domingo

Denn anscheinend braucht man ein halbes Medizinstudium, um sich kompetent mit soclhen Sachen beschäftigen zu können (oder muss man selbst Konsument sein?)


ME ist es nicht zulässig den Beifahrer einer Urinprobe zu unterziehen. Wenn bei einem Beifahrer bei einer Durchsuchung (Jackentaschen usw.) nun BTM gefunden wird, ist es doch egal ob er es auch eingenommen hat oder nur "besitzt", denn wenn er Drogen insich hat wirkt sich das ja nicht strafrechtlich aus (außer der Besitz)!
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #16 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 14:33
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 8
Keine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Re: Re: Re: Drogennachweis?

Hallo Jens...,


Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
So ist es





ME ist es nicht zulässig den Beifahrer einer Urinprobe zu unterziehen.
Das meine ich nämlich auch. Zumal diese ganzen Vortests ja wohl sowieso freiwillig sind, was allerdings gern "vergessen" wird, das dem Probanden auch mitzuteilen....

Mir ging es ja auch hauptsächlich darum, zu erfahren, ob denn auch bei Beifahrern (als logische(?) Folge eines positiven Urintests) ggf. eine Blutentnahme durch die Polizei angeordnet werden kann, und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage.




Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
Wenn bei einem Beifahrer bei einer Durchsuchung (Jackentaschen usw.) nun BTM gefunden wird, ist es doch egal ob er es auch eingenommen hat oder nur "besitzt", denn wenn er Drogen insich hat wirkt sich das ja nicht strafrechtlich aus (außer der Besitz)!
Das ist ja ein Sachverhalt, der zwecks "Erhärtung" des Besitzes von BtM wohl kaum eine BLE rechtfertigen kann, schon garnicht beim Beifahrer...

Wer was in den Taschen hat, der "besitzt" logischerweise auch. Dazu braucht man dann keine weiteren Beweise. Ob er zusätzlich auch konsumiert hat, ist für das Strafverfahren wohl völlig uninteressant, solange er nicht unter "BTM-Einfluss" noch irgendwas anderes angestellt hat....

Fakt ist aber, daß besonders in den südlichen Bundesländern im Umfeld von Konzerten und Discos eben auch häufig versucht wird, von Beifahrern UKs zu bekommen. Dafür interessiert mich halt die Rechtsgrundlage, da das Thema auch in verschiedenen anderen Foren recht kontrovers diskutiert wird, z.B. auch auf http://www.jurathek.de .

Dann erstmal viele Grüße, Andy
Mit Zitat antworten

  #17 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 15:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.549
99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)  
Re: Re: Re: Re: Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von caligula

Das ist ja ein Sachverhalt, der zwecks "Erhärtung" des Besitzes von BtM wohl kaum eine BLE rechtfertigen kann, schon garnicht beim Beifahrer...

Wer was in den Taschen hat, der "besitzt" logischerweise auch. Dazu braucht man dann keine weiteren Beweise. Ob er zusätzlich auch konsumiert hat, ist für das Strafverfahren wohl völlig uninteressant, solange er nicht unter "BTM-Einfluss" noch irgendwas anderes angestellt hat....
Sag ich ja

Zitat:
Original geschrieben von caligula

Fakt ist aber, daß besonders in den südlichen Bundesländern im Umfeld von Konzerten und Discos eben auch häufig versucht wird, von Beifahrern UKs zu bekommen.
Und was haben die davon? Versuchen sie dann den Beifahrern "Besitz" anzudrehen, obwohl sie nichts besitzen (außer im Urin) ?
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten


  #18 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 15:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 8
Keine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, caligula hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Re: Re: Re: Re: Re: Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt



Und was haben die davon? Versuchen sie dann den Beifahrern "Besitz" anzudrehen, obwohl sie nichts besitzen (außer im Urin) ?
Das ist mir eben (noch?) etwas unklar... Mancher Polizist vertritt halt die Auffassung, wer konsumiert hat, müsse auch besessen haben...

Dann kan man ja zumindest schon mal aufgrund dieses (konstruierten?) "Verdachts" ein Ermittlungsverfahren einleiten, vor allem, wenn man den "Verdächtigen" verbal etwas "einschüchtert", und dieser sich dann auch noch "zur Sache einlässt" (um nicht zu sagen: "um Kopf und Kragen redet ".

Selbst wenn das dann eingestellt wird, hat man dann aber häufig THC-COOH-Werte zur Weiterleitung an die FE-Behörde, die zwar strafrechtlich nichts bewirken, ggf. aber zur Überprüfung des Konsumverhaltens des Betroffenen (sollte er eine FE haben) führt. (MPU, Screenings usw.)

Und: die Polizei selbst hat einen Grund, den Betroffenen als "BTM-Konsument" in Ihrer EDV zu erfassen, was dazu führt, daß jeder Polizist bei jeder zukünftigen Kontrolle gleich "weiß", wonach er zu suchen hat...., ggf. sogar bis in die Unterhosen hinein.

Das alles kann natürlich auch dann passieren, wenn der Betroffene nicht einmal gegen irgendein Gesetz (nachweisbar) verstoßen hat....

Schon interessant, oder?

MfG, Andy
Mit Zitat antworten

  #19 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 16:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.549
99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)  
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von caligula
Das ist mir eben (noch?) etwas unklar... Mancher Polizist vertritt halt die Auffassung, wer konsumiert hat, müsse auch besessen haben...
Jo, dieser Auffassung war ich bis vor kurzem auch : D

Zitat:
Original geschrieben von caligula

Dann kan man ja zumindest schon mal aufgrund dieses (konstruierten?) "Verdachts" ein Ermittlungsverfahren einleiten, vor allem, wenn man den "Verdächtigen" verbal etwas "einschüchtert", und dieser sich dann auch noch "zur Sache einlässt" (um nicht zu sagen: "um Kopf und Kragen redet ".

Selbst wenn das dann eingestellt wird, hat man dann aber häufig THC-COOH-Werte zur Weiterleitung an die FE-Behörde, die zwar strafrechtlich nichts bewirken, ggf. aber zur Überprüfung des Konsumverhaltens des Betroffenen (sollte er eine FE haben) führt. (MPU, Screenings usw.)

Und: die Polizei selbst hat einen Grund, den Betroffenen als "BTM-Konsument" in Ihrer EDV zu erfassen, was dazu führt, daß jeder Polizist bei jeder zukünftigen Kontrolle gleich "weiß", wonach er zu suchen hat...., ggf. sogar bis in die Unterhosen hinein.

Das alles kann natürlich auch dann passieren, wenn der Betroffene nicht einmal gegen irgendein Gesetz (nachweisbar) verstoßen hat....

Schon interessant, oder?
Ja, schon interessant!

Am besten man führt nichts durch und hält seinen Mund. Was macht die Polzei eigentlich bei jemanden, der kein Urin/Bluttest machen will ?? Würd mich mal interessieren!
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #20 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 17:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.129
99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7129 Beiträge, 473 Bewertungen)  
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Drogennachweis?

Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
Am besten man führt nichts durch und hält seinen Mund. Was macht die Polzei eigentlich bei jemanden, der kein Urin/Bluttest machen will ?? Würd mich mal interessieren!
Bluttests kann man laut §81a I StPO auch gegen den Willen des Betreffenden durchführen.

Alles andere ist aber nichts als Bullenwillkür (nicht persönlich gemeint!), die mich (auch aus biographischen Gründen) besonders auf die Palme bringt. Es ist tatsächlich so, dass in Deutschland die Polizei und auch die StA oft rein willkürlich und rechtssaatswidrig handeln, und dass sich hiergegen nur erfolgreich wehren kann, wer seine Rechte auch kennt, d.h. in der Praxis nur einer, der einen Abschluss in Jura hat (von manchen Forummitgliedern wie StA u. anderen abgesehen, welche ja nicht die Regel darstellen dürften).
Da man nicht erwarten kann, dass jeder zum (Hobby-)Juristen werden kann, so bleibt für jur. Laien nur der eine Rat übrig: Nichts aussagen, solange kein Anwalt da ist, und kein vorauseilender oder übermäßiger Gehorsam - der macht sich ja in der Regel nicht bezahlt, im Gegenteil: Man wird dann erst recht ver...

Ciao
Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
klassenfahrt - Drogentest Schulrecht und Hochschulrecht 29.08.2009 22:20
Amtsarzt, Drogentest Sozialrecht 24.02.2009 20:48
Drogentest vor Führerscheinprüfung Betäubungsmittelrecht 19.01.2009 19:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios